KAP AGFulda– ISIN: DE0006208408 // WKN: 620840 –Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
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1. |
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG der Hauptversammlung die folgenden
Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind über die Internetadresse
zugänglich. Ferner sind die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020 Der Hauptversammlung wird – abweichend von dem ursprünglichen und im Finanzbericht Vorstand und Aufsichtsrat schlagen nunmehr vor, zu beschließen:
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf dem am 22. April 2021 (Tag der Feststellung |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme |
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Gemäß § 120a Abs. 1 AktG i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Aktionärsrechterichtlinie Die erstmalige Beschlussfassung hat bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, Unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 87a Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat ein Das der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegte Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:
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VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR DIE VORSTANDSMITGLIEDER DER KAP AG
1. |
ALLGEMEINES Das vorliegende Vergütungssystem soll
Die KAP AG ist eine mittelständische Industrieholding. Ihr strategischer Fokus liegt Übergeordnetes Ziel ist es, langfristig und profitabel zu wachsen. Dafür setzt die Die KAP-Gruppe hat sich in dem Pandemiejahr 2020 den Herausforderungen erfolgreich
Die aktuelle Unternehmensplanung basiert auf diesem Strategieprogramm. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll mit der Geschäftsstrategie und der darauf |
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2. |
VERFAHREN ZUR FEST- UND UMSETZUNG SOWIE ÜBERPRÜFUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS Der Aufsichtsrat ist für die Festsetzung, Umsetzung sowie Überprüfung der Vergütung Ausgangspunkt bei der Entwicklung des vorliegenden Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Bei der Festsetzung dieses Vergütungssystems wurde die Vergütung der Führungskräfte Der Aufsichtsrat hat das vorliegende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Der Aufsichtsrat wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder und das Vergütungssystem Dadurch, dass das Gesetz die Zuständigkeit für die Festsetzung, Überprüfung und Umsetzung |
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3. |
KOMPONENTEN DER VORSTANDSVERGÜTUNG Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Die erfolgsunabhängige Vergütung umfasst das Jahresgrundgehalt sowie Nebenleistungen. |
3.1 |
Erfolgsunabhängige Vergütung
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3.2 |
Erfolgsabhängige Vergütung
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3.3 |
Unterjähriger Vertragsbeginn, unterjähriges Vertragsende Im Fall eines unterjährigen Vertragsbeginns und im Fall einer unterjährigen Vertragsbeendigung |
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3.4 |
Widerruf der Bestellung unter Zusicherung der Wiederbestellung Für den Fall, dass die Bestellung zum Mitglied des Vorstands nach § 84 Abs. 3 AktG |
4. |
STRUKTUR UND HÖHE DER VORSTANDSVERGÜTUNG Dieses Vergütungssystem dient dazu, der KAP AG den notwendigen Handlungsspielraum |
4.1 |
Struktureller Rahmen Der Anteil des Jahresgrundgehalts, des Jahresbonus und des virtuellen Aktienplans
Der maximale Umfang der Nebenleistungen ist in Ziffer 3.1(b) als Prozentsatz des Jahresgrundgehalts |
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4.2 |
Ziel- und Maximalvergütung Ziel-Gesamtvergütung ist der Wert, der einem Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr Die Maximalvergütung ist der Wert, der einem Vorstandsmitglied insgesamt für ein Geschäftsjahr Wird ein Ausgleich nach Ziffer 3.1(d) gewährt, erhöht sich die vorstehende Maximalvergütung |
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4.3 |
Festlegung der konkreten Vergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder Der durch das Vergütungssystem eröffnete Handlungsspielraum wird nur in dem Umfang Es wird zunächst die konkrete Ziel-Gesamtvergütung und sodann die Vergütungsstruktur
Bei künftigen Festlegungen neuer konkreter Ziel-Gesamtvergütungen kann im Rahmen dieses Der Vorsitzende oder Sprecher des Vorstands erhält eine höhere Vergütung als die übrigen |
5. |
BESONDERE VERTRAGLICHE REGELUNGEN |
5.1 |
Malus- und Clawback-Regelung Auszahlungen aus dem Jahresbonus, einschließlich eines etwaigen Aktienanteils, können Mit den Vorstandsmitgliedern können Regelungen vereinbart werden, wonach im Fall eines Ferner können mit den Vorstandsmitgliedern Regelungen, wonach Auszahlungen aus dem Zudem gelten für den virtuellen Aktienplan (siehe unter Ziffer 3.2(b)) Verfallsregelungen |
5.2 |
Anrechnung von Vergütungen bei konzerninternen und konzernexternen Mandaten Das Vorstandsmitglied ist nach dem Anstellungsvertrag verpflichtet, auf entsprechenden Die Übernahme von Aufsichtsratsmandaten durch Vorstandsmitglieder bei konzernfremden |
5.3 |
Anpassung der Vergütung In außerordentlichen Fällen können einem Vorstandsmitglied unter Berücksichtigung |
5.4 |
