Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

Fallersleber Elektrizitäts-Aktiengesellschaft

Wolfsburg

Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Donnerstag, den 26. August 2021, um 16:00 Uhr bei der Roth GmbH & Co. KG, Gehrenkamp 1 a, 38550 Isenbüttel, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung hiermit eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Geschäftsberichts mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2020 in Höhe von
EUR 3.106.929,58
eine Dividende von 669,00 EUR je Aktie EUR 3.105.498,00
auszuschütten
und den Restbetrag von EUR 1.431,58
auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Zu Punkt 3 und 4:

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung laufen die Wahlperioden der Aufsichtsratsmitglieder Frau Dr. Karoline Arnold, Wolfenbüttel, Landwirtin; Herrn Henning Gruß, Trollenhagen, Landwirt; sowie Herrn Rüdiger Fricke, Bahrdorf, Samtgemeindebürgermeister; ab.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren Gruß und Fricke wieder und Herrn Karsten Bötel, Landwirt aus Börßum, neu in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 AktG und § 10 der Satzung zusammen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2021 die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Braunschweig, zur Abschlussprüferin zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der in dem bei der Gesellschaft geführten Aktienregister eingetragen ist.

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben zu können, muss sich der Aktionär spätestens am 6. Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis zum 20. August 2021, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft schriftlich mit seiner Rückantwortkarte, in Textform (E-Mail: info@feag-fallersleben.de) oder über die Homepage unserer Gesellschaft (www.feag-fallersleben.de) anmelden.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Gemäß § 17 Ziffer 4 unserer Satzung ist neben der gesetzlichen Vertretung die Vertretung eines Aktionärs durch seinen Ehegatten, Verwandten in gerader Linie oder einem anderen voll geschäftsfähigen Aktionär mit schriftlicher Vollmacht möglich. Falls Vertretung gewünscht wird, ist die Vertretungsvollmacht spätestens zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich einzureichen. Eine Vertretungsvollmacht geht Ihnen mit Versand Ihrer Stimmkarte zu oder kann über die Homepage unserer Gesellschaft (www.feag-fallersleben.de) abgerufen werden.

Wolfsburg, im Juli 2021

Der Vorstand

Lange                Schönbach                Voges

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