Stadtmobil Rhein-Neckar Aktiengesellschaft
Mannheim
Wir laden unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft am
Donnerstag, den 22. Juli 2021 um 18 Uhr
ins
Gewerkschaftshaus (Saal Brenner),
Hans-Böckler-Str. 3 in 68161 Mannheim,
ein.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Berichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 |
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2. |
Beschluss über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 429.659,23 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen. Begründung: Die Auswirkungen der Pandemie sind für 2021 noch nicht abzusehen – daher erachten wir einen finanziellen Puffer als notwendig. Des Weiteren sind die Gewinnrücklagen wichtig, um CarSharing in unwirtschaftlichen Orten weiter auszubauen. |
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3. |
Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds und dessen Ersatzmitglieds Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist im AktG § 96 Abs. 1 und in der Satzung der Stadtmobil Rhein Neckar AG geregelt. Der Aufsichtsrat schlägt für die Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Liesegang vor:
Der Aufsichtsrat schlägt für die Nachfolge von Frau Prof. Dr. Reutter (Ersatzmitglied) vor:
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6. |
Vorratsbeschluss: Bestellung des Wirtschaftsprüfers Bestellung des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 im Vorfeld einer möglichen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf der Jahreshauptversammlung 2022 Begründung: Abhängig vom Geschäftsergebnis 2021 ist es evtl. sinnvoll, eine Kapitalerhöhung aus Eigenmitteln durchzuführen. Der Vorratsbeschluss wird benötigt, damit frühzeitig mit der Prüfung einer möglichen Kapitalerhöhung begonnen werden kann. Vorschlag des Aufsichtsrats:
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7. |
Verschiedenes Bestelltes CarSharing – Weiterentwicklung in der Metropolregion |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 15 der Satzung alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionär:innen oder deren bevollmächtigte Vertreter:innen berechtigt. Beachten Sie die Informationen hierzu im Einladungsschreiben.
Der Jahresabschluss, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (M1, 2; 68161 Mannheim) zur Einsicht für die Aktionär:innen aus.
Mannheim, im Juni 2021
Der Vorstand
Anfahrt zur Hauptversammlung mit dem ÖPNV
Vom HBF Mannheim: | Linie 5/5A (Richtung HD) – Haltestelle Collini-Center |
Vom Paradeplatz: | Linie 2 – Haltestelle Theresienkrankenhaus Linie 7 – Haltestelle Gewerkschaftshaus |