Immobilien-Dienst Holding (DID) AktiengesellschaftLehrteEinladung zur ordentlichen HauptversammlungHiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein
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1. |
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung, dass auch die Inhaber |
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2. |
Wahl des Aufsichtsrates Die bisherigen Aufsichtsräte Herr Andreas Bender und Herr Gerd Geißendörfer haben Darüber hinaus ist die 4-jährige Amtszeit ausgelaufen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Von der Hauptversammlung sind daher drei Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen. Es wird vorgeschlagen, folgende Personen als Aufsichtsräte zu wählen:
Die Wahl erfolgt jeweils mit sofortiger Wirkung und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, |
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3. |
Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse
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4. |
Bericht über die oben genannten festgestellten Jahresabschlüsse und die Lage der Gesellschaften |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für die Geschäftsjahre:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für die oben genannten Geschäftsjahre |
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6. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für die oben genannten Geschäftsjahre |
Lehrte, den 17.08.2021
Immobilien-Dienst Holding (DID) AG
Vorstand Carsten Bucksch
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Teilnahme an der Hauptversammlung
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Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft unter den vorgenannten |
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Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionäre (Besitzer von Stammaktien |
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Zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Stamm- sowie Vorzugsaktionäre berechtigt. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der
Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Berechtigten zur Versammlung
erfolgen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung in Textform kann dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte
unmittelbar vor oder während der Hauptversammlung den Nachweis (z. B. das Original
oder eine Kopie der Vollmacht) vorweist.
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung per
Briefversand an die Adresse der Gesellschaft, Mittelstraße 18, 31275 Lehrte bzw. dem
Vorstand per E-Mail: zentrale@did-holding.de übermitteln.
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen
in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Rechte der Aktionäre – Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 € erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Entsprechende Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung
zugehen.
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht mit
der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre höflich gebeten,
diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben genannte Adresse zu übersenden.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.