Wild Bunch AG: Entsprechenserklärung von April 2016

Wild Bunch AG

Berlin

Entsprechenserklärung WILD BUNCH AG von April 2016

Vorstand und Aufsichtsrat der WILD BUNCH AG („Wild Bunch“) erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in den Fassungen vom 24. Juni 2014, 5. Mai 2015 und 17. Februar 2017 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung von April 2015 entsprochen wurde, mit Ausnahme der unten aufgeführten Punkte. Ferner wird die Wild Bunch AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 seit deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger auch zukünftig entsprechen, mit den folgenden Ausnahmen:

Einladung zur Hauptversammlung, Stimmrechtsvertreter (2.3.1)

Der Vorstand hat die Hauptversammlung der Wild Bunch im Jahr 2016 nicht einberufen.

Begründung: Wesentlicher Gegenstand der Hauptversammlung ist die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das der Hauptversammlung vorangegangene Geschäftsjahr. Die genannten Abschlüsse waren zum Zeitpunkt einer Einberufung der Hauptversammlung im Jahr 2016 noch nicht festgestellt. Der Vorstand verzichtete daher auf die Einberufung der Hauptversammlung. Die Nachholung der Hauptversammlung 2016 ist im Jahr 2017 geplant.

Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen (3.8, 3. Absatz)

Die D&O-Versicherung für die Aufsichtsratsmitglieder sieht keinen Selbstbehalt vor.

Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat der Wild Bunch sind grundsätzlich nicht der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt verbessert werden kann. Die Corporate Governance-Grundsätze der Wild Bunch beinhalten daher für die D&O-Versicherung der Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt.

Jährlicher Bericht über Corporate Governance (3.10)

Wild Bunch hat im Jahr 2016 und 2017 den Bericht über die Corporate Governance nicht mit der Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben.

Begründung: Die Erklärung zur Unternehmensführung wurde für das 2016 verspätet und im Jahr 2017 bisher nicht veröffentlicht, da der Jahres- und Konzernabschluss in dessen Rahmen diese abzugeben ist, noch nicht veröffentlicht sind. Mit der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses wird der Bericht über die Corporate Governance nachgeholt werden.

Gesamtvergütung Vorstand (4.2.2)

Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung des Vorstandes wurde das Verhältnis zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft nur teilweise berücksichtigt.

Begründung: Die Konditionen der Vorstandsdienstverträge mit den drei weiteren Vorstandsmitgliedern wurden im Zuge des Zusammenschlusses mit der Wild Bunch S.A. festgelegt. Dabei war die entsprechende Praxis bei der Wild Bunch S.A. zu berücksichtigen. Zusätzlich erfolgte eine Anlehnung an die Vergütung von Herrn Markus Maximilian Sturm, bei deren Festlegung es noch keine solche Empfehlung des Kodex gab.

Verwendung von Mustertabellen zur Darstellung der Vergütungsbestandteile (4.2.5 Abs 4. iVm. Anlage)

Die Darstellung der einzelnen Bestandteile der Vergütung von Vorstandsmitgliedern erfolgt nicht unter Verwendung der Mustertabellen.

Begründung: Wild Bunch stellt den Vergütungsbericht in Fließtextform auf.

Zusammensetzung des Vorstandes/​ Diversity (5.1.2)

Der Vorstand besteht aus Herrn Vincent Grimond, Herrn Markus Maximilian Sturm, Herrn Brahim Chioua und Herrn Vincent Maraval. Frauen konnten bei der Besetzung von Vorstandsposten bislang nicht berücksichtigt werden.

Begründung: Im Rahmen der Verhandlungen zum Zusammenschluss mit Wild Bunch wurde vereinbart, dass der Vorstand der Wild Bunchum Mitglieder des Managements von Wild Bunch erweitert wird. Unter diesen Mitgliedern des Managements befand sich keine Frau. Sofern zukünftig ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren stattfindet, wird der Aufsichtsrat die Bewerbung geeigneter Frauen wieder gezielt anstreben und Frauen bei der Auswahl für eine Vorstandsposition berücksichtigen.

Bildung eines Nominierungsausschusses (5.3.3)

Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss gebildet.

Begründung: Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.08.2011 wurden ein Prüfungsausschuss (Audit Committee) und ein Investitionsausschuss (Investment Committee) eingerichtet (5.3). Auf die Bildung eines Nominierungsausschusses (5.3.3), der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und der dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt, wird gegenwärtig weiterhin verzichtet. Zum einen gehören dem Aufsichtsrat aufgrund der Größe der Gesellschaft keine Arbeitnehmervertreter an, zum anderen soll eine Neubesetzung von Beginn an vom gesamten Aufsichtsrat diskutiert werden.

Berücksichtigung der Ausschusstätigkeit in der Aufsichtsratsvergütung (5.4.6)

Im Rahmen der Aufsichtsratsvergütung wurden und werden der Ausschuss-Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen nicht berücksichtigt.

Begründung: Die Ausschusstätigkeit hat bisher nur einen geringen Mehraufwand erfordert. Eine zusätzliche Vergütung wurde und wird aus diesem Grunde als nicht erforderlich angesehen.

Veröffentlichung des Konzernabschlusses binnen 90 Tagen, des Zwischenberichtes binnen 45 Tagen (7.1.2)

Wild Bunch veröffentlicht die Konzernabschlüsse innerhalb von 120 Tagen und den Zwischenbericht innerhalb von 90 Tagen. Im Jahr 2016 hat Wild Bunch die Konzernabschlüsse abweichend davon zum 31. Dezember 2016 veröffentlich. Wild Bunch hat dabei eine für das Berichtsjahr 2015 letztmalig bestehende Sonderregelung nach §§ 325 Abs. 1, 4, 328 HGB in Anspruch genommen.

Die Konzernabschlüsse für das Berichtsjahr 2016 hat Wild Bunch innerhalb von 120 Tagen bis zum 30. April 2017 nicht veröffentlicht.

Begründung: Die Aufstellung und Verabschiedung der entsprechenden Berichte nimmt erhebliche organisatorische Ressourcen in Anspruch, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Zusammenschlusses mit der Wild Bunch S.A. Die Gesellschaft nimmt daher weiterhin die gesetzlichen Fristen in Anspruch, um eine sonst notwendige Ausweitung der Verwaltungskapazitäten aktuell zu vermeiden.

Die Aufstellung der Konzernabschlüsse für das Geschäftsjahr 2015 hat sich vor dem Hintergrund der anspruchsvollen Erstkonsolidierung der Konzernzahlen auf Basis eines Reverse-Acquisition-Accountings mit der Wild Bunch SA nach IFRS 3 verschoben.

Die Aufstellung der Konzernabschlüsse für das Geschäftsjahr 2016 hat sich durch die Verschiebung der Aufstellung der Konzernabschlüsse 2015 ebenfalls verschoben.

 

Berlin, im Juli 2017

WILD BUNCH AG

Der Vorstand                Der Aufsichtsrat

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