Wohnungsbaugesellschaft „Bauhütte“ Lübeck, Aktiengesellschaft
Lübeck
EINLADUNG
Hiermit laden wir unsere AKTIONÄRE zu der am
Montag, 23. August 2021, 17.00 Uhr,
in den Räumen des
Radisson BLU Senator Hotel,
Willy-Brandt-Allee 6, 23554 Lübeck,
stattfindenden
HAUPTVERSAMMLUNG
ein.
Tagesordnung:
1. |
Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates |
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2. |
Bericht des Vorstandes
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3. |
Vorlage und Erläuterung des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses 2020 |
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4. |
Bericht des Aufsichtsrates |
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5. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von € 906.849,15 wie folgt zu verwenden:
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 15. September 2021. |
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand die Entlastung zu erteilen. |
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7. |
Beschlussfassung zu § 16 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Sitzungsgeld unverändert für das Geschäftsjahr 2021 beizubehalten. |
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8. |
Neuwahlen zum Aufsichtsrat Turnusgemäß scheiden nach § 10 unserer Satzung Herr Carsten Groth und Herr Matthias Kapahnke aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Carsten Groth und Herrn Matthias Kapahnke erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
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9. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die rt Revision + Treuhand GmbH & Co. KG, Schülperbaum 23, 24103 Kiel, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. |
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10. |
Verschiedenes |
Weitere Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung :
1. |
Der Jahresabschluss und Gewinnverteilungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2020 liegen während der Öffnungszeiten, montags und mittwochs in der Zeit von 10.00 – 12.30 Uhr und dienstags und donnerstags von 10.00 – 16.30 Uhr, in unserer Geschäftsstelle Goebenstraße 1, 23566 Lübeck, zur Einsichtnahme aus. |
2. |
Anträge der Aktionäre zur Beschlussfassung in der Hauptversammlung müssen schriftlich bis zum 12. August 2021 in der Geschäftsstelle vorliegen. |
3. |
Stimmberechtigt ist nach § 134 AktG in Verbindung mit § 19 unserer Satzung jeder anwesende Inhaber einer Namensaktie. Für an der Teilnahme zur Hauptversammlung verhinderte Aktionäre kann das Stimmrecht auf einen anderen Aktionär unserer Gesellschaft übertragen werden; die schriftliche Vollmacht muss in jedem Fall vor der Hauptversammlung im Original der Wohnungsbaugesellschaft Bauhütte Lübeck AG vorgelegt werden. Fax- oder E-Mail-Übermittlung genügt nicht. |
Lübeck, den 16. Juni 2021
Wohnungsbaugesellschaft
Bauhütte Lübeck AG
Dr. Christoph Küchenmeister
Vorsitzender des Aufsichtsrates