Diskus Werke AG – Hauptversammlung 2018

DISKUS WERKE AG

Dietzenbach

– ISIN DE 0005538607 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Dienstag, den 3. Juli 2018, um 10.30 Uhr im Hotel Sonnenhof Hotel, Otto-Hahn-Straße 7, 63128 Dietzenbach stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der DISKUS WERKE AG zum 31. Dezember 2017, des Konzernlageberichts der DISKUS WERKE AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der DISKUS WERKE AG, Johannes-Gutenberg-Str. 1, 63128 Dietzenbach, eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Sie werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 6.457.293,33 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,25 auf jede der gewinnanteilsberechtigten 9.677.413 Stückaktien: EUR 2.419.353,25
Vortrag auf neue Rechnung: EUR 4.037.940,08.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns eigene Aktien halten, vermindert sich der auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf eigene Aktien entfällt. Der Gewinnvortrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Dornbach GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Darmstadt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

6.

Wahl von drei neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats

Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Herr Günter Rothenberger, Herr Peter Heinz und Herr Dr. Philipp Mohr enden mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2018. Die Herren sind zu einer erneuten Kandidatur bereit. Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

a.

Herr Günter Rothenberger, Geschäftsführer der Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, wohnhaft in Bad Homburg v.d.H., wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.

b.

Herr Peter Heinz, Unternehmensberater, wohnhaft in Frankfurt am Main, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.

c.

Herr Dr. Philipp Mohr, Head of DACH Investment Banking der William Blair International, Frankfurt am Main, wohnhaft in Oberursel, wird bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (12. Juni 2018, 0:00 Uhr) beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis Ablauf des 26. Juni 2018 unter folgender Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

DISKUS WERKE AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
D-60261 Frankfurt am Main
Fax: +49 69 136 26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

Stimmrechtsvertretung

Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen.

Anträge und Vorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an die

DISKUS WERKE AG
Vorstandssekretariat
Johannes-Gutenberg-Str. 1
63128 Dietzenbach

Telefax: +49 6074 30 40 6 55
E-Mail: ir@diskus-werke.de

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Die DISKUS WERKE AG verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die DISKUS WERKE AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist – ab dem 25. Mai 2018 – Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die DISKUS WERKE AG verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der DISKUS WERKE AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der DISKUS WERKE AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutz@diskus-werke.ag

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

DISKUS WERKE AG
Datenschutz
Johannes-Gutenberg-Str. 1
63128 Dietzenbach

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

DISKUS WERKE AG
Herr Benedict Muschik
Johannes-Gutenberg-Str. 1
63128 Dietzenbach
E-Mail: datenschutz@diskus-werke.ag

 

Dietzenbach, im Mai 2018

DISKUS WERKE AG

Der Vorstand

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