FORTIS Real Estate Investment AG: Genehmigtes Kapital 2019/1

FORTIS Real Estate Investment AG

Berlin

(,,Gesellschaft“)

AG Berlin (Charlottenburg), HRB 209352 B)

Beschluss des Vorstands – Genehmigtes Kapital 2019/​1

Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17.06.2019 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27.08.2024 das Grundkapital einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/​1). Über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrags entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Ermächtigungsbeschluss für die Satzungsänderung ist am 28.08.2019 im Handelsregister eingetragen worden.

Auf der Grundlage dieser Ermächtigung beschließen die Mitglieder des Vorstands vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats einstimmig und ohne Enthaltung:

1.

Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 5.000.003,00 EUR, das eingeteilt ist in 5.000.003 auf den Namen lautenden Stückaktien, wird um bis zu 2.500.000,00 EUR auf dann bis zu 7.500.003,00 EUR gegen Bareinlagen erhöht. Ausgegeben werden bis zu 2.500.000 Stück neue, auf den Namen lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 01.01.2021. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt 1,00 EUR je Aktie.

2.

Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft entsprechend deren Anteil an dem bisherigen Grundkapital der Gesellschaft zugeteilt.

3.

Das Bezugsrecht auf die neuen Aktien ist, zur Vermeidung des Ausschlusses, in der Zeit vom 05.07.2021 bis zum 19.07.2021 bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden unter Benutzung der dort erhältlichen Vordrucke für die Bezugserklärung und Zeichnungsscheine auszuüben.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von Euro 1,00 je neuer Aktie bei der Bezugsanmeldung, spätestens jedoch bis zum 26.07.2021 auf ein Kapitalerhöhungssonderkonto der Gesellschaft, endgültig zur freien Verfügung des Vorstands, gezahlt wird.

4.

Nach Ablauf der Bezugsfrist können Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus

bis zum 10.08.2021 einschließlich

die nicht von Aktionären gezeichneten Aktien zu den genannten Ausgabebedingungen zeichnen und beziehen.

5.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 30.09.2021 im Handelsregister eingetragen wird.

6.

Die gesamten Kosten dieser Kapitalerhöhung werden von der Gesellschaft getragen.

 

Berlin, 28. Juni 2021

Der Vorstand

Mark Heydenreich                Oliver Koch                Maik Schmidt

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