Berchtesgadener Bergbahn Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Berchtesgadener Bergbahn Aktiengesellschaft

Schönau am Königssee

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 06. Oktober 2021

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Mittwoch, den 06. Oktober 2021, 10.00 Uhr

im Gasthaus Unterstein,
Untersteinerstrasse 11, 83471 Schönau a. Königssee

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr
2019/​20 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019/​20

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019/​20

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019/​20 amtierenden Vorstand
die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019/​20

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019/​20 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der für den 06. Oktober
2021 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung. Deshalb ist eine Neuwahl der Mitglieder
des Aufsichtsrats erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Satz 2 AktG, § 96 Abs. 1 AktG, § 101 Abs. 1
AktG, §§ 1, 4 DrittelbG und § 8 der Satzung aus vier Aufsichtsratsmitgliedern der
Anteilseigner und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen, wobei die Gemeinde Schönau
a. Königssee nach § 8 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft, solange sie selbst
und/​oder eine von ihr beherrschte oder unter ihrer Leitung stehende Gesellschaft insgesamt
mehr als 15 % der Aktien der Gesellschaft hält, das nicht übertragbare Recht hat,
unter Anrechnung auf die von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder,
ein Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu entsenden. Das Entsendungsrecht
ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft auszuüben.

Deshalb ist noch die Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren

Martin Harlander
Schwarzach im Pongau (Österreich)
Geschäftsführer der Harlander Baumanagement GmbH

Peter Hettegger
Großarl (Österreich)
Hotelier

Georg Hinterleitner, Dipl.-Ing.
St. Johann (Österreich)
Geschäftsführer der Spiluttini Bau GmbH

mit Wirkung ab Beendigung der für den 06. Oktober 2021 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt,
wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter
in den Aufsichtsrat zu wählen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Dr. Fendt – Dipl.-Kfm. Kluge GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bad Reichenhall

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/​21 zu wählen.

Teilnahmebestimmungen:

Nach § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der
Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der
Sparkasse Berchtesgadener Land während der Geschäftsstunden ihre Aktien bis zur Beendigung
der Hauptversammlung hinterlegen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer
Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung
gesperrt gehalten werden

Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tag der Hinterlegung
und dem Tag der Hauptversammlung mindestens fünf Werktage frei bleiben. Die Hinterlegung
hat demnach bis spätestens am 28. September 2021 zu erfolgen.

Werden die Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt,
so ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach
Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am 29. September 2021 bei der Gesellschaft
einzureichen. Samstage gelten nach § 14 Abs. 4 der Satzung nicht als Werktage nach
den vorstehenden Bestimmungen.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform.

Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters
oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute
bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten;
die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung
verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen,
Institute bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem
Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auf das
besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung
der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt
werden:

BERCHTESGADENER BERGBAHN AKTIENGESELLSCHAFT
Herr Franz Moderegger
Jennerbahnstr. 18
83471 Schönau a. Königssee
Telefax: 08652/​95 81 95
E-Mail: moderegger@jennerbahn.de.

BERCHTESGADENER BERGBAHN AKTIENGESELLSCHAFT

DER VORSTAND

Berchtesgadener Bergbahn AG

Jennerbahnstraße 18, 83471 Schönau am Königssee
Telefon (08652) 95 81 –0 | Telefax (08652) 95 81 –95
Internet http:/​/​www.jennerbahn.de
E-Mail info@jennerbahn.de

 

 

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