PARK & Bellheimer AG: Einladung zur ordentlichen, virtuellen Hauptversammlung

PARK & Bellheimer AG

Pirmasens

WKN: 690200 – ISIN: DE0006902000

Einladung zur ordentlichen, virtuellen Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Donnerstag, dem 26. August 2021, um 10:00 Uhr

in Form einer virtuellen Hauptversammlung auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, das zuletzt durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht geändert worden ist, („COVID-19-Gesetz“) und damit ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird live im Internet erfolgen. Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung i.S.v. § 118 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räumlichkeiten der Gesellschaft, Karl-Silbernagel-Str. 20-22, 76756 Bellheim. Bitte beachten Sie, dass Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen können.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Landestreuhand Weihenstephan GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freising, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Verfügbarkeit von Unterlagen

Die den Aktionären zugänglich zu machenden Unterlagen zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung sind über die Website der Gesellschaft unter

https:/​/​www.park-bellheimer.de/​

zugänglich. Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises
und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

PARK & Bellheimer AG
c/​o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
E-Mail: parkbellheimer2021@itteb.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

PARK & Bellheimer AG
Investor Relations
Karl-Silbernagel-Straße 20-22
76756 Bellheim
E-Mail-Adresse: hauptversammlung@park-bellheimer.de

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Mit Zustimmung des Aufsichtsrates hat der Vorstand aufgrund der Lage in Folge der COVID-19-Pandemie entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die virtuelle Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorstandes und des Vorsitzenden des Aufsichtsrates in den Geschäftsräumen der Gesellschaft statt.

Die gesamte Hauptversammlung kann von unseren Aktionären über die Bild- und Tonübertragung im Internet über das Aktionärsportal der PARK & Bellheimer AG verfolgt werden. Das Aktionärsportal ist unter folgender Internetadresse zugänglich:

https:/​/​www.park-bellheimer.de/​

Die Aktionäre erhalten ihre Zugangsdaten zum Aktionärsportal nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes.

Stimmabgabe im Wege elektronischer Briefwahl

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl abzugeben. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Für die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl steht den Aktionären das Aktionärsportal bis zum 26. August 2021 bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung unter

https:/​/​www.park-bellheimer.de/​

zur Verfügung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Sofern Aktionäre, die zur Hauptversammlung angemeldet sind, ihre Stimmrechte nicht persönlich in der virtuellen Hauptversammlung ausüben wollen, können sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Das Erteilen der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB): Die Bevollmächtigung kann bis zum Ablauf des 24. August 2021 (24:00 Uhr MESZ) per Post oder per E-Mail an folgende Adresse übermittelt, geändert oder widerrufen werden:

PARK & Bellheimer AG
c/​o ITTEB GmbH & Co. KG
Vogelanger 25
86937 Scheuring
E-Mail: parkbellheimer2021@itteb.de

Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.park-bellheimer.de/​

zum Download zur Verfügung.

Alternativ kann eine Vollmacht über das Aktionärsportal gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung erteilt oder widerrufen werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Bei Bevollmächtigung eines Intermediäres, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw. Unternehmen gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen (§135 AktG). Hier sind möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Dies setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die für den Zugang zum Aktionärsportal notwendigen Zugangsdaten erhält.

Verfahren für die Stimmabgabe durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionären an, sich nach Maßgabe ihrer Weisung auch durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der virtuellen Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder per E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“ genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des 24. August 2021 (24:00 Uhr MESZ) oder über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.park-bellheimer.de/​

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, geändert oder widerrufen werden.

Aktionäre, die die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.park-bellheimer.de/​

zum Download zur Verfügung.

Erklärung eines Widerspruchs

Da die Aktionäre ihre Stimme nur im Wege der elektronischen Briefwahl oder über Vollmachtserteilungen ausüben können, wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes für die Erklärung eines Widerspruchs zur Niederschrift in der Hauptversammlung auf das Merkmal des persönlichen Erscheinens in der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG verzichtet.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht entweder im Wege der elektronischen Briefwahl oder der Stimmrechtsvertretung ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über das Aktionärsportal Widerspruch auf elektronischem Wege gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Die Erklärung ist von Beginn der virtuellen Hauptversammlung an bis zu deren Ende möglich.

Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des Covid-19-Gesetzes

Auf Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des COVID-19-Gesetzes ist den Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung das Recht einzuräumen, Fragen zu stellen. Das Fragerecht der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten wird ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.park-bellheimer.de/​

eingeräumt.

Jeder Aktionär oder sein Bevollmächtigter kann der Gesellschaft bis Dienstag, den 24. August 2021, 24:00 Uhr (MESZ), Fragen zu den Gegenständen der Tagesordnung über das Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.park-bellheimer.de/​

übermitteln. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

 

Pirmasens, im Juli 2021

PARK & Bellheimer AG

Der Vorstand

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