Pierer Industrie AG: Bekanntmachung zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot (Ablauf 1. Annahmefrist)

Pierer Industrie AG

Wels

Bekanntmachung zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot (Ablauf 1. Annahmefrist)

Die Pierer Industrie AG, Wels, Österreich, („Bieterin„) hat am 30. April 2021 die Angebotsunterlage („Angebotsunterlage„) für ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot („Angebot„) an die Aktionäre der SHW AG, Aalen, Deutschland, („SHW„) zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der SHW (ISIN DE000A1JBPV9) („SHW-Aktien„), die nicht unmittelbar von der Bieterin oder ihren Konzerngesellschaften gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 19,00 je SHW-Aktie veröffentlicht. Da die SHW-Aktien nicht zum Handel an einem regulierten Markt zugelassen sind, unterliegt das Angebot weder den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) noch den Bestimmungen des Börsengesetzes (BörsG), insbesondere ist § 39 BörsG auf das Angebot nicht anwendbar.

Die erste Frist für die Annahme des Angebots endete am 30. Juni 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Bis zum Ablauf der ersten Annahmefrist am 30. Juni 2021, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) wurde das Angebot für insgesamt 563.890 SHW-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 8,76% des Grundkapitals und der Stimmrechte der SHW. Das Angebot wird – wie in der Angebotsunterlage unter Ziffer 4.4 vorgesehen – spätestens zehn Bankarbeitstage nach dem Ablauf der ersten Annahmefrist abgewickelt.

 

Wels (Österreich), im Juli 2021

Pierer Industrie AG

TAGS:
Comments are closed.