Landgericht München I
Bekanntmachung
Az. 5 HK O 15162/20
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der AUDI AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Volkswagen AG.
Zur gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt:
Rechtsanwältin Daniela Bergdolt
Nibelungenstraße 84
80639 München
Tel.: 089 38665430
0163 8665430
Dr. Krenek
Vorsitzender Richter am Landgericht
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