Dhira AG: Ankündigung einer Verschmelzung

Dhira AG

Marburg

Ankündigung einer Verschmelzung

Die Versicherungsmakler Steffens & Jochum GmbH mit Sitz in Marburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 6469, als übertragende Gesellschaft, soll auf die Dhira AG mit Sitz in Marburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 2400, als übernehmende Gesellschaft, verschmolzen werden.

Die Verschmelzung soll zur Aufnahme – unter Auflösung ohne Abwicklung – durch Übertragung des gesamten Vermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1 UmwG erfolgen.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der Versicherungsmakler Steffens & Jochum GmbH und der Dhira AG wurde am 16.07.2021 beurkundet.

Zur Information der Aktionäre der Dhira AG sind vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an alle erforderlichen Unterlagen in den Geschäftsräumen der Dhira AG ausgelegt. Unter anderem:

1.

Der Verschmelzungsvertrag vom 16.07.2021 zwischen der Versicherungsmakler Steffens & Jochum GmbH als übertragende Gesellschaft und der Dhira AG als übernehmender Gesellschaft.

2.

Die Jahresabschlüsse der Versicherungsmakler Steffens & Jochum GmbH für die Geschäftsjahre 2020, 2019 und 2018.

3.

Die Jahresabschlüsse der Dhira AG für die Geschäftsjahre 2020, 2019 und 2018.

Die Aktionäre Dhira AG haben auf Antrag das Recht eine Abschrift dieser Unterlagen zu erhalten (§62 Abs. 3 Satz 6 UmwG). Auf die Aufstellung eines Verschmelzungsberichts wird gem. §8 Abs. 3 UmwG verzichtet. Ebenso entfällt die Prüfung der Verschmelzung (§9 Abs. 2 UmwG).

Auf Antrag eines Aktionärs wird eine Hauptversammlung durchgeführt zum Beschluss über die Verschmelzung.

Der Vorstand

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