KST Beteiligungs AG: Ordentliche Hauptversammlung

KST Beteiligungs AG

Stuttgart

ISIN DE000A161309

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Dienstag, den 3. August 2021 um 11:00 Uhr, Einlass ab 10:30 Uhr,

im Stuttgart Marriott Hotel Sindelfingen, Mahdentalstraße 68, 71065 Sindelfingen,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 nebst Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Die zuvor genannten Unterlagen sind im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter www.kst-ag.de im Bereich Investor Relations/​Hauptversammlungen (Internet-Adresse: http:/​/​kst-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​index.html) abrufbar. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit festgestellt hat.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BW Revision GmbH, Kelterstr. 69, 73265 Dettingen unter Teck, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der KST Beteiligungs AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Ein Anmeldebogen wird jedem Aktionär mit der Einladung zugesandt.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 27. Juli 2021 zugegangen sein. Die Anmeldung kann entweder in Textform (§ 126b BGB) an nachfolgende Adresse oder per E-Mail unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse übermittelt werden:

KST Beteiligungs AG
Dammstraße 5
71120 Grafenau
E-Mail: info@kst-ag.de

Nach Eingang des Anmeldebogens bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre um frühzeitige Übersendung des Anmeldebogens an die Gesellschaft.

Umschreibungen im Aktienregister finden vom Beginn des 28. Juli 2021 bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung nicht statt.

Weitere Hinweise

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachtserteilung das von der Gesellschaft mit dem Anmeldebogen übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Für Kreditinstitute und eine in §§ 135 Absatz 8 AktG und 135 Absatz 10 AktG i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG genannte Person oder Personenvereinigung gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vollmachtserteilung.

Wir bieten unseren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreterinnen bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

Die Gesellschaft hat Frau Sabine Lebus und Frau Karolina Landrock je einzeln als Stimmrechtsvertreterin mit dem Recht der Unterbevollmächtigung benannt. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen bevollmächtigen möchten, müssen diesen in jedem Fall schriftlich Weisung für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind bis spätestens 30. Juli 2021 (Eingang bei der Gesellschaft) an die nachfolgend genannte Adresse bzw. E-Mail-Adresse der Gesellschaft per Post oder E-Mail zu senden, soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der Hauptversammlung vor der Abstimmung vorgelegt werden. An andere Personen erteilte Vollmachten sind zeitlich uneingeschränkt möglich.

Anfragen, Mitteilungen und Anträge von Aktionären können ausschließlich entweder schriftlich an die Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse

KST Beteiligungs AG
Dammstraße 5
71120 Grafenau
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: info@kst-ag.de

übermittelt werden.

Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten und Anträge von Aktionären sowie ggf. weitere Informationen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite des Unternehmens unter www.kst-ag.de im Bereich Investor Relations/​Hauptversammlungen (Internet-Adresse: http:/​/​kst-ag.de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​index.html) zugänglich.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 5.000.000,00, eingeteilt in 5.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Nach Abzug der 23.424 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind somit 4.976.576 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

 

Grafenau, 15. Juni 2021

KST Beteiligungs AG

Der Vorstand

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