DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main: Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Frankfurt am Main

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Es ist beabsichtigt, die DZ Gesellschaft für Immobilien-Anlage mbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 121965 („DZ GIA“), als übertragende Gesellschaft auf die DZ BANK AG Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 45651 („DZ BANK“), als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der DZ BANK und der DZ GIA wurde am 8. Juni 2021 notariell beurkundet und wird gleichzeitig mit dieser Hinweisbekanntmachung zum Handelsregister der DZ BANK eingereicht.

Die DZ GIA ist eine hundertprozentige Beteiligung der DZ BANK. Daher ist die Zustimmung der Hauptversammlung der DZ BANK zu dem Verschmelzungsvertrag nach § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der DZ GIA zum Verschmelzungsvertrag sowie ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht sind ebenfalls nicht erforderlich.

Der Vorstand weist hiermit die Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach können Aktionäre der DZ BANK, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der DZ BANK erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung der DZ BANK verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

Ein solches Einberufungsverlangen ist bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an die DZ BANK AG Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Bereich Konzern-Finanzen, Einheit KFRB, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main, zu richten.

Der Verschmelzungsvertrag sowie die gemäß § 63 Abs. 1 UmwG erforderlichen Unterlagen sind für einen Zeitraum von mindestens einem Monat nach Veröffentlichung dieser Hinweisbekanntmachung in den Geschäftsräumen der DZ BANK unter der Anschrift Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main, ausgelegt und können dort während der üblichen Geschäftszeiten von den Aktionären der DZ BANK eingesehen werden.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär der DZ BANK unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

 

Frankfurt am Main, im Juni 2021

DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Der Vorstand

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