solarcomplex AG
Singen Hohentwiel
Einladung zur Hauptversammlung 2021
Sehr geehrte, liebe Aktionäre der solarcomplex AG,
zur Hauptversammlung 2021 laden wir Sie herzlich ein auf
Dienstag, 20. Juli 2021, 17.30 Uhr |
Die Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen finden Sie anbei, ebenso die Kurzbilanz.
Auch in Corona-Zeiten wollen wir unsere HV satzungskonform und sicher (!) durchführen. Daher gelten dieses Jahr einige besondere Regeln, für die wir um Ihr Verständnis und Beachtung bitten:
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Sektempfang und Buffet entfallen, nach der Registrierung begeben Sie sich bitte direkt auf die Sitzplätze, welche mit einen Abstand von 1,5 m bestuhlt sind. |
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Eintritt ins Milchwerk nur mit Mund-Nasen-Schutz, bis zu Ihrem Sitzplatz. |
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Wegen der beschränkten Raumkapazität können Sie dieses Jahr keine Gäste (Partner) mitbringen. Nur die Aktionäre selbst haben Zutritt. |
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Verkürzter Puffer zwischen Einlass (ab 17.15 Uhr) und Beginn der HV um 17.30 Uhr. |
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Zur besseren Planung bitten wir um Anmeldung auf dem beigefügten Anmeldeformular. |
Bitte bringen Sie beiliegende Stimmkarte und Ihren Personalausweis zur HV mit.
Mit solarcomplexen Grüßen
Bene Müller Florian Armbruster Eberhard Banholzer
solarcomplex AG
Singen am Hohentwiel
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021
am Dienstag, 20. Juli 2021 um 17.30 Uhr, (Einlass ab 17.15 Uhr)
im Milchwerk Radolfzell, Werner-Messmer-Str. 14, 78315 Radolfzell
TAGESORDNUNG
TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der solarcomplex AG zum 31.12.2020 und des Berichts des Aufsichtsrats der solarcomplex AG für das Geschäftsjahr 2020 Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ekkehardstr. 10, 78224 Singen am Hohentwiel, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift. Vorstand und Aufsichtsrat berichten in der Versammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 sowie den aktuellen Geschäftsverlauf. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 AktG) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. |
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TOP 2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
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TOP 3 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. |
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TOP 4 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. |
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TOP 5 |
Beschlussfassung über ordentliche Kapitalerhöhung (Satzungsänderung) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: 1. 2. 3. |
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TOP 6 |
Beschlussfassung über die Schaffung von genehmigtem Kapital (Satzungsänderung) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: In § 5 der Satzung wird nach Abs. 8 der folgende Abs. 9 neu eingefügt: Der Vorstand ist vom Tage der Eintragung dieses Beschlusses im Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrfach zu erhöhen. Der Nennbetrag der Kapitalerhöhungen nach Satz 1 darf insgesamt höchstens € 3.000.000 – in Worten EURO drei Millionen – betragen. |
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TOP 7 |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor: Zum Prüfer des Jahresabschlusses 2021 (Abschlussprüfung gemäß § 316 ff. HGB) wird die Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Bad Homburg bestellt. |
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TOP 8 |
Hinweise, Anregungen, Sonstiges |
Singen am Hohentwiel, 16.06.2021
Der Vorstand