initions innovative IT solutions AG: Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

initions innovative IT solutions AG

Hamburg

Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Hiermit machen wir gemäß § 20 Abs. 6 AktG bekannt, dass

Die w2ha AG, mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 84881, der initions innovative IT solutions AG gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mitgeteilt hat, dass ihr unmittelbar mehr als mehr als der vierte Teil der Aktien der initions innovative solutions AG seit ihrer Gründung gehört. Ferner teilte die w2ha AG der initions innovative IT solutions AG gemäß § 20 Abs. 4 AktG mit, dass sie seit der Gründung der initions innovative IT solutions AG unmittelbar über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der initions innovative IT solutions AG verfügt. Die Mitteilungen erfolgten rein vorsorglich.

Die HETAVEST GmbH, mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 168502, der initions innovative IT solutions AG gemäß § 20 Abs. 5 AktG mittgeteilt hat, dass ihr seit dem 18. Mai 2021 nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien der initions innovative IT solutions AG gehört und sie seit dem 18. Mai 2021 nicht mehr über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der initions innovative IT solutions AG verfügt. Rein vorsorglich teilte die HETAVEST GmbH der initions innovative IT solutions AG gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mit, dass ihr vom 5. Mai 2021 bis zum Ablauf des 17. Mai 2021 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der initions innovative IT solutions AG gehörte und sie vom 5. Mai 2021 bis zum Ablauf des 17. Mai 2021 mittelbar über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der initions innovative IT solutions AG verfügte, § 20 Abs. 4 AktG. Die Mitteilungen beruhen auf der Mehrheitsbeteiligung der HETAVEST GmbH an der w2ha AG, über welche die HETAVEST GmbH ab dem 5. Mai 2021 bis zum Ablauf des 17. Mai 2021 verfügte. Die w2ha AG verfügt seit der Gründung der initions innovative IT solutions AG über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 AktG) an der initions innovative IT solutions AG. Die unmittelbare Beteiligung der w2ha AG an der initions innovative IT solutions AG ist der HETAVEST GmbH gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 AktG zuzurechnen.

Die Anschütz GmbH, mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HR B 168584, der initions innovative IT solutions AG gemäß § 20 Abs. 5 AktG mittgeteilt hat, dass ihr seit dem 15. Juni 2021 nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien der initions innovative IT solutions AG gehört und sie seit dem 15. Juni 2021 nicht mehr über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der initions innovative IT solutions AG verfügt. Rein vorsorglich teilte die Anschütz GmbH der initions innovative IT solutions AG gemäß § 20 Abs. 1, 3 AktG mit, dass ihr vom 18. Mai 2021 bis zum Ablauf des 14. Juni 2021 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der initions innovative IT solutions AG gehörte und sie vom 18. Mai 2021 bis zum Ablauf des 14. Juni 2021 mittelbar über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der initions innovative IT solutions AG verfügte, § 20 Abs. 4 AktG. Die Mitteilungen beruhen auf der Mehrheitsbeteiligung der Anschütz GmbH an der w2ha AG, über welche die Anschütz GmbH ab dem 18. Mai 2021 bis zum Ablauf des 14. Juni 2021 verfügte. Die w2ha AG verfügt seit der Gründung der initions innovative IT solutions AG über eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung (§ 16 AktG) an der initions innovative IT solutions AG. Die unmittelbare Beteiligung der w2ha AG an der initions innovative IT solutions AG ist der Anschütz GmbH gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 AktG zuzurechnen.

Herr André Henkel, wohnhaft in Hamburg, der initions innovative IT solutions AG gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt hat, dass ihm seit dem 18. Mai 2021 nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien der initions innovative IT solutions AG gehört und er seit dem 18. Mai 2021 nicht mehr über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der initions innovative IT solutions AG verfügt. Rein vorsorglich teilte Herr André Henkel der initions innovative IT solutions AG gemäß § 20 Abs. 1 AktG mit, dass ihm vom 5. Mai 2021 bis zum Ablauf des 17. Mai 2021 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der initions innovative IT solutions AG gehörte und er vom 5. Mai 2021 bis zum Ablauf des 17. Mai 2021 mittelbar über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der initions innovative IT solutions AG verfügte, § 20 Abs. 4 AktG. Die Mitteilungen beruhen auf der alleinigen Gesellschafterstellung von Herrn André Henkel an der HETAVEST GmbH. Die HETAVEST GmbH verfügte vom 5. Mai 2021 bis zum Ablauf des 17. Mai 2021 über eine Mehrheitsbeteiligung an der w2ha AG. Die w2ha AG verfügt seit der Gründung der initions innovative IT solutions AG über eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung (§ 16 AktG) an der initions innovative IT solutions AG. Die unmittelbare Beteiligung der w2ha AG und die mittelabre Beteiligung der HETAVEST GmbH an der initions innovative solutions AG sind dem Herrn André Henkel gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 AktG zuzurechnen.

Herr Stefan Anschütz, wohnhaft in Hamburg, der initions innovative IT solutions AG gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt hat, dass ihm seit dem 15. Juni 2021 nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien der initions innovative IT solutions AG gehört und er seit dem 15. Juni 2021 nicht mehr über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der initions innovative IT solutions AG verfügt. Rein vorsorglich teilte Herr Stefan Anschütz der initions innovative IT solutions AG gemäß § 20 Abs. 1 AktG mit, dass ihm vom 18. Mai 2021 bis zum Ablauf des 14. Juni 2021 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der initions innovative IT solutions AG gehörte und er vom 18. Mai 2021 bis zum Ablauf des 14. Juni 2021 mittelbar über eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der initions innovative IT solutions AG verfügte, § 20 Abs. 4 AktG. Die Mitteilungen beruhen auf der alleinigen Gesellschafterstellung von Herrn Stefan Anschütz an der Anschütz GmbH. Die Anschütz GmbH verfügte vom 18. Mai 2021 bis zum Ablauf des 14. Juni 2021 über eine Mehrheitsbeteiligung an der w2ha AG. Die w2ha AG verfügt seit der Gründung der initions innovative IT solutions AG über eine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung (§ 16 AktG) an der initions innovative IT solutions AG. Die unmittelbare Beteiligung der w2ha AG und die mittelabre Beteiligung der Anschütz GmbH an der initions innovative solutions AG sind dem Herrn Stefan Anschütz gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 AktG zuzurechnen.

 

Hamburg, 16. Juni 2021

Vorstand

 

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