WEBAG Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

WEBAG Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Langenberg

-Wertpapier-Kennnummer 776210-

Mitteilung gemäß § 125 AktG

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Donnerstag, dem 26. August 2021, um 16.00 Uhr in 33449 Langenberg, Bentelerstr. 26 (Kanzlei Dieding), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von EUR 6.655,91 wie folgt zu verwenden: Der Bilanzgewinn wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Gewinnausschüttung erfolgt nicht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern, die sich nur aus Mitgliedern der Aktionäre zusammensetzen. Die Hauptversammlung ist dabei nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die gesetzliche Höchstdauer zu wählen:

Herrn Hugo Dieding, Steuerberater, Langenberg

Herrn Volker Meyer, Dipl.-Ing., Köln

Herrn Heinrich Weweler, kaufm. Angestellter, Langenberg.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 20. August 2021 bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch derart zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Eine Hinterlegungsbescheinigung des Notars oder der Wertpapiersammelbank ist bis spätestens am 23. August 2021 bei der Gesellschaft einzureichen. Aktionäre, die nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, eine Bank oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben zu lassen.

Langenberg, im Juli 2021

Der Vorstand

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