UET United Electronic Technology AG
Eschborn
WKN A0LBKW
ISIN DE 000A0LBKW6
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 19. August 2021
im Dorint Hotel Main-Taunus-Zentrum,
Am Main-Taunus-Zentrum 1, 65843 Frankfurt/Sulzbach
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu unserer ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, den 19. August 2021 um 10:30 Uhr (MESZ) (Einlass ab 10:00 Uhr (MESZ)), im Dorint Hotel Main-Taunus-Zentrum, Am Main-Taunus-Zentrum 1, 65843 Frankfurt/Sulzbach, stattfindet.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. |
Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:
UET United Electronic Technology AG |
Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:
UET United Electronic Technology AG |
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. |
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Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. |
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Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. |
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Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der oben dafür angegebenen Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 12. August 2021 (24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 29. Juli 2021 (00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen. |
Angabe nach § 125 Abs. 1 S. 4 AktG
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Textform. |
COVID-19-Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung und Sicherheit für die Teilnahme
Basierend auf der aktuellen Gesetzeslage geht die Gesellschaft davon aus, dass alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und die Teilnehmeranzahl während der Hauptversammlung für Versammlungen zulässig ist. Es wird somit allen Aktionären die Möglichkeit zur Teilnahme gegeben. |
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Aktionäre mit COVID-19-Symptomen bzw. Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung bitten wir, für die Stimmabgabe Vollmachten an entsprechende Vertreter auszustellen und an der Hauptversammlung nicht teilzunehmen. Wenn Sie keinen Dritten bevollmächtigen wollen, bietet Ihnen die UET an, Ihr Stimmrecht durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. |
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Die Gesellschaft hat Maßnahmen ergriffen, dass bei der Hauptversammlung der geforderte und empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern jederzeit eingehalten wird. Sollte das nicht möglich sein, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, für alle Teilnehmer eine Tragepflicht für einen Nasen-Mund-Schutz auszusprechen. Dies entspricht dem Hauptgrundsatz des gültigen Pandemieplans der Gesellschaft: Schutz von Gesundheit und Leben – und ist im Interesse aller Teilnehmer. |
Eschborn, im Juli 2021
UET United Electronic Technology AG
Der Vorstand