Stadtmobil Rhein-Neckar Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

Stadtmobil Rhein-Neckar Aktiengesellschaft

Mannheim

Wir laden unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am

Donnerstag, den 22. Juli 2021 um 18 Uhr

ins

Gewerkschaftshaus (Saal Brenner),
Hans-Böckler-Str. 3 in 68161 Mannheim,

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Berichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschluss über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 429.659,23 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen.

Begründung: Die Auswirkungen der Pandemie sind für 2021 noch nicht abzusehen – daher erachten wir einen finanziellen Puffer als notwendig. Des Weiteren sind die Gewinnrücklagen wichtig, um CarSharing in unwirtschaftlichen Orten weiter auszubauen.

3.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds und dessen Ersatzmitglieds

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist im AktG § 96 Abs. 1 und in der Satzung der Stadtmobil Rhein Neckar AG geregelt.

Der Aufsichtsrat schlägt für die Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Liesegang vor:

Prof. Dr. Astrid Hedtke-Becker, Rektorin der Hochschule Mannheim

Seit 2003 stadtmobil-Aktionärin, Mannheim

Der Aufsichtsrat schlägt für die Nachfolge von Frau Prof. Dr. Reutter (Ersatzmitglied) vor:

Elke Dünnhoff, Geschäftsführerin Umweltforum Mannheimer Agenda 21 e.V.

Dipl. Geographin; seit 2004 stadtmobil-Aktionärin, Heidelberg

6.

Vorratsbeschluss: Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Bestellung des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses 2021 im Vorfeld einer möglichen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf der Jahreshauptversammlung 2022

Begründung: Abhängig vom Geschäftsergebnis 2021 ist es evtl. sinnvoll, eine Kapitalerhöhung aus Eigenmitteln durchzuführen. Der Vorratsbeschluss wird benötigt, damit frühzeitig mit der Prüfung einer möglichen Kapitalerhöhung begonnen werden kann.

Vorschlag des Aufsichtsrats:

Audato GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Weinheim:
Thomas Jüttner

7.

Verschiedenes

Bestelltes CarSharing – Weiterentwicklung in der Metropolregion

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 15 der Satzung alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionär:innen oder deren bevollmächtigte Vertreter:innen berechtigt. Beachten Sie die Informationen hierzu im Einladungsschreiben.

Der Jahresabschluss, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (M1, 2; 68161 Mannheim) zur Einsicht für die Aktionär:innen aus.

 

Mannheim, im Juni 2021

Der Vorstand

 

Anfahrt zur Hauptversammlung mit dem ÖPNV

Vom HBF Mannheim: Linie 5/​5A (Richtung HD) – Haltestelle Collini-Center
Vom Paradeplatz: Linie 2 – Haltestelle Theresienkrankenhaus
Linie 7 – Haltestelle Gewerkschaftshaus
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