Immobilien-Dienst Holding (DID) Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Immobilien-Dienst Holding (DID) Aktiengesellschaft

Lehrte

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein
zur ordentlichen Hauptversammlung
am:

Donnerstag, den 23.09.2021,
Beginn 10:00 Uhr,

im MEDIAN Hotel Hannover Lehrte
Zum Blauen See 3
31275 Lehrte

 

Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

 
1.

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung, dass auch die Inhaber
von Vorzugsaktien Stimmrecht haben, weil über ein Jahr lang keine Dividende gezahlt
wurde

2.

Wahl des Aufsichtsrates

Die bisherigen Aufsichtsräte Herr Andreas Bender und Herr Gerd Geißendörfer haben
ihr Amt niedergelegt, so dass der Aufsichtsrat derzeit nur aus Frau Ellen Kophal-Book
besteht.

Darüber hinaus ist die 4-jährige Amtszeit ausgelaufen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG sowie unserer Satzung § 6 Abs. 1 aus drei von den Aktionären zu bestimmenden
Mitgliedern zusammen.

Von der Hauptversammlung sind daher drei Mitglieder des Aufsichtsrates zu wählen.
Die Hauptversammlung ist insoweit an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Es wird vorgeschlagen, folgende Personen als Aufsichtsräte zu wählen:

Frau Ellen Kophal-Book, Niedernhausen

Frau Britta Kampschulte, Essen

Frau Alexandra Pleyer-Missios, Reutte (Österreich)

Die Wahl erfolgt jeweils mit sofortiger Wirkung und bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

3.

Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse

a.

2017

b.

2018

c.

2019

d.

2020

4.

Bericht über die oben genannten festgestellten Jahresabschlüsse und die Lage der Gesellschaften

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für die Geschäftsjahre:

a.

2017

b.

2018

c.

2019

d.

2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für die oben genannten Geschäftsjahre
Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für die Geschäftsjahre:

a.

2017

b.

2018

c.

2019

d.

2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für die oben genannten Geschäftsjahre
Entlastung zu erteilen.

Lehrte, den 17.08.2021

Immobilien-Dienst Holding (DID) AG

Vorstand Carsten Bucksch

 

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

 

Teilnahme an der Hauptversammlung

 

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft unter den vorgenannten
Kontaktdaten muss mindestens acht Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum
14.09.2021, zugehen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionäre (Besitzer von Stammaktien
sowie Vorzugsaktien) berechtigt.

Zur Ausübung des Stimmrechtes sind alle Stamm- sowie Vorzugsaktionäre berechtigt.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der
Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Der Widerruf kann auch durch persönliches Erscheinen des Berechtigten zur Versammlung
erfolgen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung in Textform kann dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte
unmittelbar vor oder während der Hauptversammlung den Nachweis (z. B. das Original
oder eine Kopie der Vollmacht) vorweist.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung per
Briefversand an die Adresse der Gesellschaft, Mittelstraße 18, 31275 Lehrte bzw. dem
Vorstand per E-Mail: zentrale@did-holding.de übermitteln.

Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen
in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder
mehrere von diesen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre – Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 € erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Entsprechende Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung
zugehen.

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht mit
der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre höflich gebeten,
diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben genannte Adresse zu übersenden.

Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

 

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