INTERHOMES AG: Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 AktG

INTERHOMES Aktiengesellschaft

Bremen

Bekanntmachung gem. § 246 Abs. 4 AktG

Gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der INTERHOMES AG am 15. Juni
2021 gefassten Beschluss, wonach Herr Kay Middendorf mit sofortiger Wirkung als Mitglied
des Aufsichtsrats der INTERHOMES AG abberufen wurde, wurde Klage beim Landgericht
Bremen – Kammer für Handelssachen – erhoben, mit dem Ziel, festzustellen, dass der
gefasste Beschluss nichtig ist, hilfsweise für unwirksam erklärt wird.

INTERHOMES AG

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Frank Vierkötter

– Vorstand –

Frank Voßhardt

– Vorstand –

 

 

 

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