solarcomplex AG: Einladung zur Hauptversammlung 2021

solarcomplex AG

Singen Hohentwiel

Einladung zur Hauptversammlung 2021

Sehr geehrte, liebe Aktionäre der solarcomplex AG,

zur Hauptversammlung 2021 laden wir Sie herzlich ein auf

Dienstag, 20. Juli 2021, 17.30 Uhr
Milchwerk Radolfzell, Werner-Messmer-Str. 14, 78315 Radolfzell

Die Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen finden Sie anbei, ebenso die Kurzbilanz.

Auch in Corona-Zeiten wollen wir unsere HV satzungskonform und sicher (!) durchführen. Daher gelten dieses Jahr einige besondere Regeln, für die wir um Ihr Verständnis und Beachtung bitten:

Sektempfang und Buffet entfallen, nach der Registrierung begeben Sie sich bitte direkt auf die Sitzplätze, welche mit einen Abstand von 1,5 m bestuhlt sind.

Eintritt ins Milchwerk nur mit Mund-Nasen-Schutz, bis zu Ihrem Sitzplatz.

Wegen der beschränkten Raumkapazität können Sie dieses Jahr keine Gäste (Partner) mitbringen. Nur die Aktionäre selbst haben Zutritt.

Verkürzter Puffer zwischen Einlass (ab 17.15 Uhr) und Beginn der HV um 17.30 Uhr.

Zur besseren Planung bitten wir um Anmeldung auf dem beigefügten Anmeldeformular.

Bitte bringen Sie beiliegende Stimmkarte und Ihren Personalausweis zur HV mit.

Mit solarcomplexen Grüßen

Bene Müller                Florian Armbruster                Eberhard Banholzer

solarcomplex AG

Singen am Hohentwiel

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

am Dienstag, 20. Juli 2021 um 17.30 Uhr, (Einlass ab 17.15 Uhr)
im Milchwerk Radolfzell, Werner-Messmer-Str. 14, 78315 Radolfzell

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der solarcomplex AG zum 31.12.2020 und des Berichts des Aufsichtsrats der solarcomplex AG für das Geschäftsjahr 2020

Die vorgenannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ekkehardstr. 10, 78224 Singen am Hohentwiel, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift.

Vorstand und Aufsichtsrat berichten in der Versammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 sowie den aktuellen Geschäftsverlauf.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 AktG) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Der Bilanzgewinn von 688.210,95 Euro wird wie folgt verwendet:

Gewinnausschüttung für 2020 368.700,- Euro (Dividende pro Aktie: 0,04 €)
Gewinnvortrag 01.01.2021 319.510,95 Euro
= Bilanzgewinn 688.210,95 Euro
TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

TOP 5

Beschlussfassung über ordentliche Kapitalerhöhung (Satzungsänderung)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

1.
Das Grundkapital der Gesellschaft wird von € 9.217.500 gegen Bareinlagen um € 2.782.500 auf € 12.000.000 durch Ausgabe von 2.782.500 neuen auf den Namen lautenden Stammaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00 erhöht. Die neuen Aktien sind gewinnbezugsberechtigt ab dem Geschäftsjahr der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister, sofern der Ausgabebetrag am 01.01. dieses Jahres voll einbezahlt war, andernfalls erst ab Beginn des Folgejahres.

2.
§ 5 Abs. 1 der Satzung wird zur Anpassung an die Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst:
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 12.000.000 – in Worten: Euro zwölf Millionen -.
Es ist eingeteilt in 12.000.000 auf den Namen lautende Stammaktien zu einem Nennbetrag von jeweils EUR 1,00.

3.
Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Ausgabebetrag beträgt mindestens € 2,55 je Aktie. Aktionären soll ein Vorteil von 10 Cent pro Aktie gewährt werden.

TOP 6

Beschlussfassung über die Schaffung von genehmigtem Kapital (Satzungsänderung)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

In § 5 der Satzung wird nach Abs. 8 der folgende Abs. 9 neu eingefügt:

Der Vorstand ist vom Tage der Eintragung dieses Beschlusses im Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrfach zu erhöhen. Der Nennbetrag der Kapitalerhöhungen nach Satz 1 darf insgesamt höchstens € 3.000.000 – in Worten EURO drei Millionen – betragen.
Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Nennbetrag der auf den Namen lautenden Stammaktien beträgt EUR 1,00, der Ausgabebetrag beträgt mindestens € 2,55 je Aktie. Aktionären soll ein Vorteil von 10 Cent pro Aktie gewährt werden.

TOP 7

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

Zum Prüfer des Jahresabschlusses 2021 (Abschlussprüfung gemäß § 316 ff. HGB) wird die Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Bad Homburg bestellt.

TOP 8

Hinweise, Anregungen, Sonstiges

 

Singen am Hohentwiel, 16.06.2021

Der Vorstand

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