INTERHOMES Aktiengesellschaft
Bremen
Bekanntmachung gem. § 246 Abs. 4 AktG
Gegen den in der außerordentlichen Hauptversammlung der INTERHOMES AG am 15. Juni
2021 gefassten Beschluss, wonach Herr Kay Middendorf mit sofortiger Wirkung als Mitglied
des Aufsichtsrats der INTERHOMES AG abberufen wurde, wurde Klage beim Landgericht
Bremen – Kammer für Handelssachen – erhoben, mit dem Ziel, festzustellen, dass der
gefasste Beschluss nichtig ist, hilfsweise für unwirksam erklärt wird.
INTERHOMES AG
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