Krankheit Ist das Vorstandsmitglied aufgrund Krankheit vorübergehend an der Ausübung seiner |
5.5 |
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit Falls das Vorstandsmitglied dauerhaft arbeitsunfähig wird, endet der Anstellungsvertrag |
5.6 |
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Die Vorstandsmitglieder unterliegen nach Beendigung des Anstellungsvertrags einem Sofern die Gesellschaft die Zahlung einer Karenzentschädigung unter einem nachvertraglichen |
6. |
VERGÜTUNGSBEZOGENE RECHTSGESCHÄFTE |
6.1 |
Anstellungsverträge Die grundlegenden Regelungen zur Vorstandsvergütung werden mit den Vorstandsmitgliedern |
6.2 |
Vereinbarungen zum Jahresbonus und zum virtuellen Aktienplan Zur jährlichen Festlegung der Ziele für den Jahresbonus und den virtuellen Aktienplan |
6.3 |
Kündigung und sonstige vorzeitige Beendigung der Anstellungsverträge Eine ordentliche Kündigung der Anstellungsverträge ist ausgeschlossen. Eine Kündigung Der Anstellungsvertrag kann von jeder Vertragspartei bei Vorliegen eines wichtigen Zur zeitweisen Beendigung des Anstellungsvertrags siehe Ziffer 3.4. Zur Beendigung Daneben bestehen die gesetzlichen Beendigungsmöglichkeiten, namentlich nach § 87 Abs. |
6.4 |
Abfindungen Wird der Anstellungsvertrag in anderen als den in Ziffer 3.4 und 5.5 geregelten Fällen |
6.5 |
Hauptmerkmale der Ruhegehalts- und Vorruhestandsregelungen Es bestehen keine Ruhegehalts- oder Vorruhestandsregelungen. |
7. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Gemäß § 113 Abs. 3 AktG i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Aktionärsrechterichtlinie Die erstmalige Beschlussfassung hat bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, § 13 der Satzung regelt die Vergütung des Aufsichtsrats der KAP AG. Die Vergütung Die der Hauptversammlung zur Bestätigung vorgeschlagene Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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VERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER DER KAP AG
1. |
ZIELSETZUNG DER VERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER UND BEZUG ZUR GESCHÄFTSSTRATEGIE Gemäß § 111 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung durch den Vorstand |
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2. |
FESTSETZUNG UND VERFAHREN ZUR ÜBERPRÜFUNG DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, der das hier beschriebene Vergütungssystem
Der Aufsichtsrat überprüft anlassbezogen die Angemessenheit der Bestandteile, Höhe Aufgrund der besonderen Natur der Aufsichtsratsvergütung, die für eine Tätigkeit gewährt Seit der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie Es liegt in der Natur der Sache, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats in die Ausgestaltung |
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3. |
VERGÜTUNGSBEZOGENE RECHTSGESCHÄFTE, BESTELLDAUER Der Vergütungsanspruch des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds ergibt sich aus dem kooperationsrechtlichen Die Bestelldauer der Aufsichtsratsmitglieder regelt § 7 Abs. 2 der Satzung der KAP
Eine Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern ist nach Maßgabe der jeweils anwendbaren |
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4. |
BESTANDTEILE, HÖHE UND STRUKTUR DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG Nach den in der Satzung festgelegten Regelungen erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats Die Aufsichtsratsmitglieder sind im Interesse der Gesellschaft in eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung |
8. |
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Durch Beschluss des Amtsgerichts Fulda vom 22. Dezember 2020 ist Herr Christoph Schoeller Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu dem vom Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Gemäß Empfehlung C.13 DCGK wird zudem auf das Folgende hingewiesen: Abgesehen davon, Nähere Angaben zu dem Kandidaten finden sich in dem als Zusatzinformation zu Tagesordnungspunkt |
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9. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 7 Abs. 1 der Satzung (Zusammensetzung, Amtsdauer, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: § 7 Abs. 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
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10. |
Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds Für den Fall, dass die Hauptversammlung am 30. September 2021 die unter Punkt 9 der Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG zu dem vom Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Gemäß Empfehlung C.13 DCGK wird zudem auf das Folgende hingewiesen: Viktor Rehart Nähere Angaben zu dem Kandidaten finden sich in dem als Zusatzinformation zu Tagesordnungspunkt |
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11. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung Die von der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juli 2017 beschlossene Ermächtigung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
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BERICHT DES VORSTANDS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG ZU PUNKT 11 DER TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
DER KAP AG
(Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung mit möglichem Ausschluss |
