WohnRing AG Neustadt (Orla): Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

WohnRing AG Neustadt (Orla)

Neustadt an der Orla

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, den 8. Oktober 2021, 15:00 Uhr

im AugustinerSaal
in 07806 Neustadt an der Orla, Puschkinplatz 1

Wichtiger Veranstaltungshinweis!

Auf Grund der geltenden Corona-Regelungen des Bundes, des Landes Thüringen und des
Landkreises wird die Veranstaltung auch in diesem Jahr unter besonderen Schutzvorkehrungen
stattfinden.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung zwingend erforderlich. Die Anmeldung ist schriftlich,
per E-Mail oder per Telefax bis spätestens 24.09.2021 an die WohnRing AG Neustadt
(Orla) zu richten.

Der Zutritt zum Veranstaltungsraum ist nur für die angemeldeten jeweiligen Aktieninhaber/​innen
möglich. Begleitpersonen können nicht an der Veranstaltung teilnehmen! Personen, die besonderen Risikogruppen angehören, sollten die Möglichkeit der Bevollmächtigung
nutzen.

Inwiefern für den Zutritt zum Veranstaltungsraum weitere besondere Regeln bestehen
werden, ist abhängig von den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen im Zusammenhang
mit der Corona-Pandemie.

Wir werden diesbezüglich kurzfristig informieren und möchten Sie aber zusätzlich bitten,
die öffentlich verfügbaren Informationen entsprechend zu verfolgen.

Tagesordnung

 
1.

Eröffnung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates

2.

Feststellung der stimmberechtigten Teilnehmer

3.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2020

4.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020

5.

Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2020

6.

Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den in der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 6.915,59 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2020 Entlastung zu erteilen.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu
erteilen.

9.

Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien

Der Vorstand wird bis 31. Dezember 2022 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtig, eigene
Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem
Wertpapierhandel zu erwerben. Der Erwerb darf nur anlässlich eines Verkaufsangebots
von Aktionären erfolgen, und zwar zu einem Gegenwert von maximal 160,00 Euro je Stückaktie.
Der Vorstand wird ermächtigt, diese erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates
an Dritte zu veräußern.

10.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie die Berichte des Vorstandes
und des Aufsichtsrates liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht
der Aktionäre aus.

Gegenanträge:

Gegenanträge sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

 

WohnRing AG Neustadt (Orla), Markt 13/​14, 07806 Neustadt (Orla),

Telefax 036481/​ 59720, E-Mail : info@wohnringag.de

Die Anträge nach § 126 AktG (allgemeine Anträge) und § 127 AktG (Wahlvorschläge von
Aktionären) sind mit dem Namen des Aktionärs und einer Begründung zu versehen.

 

Neustadt (Orla), den 12.08.2021

WohnRing AG Neustadt (Orla)

Der Vorstand

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