Jumia Technologies AG: Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Jumia Technologies AG

Berlin

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der Jumia Technologies AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 203542 B (die „Gesellschaft“), hat den Vorstand der Gesellschaft am 9. Juni 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich 8. Juni 2026 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 600.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Gläubigern bzw. Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 89.799.708,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen bzw. Genussrechtsbedingungen oder Gewinnschuldverschreibungsbedingungen (im Folgenden jeweils „Schuldverschreibungsbedingungen“) zu gewähren. Die jeweiligen Schuldverschreibungsbedingungen können auch Pflichtwandlungen zum Ende der Laufzeit oder zu anderen Zeiten vorsehen, einschließlich der Verpflichtung zur Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sacheinlage erfolgen.

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten (sog. mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses unter Tagesordnungspunkt 9 der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juni 2021 auszuschließen.

Die ordentliche Hauptversammlung der Jumia Technologies AG hat im Hinblick auf die Schuldverschreibungen beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 89.799.708,00 durch Ausgabe von bis zu 89.799.708 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2021/​II“). Das Bedingte Kapital 2021/​II dient der Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juni 2021 ausgegeben werden. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 9. Juni 2021 mit dem Beschluss über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2021/​II sowie über die entsprechende Satzungsänderung wurde beim Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 203542 B) hinterlegt.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus der im Bundesanzeiger am 18. Mai 2021 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft.

 

Berlin, im Juni 2021

Jumia Technologies AG

Der Vorstand

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