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Zu Tagesordnungspunkt 11 der Hauptversammlung am 30. September 2021 schlagen Vorstand |
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Der Vorstand erstattet gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz
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und dort auch während der Hauptversammlung zugänglich ist: |
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Die Ermächtigung der Hauptversammlung am 7. Juli 2017 zum Erwerb und zur Verwendung |
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Erwerb eigener Aktien |
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Der Erwerb eigener Aktien kann auf Grundlage der unter Punkt 11 der Tagesordnung der |
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Erwerb mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichem Kaufangebots |
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Erfolgt der Erwerb mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentliches Kaufangebots, |
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Bei einem an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebot kann es dazu kommen, |
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Verwendung eigener Aktien |
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Veräußert der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien über die Börse, |
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Die von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien der KAP AG sowie die Aktien |
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Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten (Ziffer (i)) |
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Die von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien der KAP AG sowie die Aktien |
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Veräußerung gegen Sachleistungen (Ziffer (ii)) |
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Die Veräußerung der eigenen Aktien kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Sachleistung |
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Veräußerung an Dritte gegen Barzahlung (Ziffer iii)) |
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Der Beschlussvorschlag enthält ferner die Ermächtigung, die von der Gesellschaft bereits |
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Einziehung erworbener Aktien (Ziffer (iv)) |
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Die von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien der KAP AG sowie die Aktien |
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Verwendung im Rahmen von aktienbasierten Vergütungs- bzw. Belegschaftsaktienprogrammen |
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Von der Gesellschaft bereits gehaltene eigene Aktien der KAP AG sowie die Aktien der |
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Weiterer Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge (lit. g) Satz 2) |
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Der Vorstand soll darüber hinaus ermächtigt werden, im Fall der Veräußerung von eigenen |
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Ermächtigung des Aufsichtsrats (lit. e)) |
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Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat ermächtigt werden, die von der Gesellschaft bereits |
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Durch die Abgabe von Aktien an Vorstandsmitglieder kann deren Bindung an die KAP AG |
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Ausübung der Ermächtigung |
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Die Ermächtigungen unter lit. d), lit. e) und lit. g) der Ermächtigung können einmal |
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Schlussbestimmungen |
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Es ist vorgesehen, dass mit Wirksamwerden dieser Ermächtigung die von der ordentlichen |
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Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss |
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Bei der Entscheidung über die Verwendung der eigenen Aktien wird sich der Vorstand |
Angaben zu dem unter Tagesordnungspunkt 8 zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für
den Aufsichtsrat
Christoph Schoeller
Geschäftsführender Gesellschafter der Schoeller GmbH
Mitglied des Aufsichtsrats der KAP AG seit 12/2020; bestellt bis 2021
Persönliche Daten:
Geburtsjahr | 1961 |
Geburtsort: | Hamburg |
Nationalität | Österreichisch |
Beruflicher Werdegang:
Seit 1999 | Geschäftsführender Gesellschafter Schoeller GmbH, Wien, Österreich |
Seit 1993 | Geschäftsführender Gesellschafter Schoeller GmbH, Hamburg, Deutschland |
1993 | Senior Advisor CAT GmbH, Hamburg, Deutschland Seinerzeit führendes Beratungsunternehmen bei der Erstellung und Optimierung von Geschäftsberichten. |
1991 – 1993 | Abteilungsleiter Forbes, München, Deutschland |
1989 – 1991 | Freelancer Research Forbes Magazin, New York, USA |
1988 – 1989 | Vermögensberater Wealth Management Bear Stearns, New York, USA |
1985 – 1987 | Börsenhändler/Vermögensberatung Georg Hauck & Sohn Bankiers KGaA, Frankfurt, Deutschland |
Ausbildung:
