Jean Pierre Rosselet Cosmetics AGBremenISIN: DE000A2GS
|
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 und des gebilligten Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, An der Reeperbahn
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt. |
||||||||||||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit |
||||||||||||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre |
||||||||||||||||||||||
4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
||||||||||||||||||||||
5. |
Beschlussfassung über die Bestätigung der in der ordentlichen Hauptversammlung vom In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. September 2020 hat die Um Rechtssicherheit herzustellen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende
|
Virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
Die Hauptversammlung wird ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
mit der Möglichkeit zur Verfolgung der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im
Wege der elektronischen Wort- und Bildübertragung unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
in einem passwortgeschützten Bereich durchgeführt. Eine Teilnahme der Aktionäre bzw.
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) ist
somit ausgeschlossen. Diese elektronische Wort- und Bildübertragung ermöglicht keine
Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG und keine
elektronische Teilnahme im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. COVMG.
Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts
Zur Verfolgung der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Wort- und Bildübertragung
und zur Ausübung des Stimmrechts sind entsprechend § 11 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich (i) vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und
(ii) der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Den ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionären werden, anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte, eine Anmeldebestätigung
mit individuellen Zugangsdaten zum passwortgeschützten InvestorPortal zugeschickt,
mit denen die Aktionäre das passwortgeschützten InvestorPortal nutzen können
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache unter der unten genannten Adresse zugehen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat entsprechend der Satzung durch einen in Textform
(§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erfolgen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich dabei auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages
vor der Hauptversammlung, also auf den
Mittwoch, 15. September 2021
0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag),
zu beziehen. Die Bedeutung des Stichtags für den Nachweis des Anteilsbesitzes wird
unten gesondert erläutert. Wird der Nachweis des Anteilsbesitzes nicht oder nicht
in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am
Mittwoch, 29. September 2021
(24:00 Uhr MESZ),
unter der Adresse
Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
zugegangen sein.
Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG ist für die Anmeldung und den Nachweis
des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.
Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich des Eingangs des Nachweises des Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären individuelle Zugangsdaten für die Nutzung
des passwortgeschützten InvestorPortals übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig
für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung (i) des Rechts zur Verfolgung der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Wort- und Bildübertragung und (ii) des Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt für die das Recht zur Verfolgung der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Wort- und Bildübertragung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Personen, die zum
Record Date noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind weder
berechtigt die Hauptversammlung im Wege der elektronischen Wort- und Bildübertragung
zu verfolgen noch stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder
zur Rechtsausübung ermächtigen (siehe unten „Stimmrechtsvertretung“).
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht haben, sind auch dann zur Verfolgung der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Wort- und Bildübertragung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Record Date veräußern. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Der Nachweisstichtag ist kein
relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Passwortgeschütztes InvestorPortal zur Hauptversammlung
Unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
steht ab dem 15. September 2021, 0:00 Uhr (MESZ), ein passwortgeschütztes InvestorPortal
zur Verfügung. Über diesen können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf.
deren Bevollmächtigte) unter anderem gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren die Hauptversammlung
in Bild und Ton verfolgen, Vollmachten erteilen und ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben.
Um das passwortgeschützte InvestorPortal nutzen zu können, müssen sie sich mit den
individuellen Zugangsdaten, die sie nach erfolgter Anmeldung und dem Nachweis des
Anteilsbesitzes erhalten, einloggen.
Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals
unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
werden nach der fristgerechten Anmeldung einschließlich des Eingangs des Nachweises
des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft (siehe dazu vorheriger Abschnitt „Berechtigung
zur Verfolgung der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“) übersandt.
Ausübung des Stimmrechts durch (elektronische) Briefwahl
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (siehe oben unter „Berechtigung zur Verfolgung
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts“) können ihre Stimmen im Wege
elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt elektronisch über das passwortgeschützten
InvestorPortal unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist jeweils bis zum Beginn der Abstimmung möglich.
Für einen Widerruf oder Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden
Angaben einschließlich der Fristen entsprechend.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater gemäß
§ 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich
der Briefwahl bedienen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch
durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Auch in diesen Fällen ist
eine rechtzeitige Anmeldung (siehe oben unter „Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl
Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft
in Betracht.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte eine Anmeldebestätigung
mit den Zugangsdaten zum passwortgeschützten InvestorPortal. Das passwortgeschützte
InvestorPortal unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
ermöglicht die Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter oder die Bevollmächtigung eines Dritten.
Die Aktionäre, die von der Möglichkeit einer Stimmrechtsvertretung Gebrauch machen
wollen, werden insbesondere auf das Folgende hingewiesen:
Von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird aufgrund
einer ihm erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihm eine Weisung
erteilt wurde; ist er verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).
Soweit Vollmachten mit Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
per Brief, Telefax oder E-Mail (z.B. als eingescannte Datei z.B. im pdf-Format) übersandt,
geändert oder widerrufen werden, sind diese aus organisatorischen Gründen bis zum
Montag, den 4. Oktober 2021
(24:00 Uhr MESZ)
an die nachfolgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
zu senden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Per Brief,
Telefax oder E-Mail erteilte Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können darüber hinaus über das InvestorPortal bis zum Beginn der Abstimmung geändert
oder widerrufen werden.
Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können ebenfalls unter Nutzung des unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
zugänglichen passwortgeschützten InvestorPortals bis zum Beginn der Abstimmung erteilt,
geändert oder widerrufen werden.
Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG ist für den Nachweis der Bevollmächtigung
die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.
Bevollmächtigung anderer Personen
Wenn die Erteilung einer Vollmacht zugunsten einer anderen Person als dem von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfolgt und nicht dem Anwendungsbereich
des § 135 AktG (insbesondere Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen
und Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG) unterliegt, ist für die Erteilung und den
Widerruf von Vollmachten sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
Textform (§ 126b BGB) erforderlich.
Die Erteilung einer Vollmacht zugunsten einer anderen Person kann mit der Anmeldung
oder unter Verwendung des Vollmachtsformulars auf der Anmeldebestätigung erfolgen.
Soweit diese Vollmachten per Brief, Telefax oder E-Mail (z.B. als eingescannte Datei
z.B. im pdf-Format) übersandt, geändert oder widerrufen werden, ist die Vollmachtserteilung,
die Vollmachtsänderung bzw. der Vollmachtswiderruf aus organisatorischen Gründen bis
zum
Montag, den 4. Oktober 2021
(24:00 Uhr MESZ)
an die nachfolgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
zu senden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Per Brief,
Telefax oder E-Mail erteilte Vollmachten können darüber hinaus über das InvestorPortal
bis zum Beginn der Abstimmung geändert oder widerrufen werden.
Vollmachten können ebenfalls unter Nutzung des unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
zugänglichen passwortgeschützten InvestorPortals bis zum Beginn der Abstimmung erteilt,
geändert oder widerrufen werden.
Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG ist für den Nachweis der Bevollmächtigung
die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.
Auch im Falle der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Vereinigung von Aktionären
oder eines sonstigen Dritten muss die eigentliche Stimmabgabe letztlich durch den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder durch den Bevollmächtigten per Briefwahl
erfolgen.
Im Anwendungsbereich des § 135 AktG (insbesondere Bevollmächtigung von Intermediären,
Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG) wird weder von §
134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall
eine besondere Regelung. Deshalb können Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater
gemäß § 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen für
ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachtserteilung
geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen.
Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVMG wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben,
dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation
einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden,
wie er Fragen beantwortet.
Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis zum
Montag, 04. Oktober 2021
(24:00 Uhr MESZ)
der Gesellschaft an die E-Mail-Adresse
hv2021@jp-rosselet.de
übermitteln. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Mit
der Frage bzw. den Fragen ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln,
indem der vollständige Name und die Nummer der Anmeldebestätigung angegeben werden.
Fragen, die nach Ablauf der obigen Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Im
Rahmen der Fragenbeantwortung werden die Namen der Fragesteller grundsätzlich genannt.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären,
die ihr Stimmrecht per Briefwahl oder über Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter
ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind der Gesellschaft über die E-Mail-Adresse
widerspruch@jp-rosselet.de
zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung
durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der Erklärung ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft
zu übermitteln, indem der Name und die Nummer der Anmeldebestätigung angegeben werden.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht
69.010 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital
der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens bis zum Ablauf des
Samstag, 11. September 2021
(24:00 Uhr MESZ),
unter folgender Adresse zugehen:
Vorstand der Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung
der Aktienbesitzzeiten Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht
mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag
auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht.
Die §§ 182 bis 193 BGB sind nicht entsprechend anzuwenden.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens
im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie
zur Geschäftsordnung zu stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des COVMG bei
der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten mangels Teilnahme ausgeschlossen. Gleichwohl können Aktionäre
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Ein
Gegenantrag muss begründet werden, ein Wahlvorschlag eines Aktionärs muss nicht begründet
werden. Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung), Wahlvorschläge und sonstige
Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die nachstehende
Adresse zu richten:
Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
Zum Panrepel 17a
28307 Bremen
Telefax: +49 421 7930 991
E-Mail: hv2021@jp-rosselet.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Bis 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des
Dienstag, 21. September 2021
(24:00 Uhr MESZ)
bei vorstehender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs
sowie zugänglich zu machender Begründungen werden nach ihrem Eingang den anderen Aktionären
im Internet unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung
erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.
Entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung allerdings
in Übereinstimmung mit der Konzeption des COVID-19-Gesetzes nicht zur Abstimmung gestellt
und auch nicht anderweitig behandelt.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung)
auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für die Berechtigung
zur Verfolgung der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zwingend erforderlich.
Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden
Kontaktdaten geltend machen:
Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
c/o IT-Kanzlei Lutz
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefax: +49 421 40892660
E-Mail: info@jp-rosselet.de
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Die Aktionäre erreichen den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft unter:
Datenschutzbeauftragter der Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
c/o IT-Kanzlei Lutz
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefax: +49 421 40892660
E-Mail: info@jp-rosselet.de
Veröffentlichung auf der Internetseite / Sonstige Hinweise
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen,
Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.jp-rosselet.de/de/aktionaere/
zur Verfügung.
Bremen, im August 2021
Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
Der Vorstand