Beta Systems DCI Software Aktiengesellschaft: Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Beta Systems DCI Software AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktGAufgrund privatrechtlicher Vollmacht wurden uns für Herrn Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, die nachstehenden Mitteilungen zum Bestehen einer Beteiligung gemacht:Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hatte uns in der Vergangenheit mitgeteilt, dass der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mehr als der vierte Teil und ebenso mehr als die Hälfte der Aktien an der Beta Systems DCI Software AG, mit Sitz in Berlin, mittelbar — dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 3 AktG) — gehört, da ihr die Aktien an der Beta Systems DCI Software AG, die von der Beta Systems Software AG unmittelbar gehalten werden, zugerechnet werden.Gemäß § 20 Abs. 1 AktG wurde uns nun mitgeteilt, dass Herrn Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, mehr als der vierte Teil der Aktien — dies gilt auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 – an der Beta Systems DCI Software AG mit Sitz in Berlin, mittelbar gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, mittelbar gehaltenen Aktien an der Beta Systems DCI Software AG zuzurechnen sind.Gleichzeitig wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass Herrn Wilhelm K. T. Zours, Deutschland, eine Mehrheitsbeteiligung an der Beta Systems DCI Software AG mittelbar gehört, da ihm gemäß § 16 Abs. 4 AktG die von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, mittelbar gehaltenen Aktien an der Beta Systems DCI Software AG zuzurechnen sind.

Berlin, im August 2021

Beta Systems DCI Software AG

Der Vorstand

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