1981 – 1985 | BWL-Studium Kiel/München, währenddessen Ausbildung zum Bankkaufmann, Georg Hauck & Sohn Bankiers KGaA, Frankfurt, Deutschland |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Angaben zu dem unter Tagesordnungspunkt 10 zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für
den Aufsichtsrat
Viktor Rehart
Investment Professional, Senior Associate der Carlyle Group
Persönliche Daten:
Geburtsjahr | 1994 |
Geburtsort | Frankfurt |
Nationalität | Deutsch |
Beruflicher Werdegang:
Seit 2021 | Investment Professional, Senior Associate Carlyle Group, London, UK |
2018 – 2020 | Investment Professional, Associate Carlyle Group, London, UK |
2016 – 2018 | Analyst, Investment Banking. Leveraged Finance und Diversified Industries M&A J.P. Morgan, London, UK |
Ausbildung:
2014 – 2016 | Msc Econometrics and Mathematical Economics London School of Economics, London, UK |
2011 – 2014 | BA Politics, Philosophy & Economics University of York, York, UK |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Mitglied des Aufsichtsrats, Trans Maldivian Airways (PVT) LTD
II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG
1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung |
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2. |
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVMG (Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung
live übertragen. Die Liveübertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre wird über elektronische Kommunikation (Briefwahl) Wir bitten die Aktionäre auch in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden |
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3. |
Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts; Bedeutung des Nachweisstichtags Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur
zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird eine Stimmrechtskarte zugeschickt.
zugängliche passwortgeschützte HV-Portal nutzen können. Um einen rechtzeitigen Erhalt |
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4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege der Vor und während der Hauptversammlung steht den Aktionären für die Ausübung des Stimmrechts
erreichbare passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Stimmrechtsausübung |
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5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter Die Gesellschaft bietet ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären an, die von der Gesellschaft Vor der Hauptversammlung steht diesen Aktionären dafür das mit der Stimmrechtskarte
heruntergeladen werden. Bei Verwendung des Vollmacht- und Weisungsformulars, ist dieses
Vor und während der Hauptversammlung steht für die Ausübung des Stimmrechts im Wege
erreichbare passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Erteilung Wenn die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, Erhalten die Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand mehrere Vollmachten |
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6. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen bevollmächtigten Dritten Aktionäre können ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachterteilung auch durch Auch Bevollmächtige können nicht selbst physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber Wird eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung
zum Download bereitgehalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung müssen
Ein Bevollmächtigter kann die Hauptversammlung über das passwortgeschützte HV-Portal Weitere Hinweise zur Vollmachterteilung an Dritte sind auf der Stimmrechtskarte, welche
einsehbar. |
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7. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
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8. |
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird ordnungsgemäß
zugängliche HV-Portal der Gesellschaft Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung |
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9. |
Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den Informationen nach § 124a AktG Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung, warum zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss
zugänglich. Die Einberufung mit der vollständigen Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der vorstehend genannten |
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10. |
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können die Hauptversammlung über das passwortgeschützte
am Donnerstag, den 30. September 2021, ab 11:00 Uhr (MESZ) in voller Länge live in Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und keine Haftung für die Funktionsfähigkeit Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der |
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11. |
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals Sollte zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung ein Für den Zugang zum passwortgeschützten HV-Portal der Gesellschaft benötigen die ordnungsgemäß Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische |
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12. |
Informationen zum Datenschutz Im Zusammenhang mit der Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung,
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Fulda, im August 2021
KAP AG
Der Vorstand
www.kap.de
KAP AG
Edelzeller Straße 44
36043 Fulda
Deutschland