StorTrec AG: 17. ordentliche Hauptversammlung

StorTrec AG

Niedernberg

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am

Dienstag, 14. September 2021, um 16:30 Uhr MESZ
(Tuesday 14th September 2021, 4:30 pm. )

in unseren Geschäftsräumen im
BUSINESS-PARK Untermain
63843 Niedernberg, Nordring 55,

stattfindenden

17. ordentlichen Hauptversammlung

Diese ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 und Abs. 6 Satz 1 COVID-19-Gesetz getroffenen Entscheidung für alle nicht-stimmberechtigten Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ohne physische Präsenz als virtuelle Hauptversammlung abgehalten.

Zugang über : www.stortrec.de/​hauptversammlung

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020, des Geschäftsberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 2.189.285,93 € zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 16,00 € je dividendenberechtigter Stammaktie (50.000 Stück) und zur Zahlung einer Dividende in Höhe von je 16,04 € je dividendenberechtigter Vorzugsaktie (12.500 Stück), insgesamt somit in Höhe von 1.000.500,- € zu verwenden und den Restbetrag von 1.188.785,93 € auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2020 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2020 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

6.

Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2020 amtiert haben, gem. § 113 Absatz 2 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung der Gesellschaft eine Gesamtvergütung in Höhe von netto 20.000,- € zu bewilligen. Wegen der umsatzsteuerlichen Regelung wird auf § 7 Absatz 2 der Satzung verwiesen.

Rechte der Aktionäre

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und sind gemäß § 11 Nr. 3 der Satzung alle im Aktienbuch der Gesellschaft geführten Aktionäre berechtigt. Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind alle Stammaktionäre berechtigt.

Gemäß § 1 Abs.1. Abs.2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären im Wege der elektronischen Kommunikation Fragemöglichkeiten eingeräumt. Vorgabe ist, dass die Fragen bis spätestens 3 Tage vor der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen sind.

Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung online unter

www.storterec-de/​hauptversammlung

verfolgen. Einzelheiten über den Zugang werden den Aktionären gesondert übermittelt.

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung personenbezogene Daten. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen und bzw. zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen. Diese Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist.

Niedernberg, den 04.08.2021

StorTrec AG

Der Vorstand

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