Xell AG: Bekanntmachung gemäß § 97 Abs. 1 Aktiengesetz analog

Xell AG

Bielefeld

Bekanntmachung gemäß § 97 Abs. 1 Aktiengesetz analog

Die alleinige Aktionärin der Gesellschaft beabsichtigt, die Gesellschaft im Wege eines
Formwechsels nach Maßgabe der §§ 190 ff. Umwandlungsgesetz in eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung umzuwandeln.

Mit Wirksamwerden vorgenannten Formwechsels wäre nach Ansicht des Vorstands der Aufsichtsrat
der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt.
Stattdessen wären für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach Ansicht des Vorstands
die Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
maßgebend, mithin wäre in der Gesellschaft kein gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat
zu bestellen.

Mit Wirksamwerden des Formwechsels würden für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
die Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
maßgebend, mithin würde in der Gesellschaft kein gesetzlich zu bildender Aufsichtsrat
bestellt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 Aktiengesetz innerhalb eines
Monats nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das Landgericht Bielefeld, Niederwall
71, 33602 Bielefeld, anrufen.

 

Xell AG

Der Vorstand

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