aktiengesellschaft TOKUGAWA i.L.Aachen– WKN 628164 –Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am 18. August 2021 um 11:00 in den Geschäftsräumen von dtb rechtsanwälte, Am Kupfergraben 4, 10117 Berlin. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat der Abwickler der Gesellschaft die gegenwärtige Lage überprüft. Nach Beurteilung der vorliegenden Erkenntnisse und der zu erwartenden Entwicklung wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, dass die Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. Während der Veranstaltung sind die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Sollten am Tag der Hauptversammlung behördliche Beschränkungen für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen in Berlin gelten, behält sich der Abwickler vor, die Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrates auf einen späteren Termin zu verlegen. Um das Risiko einer Ansteckung durch das Coronavirus zu minimieren, wird auf eine Bewirtung verzichtet. Tagesordnung
Teilnahme an der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 640.000,00. Es ist eingeteilt in 600.000 nennbetragslose auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine eigenen Aktien, damit beträgt die Anzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung 600.000. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft (Verwaltungsanschrift: Oppenhoffallee 20, 52066 Aachen, Telefon: 0241 40085400, Telefax: 030 24533018) anmelden und durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts den Anteilsbesitz nachweisen. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (28. Juli 2021). Die Anmeldung und die Bescheinigung müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, d.h. bis zum Ablauf des 11. August 2021. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden, Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Die Mitteilung von Gegenanträgen hat ausschließlich an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingegangene Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter www.tokugawa.de zugänglich gemacht. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Abs.2 AktG. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig.
Berlin, im Juni 2021 aktiengesellschaft TOKUGAWA i. L. Der Abwickler |
aktiengesellschaft TOKUGAWA: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
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