Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe Aktiengesellschaft: Hinweis auf die Verschmelzung der Screenformation GmbH Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG gem. § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe Aktiengesellschaft

Kempten (Allgäu)

Amtsgerichts Kempten, HRB 15236

Hinweis der übernehmenden AG gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG –
Hinweis auf die Verschmelzung der Screenformation GmbH mit der
Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG
gem. § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Die MATTFELDT & SÄNGER MARKETING UND MESSE AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der Screenformation GmbH ihrer 100-prozentigen Tochter-Gesellschaft mit Sitz in Dobel, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 776091, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen (§ 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 46 ff. UmwG). Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Screenformation GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag ist nicht erforderlich (§ 62 Abs. 4 UmwG). Ein Beschluss der Hauptversammlung der Mattfeldt & Sänger AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Screenformation GmbH ist nicht erforderlich, weil die MATTFELDT & SÄNGER MARKETING UND MESSE AG als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der Screenformation GmbH vollständig hält. Aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 S. 1 Hs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG).

Aktionäre der MATTFELDT & SÄNGER MARKETING UND MESSE AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der MATTFELDT & SÄNGER MARKETING UND MESSE AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 UmwG). Die Satzung der MATTFELDT & SÄNGER MARKETING UND MESSE AG enthält keine abweichenden Festlegungen.

Ab Veröffentlichung dieser Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger liegen für die Dauer eines Monats gerechnet ab dem Tag, der auf die Veröffentlichung dieser Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger folgt, in den Geschäftsräumen der MATTFELDT & SÄNGER MARKETING UND MESSE AG in Kempten der Entwurf des Verschmelzungsvertrages sowie die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre der MATTFELDT & SÄNGER MARKETING UND MESSE AG und der einzige Jahresabschluss der Screenformation GmbH seit der Gründung der Gesellschaft am 27.11.2020 zur Einsicht durch die Aktionäre der MATTFELDT & SÄNGER MARKETING UND MESSE AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der MATTFELDT & SÄNGER MARKETING UND MESSE AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Kempten, den 13.07.2021

Mattfeldt & Sänger Marketing und Messe AG

Vorstand

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