Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG: Ordentliche Hauptversammlung

Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG

Bremen

ISIN: DE000A2GS
WKN: A2GSV0

Ordentliche Hauptversammlung der
Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 6. Oktober 2021
um 10:00 Uhr

im Rahmen einer virtuell stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Gemäß dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG)
wird diese Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) in 28217 Bremen, An der
Reeperbahn 2, stattfinden.

Die gesamte Versammlung wird unter der Internetadresse

https:/​/​www.jp-rosselet.de/​de/​aktionaere/​

im passwortgeschützten Bereich für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren
Bevollmächtigte in Bild und Ton übertragen (vgl. die weiteren Hinweise nach der Wiedergabe
der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen).

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020, des Konzernlageberichts des Vorstands
sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, An der Reeperbahn
2 in 28217 Bremen, und im Internet unter

https:/​/​www.jp-rosselet.de/​de/​aktionaere/​

eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos zugesandt.
Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat
hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit
im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Gräwe & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

5.

Beschlussfassung über die Bestätigung der in der ordentlichen Hauptversammlung vom
11. September 2020 gefassten Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 2 über die Entlastung
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019, zu Tagesordnungspunkt 3 über die Entlastung
des Aufsichtsrates für das Geschäftjahr 2019 und zu Tagesordnungspunkt 5 über die
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zur Veräußerung
eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

In der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. September 2020 hat die
Hauptversammlung auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat Beschlüsse gefasst zum
damaligen Tagesordnungspunkt 2 über die die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019, zum damaligen Tagesordnungspunkt 3 über die Entlastung des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2019 und zum damaligen Tagesordnungspunkt 5 über die Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zur Veräußerung eigener
Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Gegen diese zu den Tagesordnungspunkten
2,3 und 5 der Hauptversammlung am 11. September 2020 gefassten Beschlüsse hat ein
Aktionär der Gesellschaft Anfechtungsklage erhoben. Die Klage ist derzeit beim Landgericht
Bremen – 13. Kammer für Handelssachen – rechtshängig.

Um Rechtssicherheit herzustellen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende
Bestätigungsbeschlüsse zu fassen:

a)

Der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. September 2020 zu Tagesordnungspunkt
2 der Tagesordnung „Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2019“ gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt

„Den Mitgliedern des Vorstands wird für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung
erteilt.“

wird gemäß § 244 Satz 1 des AktG bestätigt.

b)

Der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. September 2020 zu Tagesordnungspunkt
3 der Tagesordnung „Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2019“ gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt

„a) Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019
Entlastung erteilt.“

wird gemäß § 244 Satz 1 des AktG bestätigt.

c)

Der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 11. September 2020 zu Tagesordnungspunkt
5 der Tagesordnung „Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zur Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre“ gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt

„a)

Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben.
Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen
eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach
§§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft
übersteigen.

Die Erwerbsermächtigung gilt bis zum 10. September 2025 (einschließlich). Die zeitliche
Befristung gilt für den Zeitpunkt des Erwerbes, nicht jedoch auch für das Halten der
Aktien über diesen Zeitpunkt hinaus. Alle bisherig beschlossenen Ermächtigungen der
Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien werden höchstvorsorglich hiermit aufgehoben.

Der Erwerb zum Zwecke des Handelns mit eigenen Aktien und zur kontinuierlichen Kurspflege
ist ausgeschlossen.

b)

Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands mittels eines an alle Aktionäre gerichteten
öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der Gesellschaft gerichteten
öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der Kaufpreis
(ohne Erwerbsnebenkosten) muss mindestens EUR 1,00 je Aktie betragen und darf EUR
5,50 je Aktie nicht übersteigen („

Preisrahmen
“). Der Kaufpreis soll – innerhalb des Preisrahmens – den durch einen Wirtschaftsprüfer
festgestellten Marktwert der Aktien um nicht mehr als 15% über- oder unterschreiten.

Das Volumen des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten kann begrenzt
werden. Sofern die gesamte Annahme des Angebots bzw. die bei einer Aufforderung zur
Abgabe von Angeboten abgegebenen Angebote der Aktionäre dieses Volumen überschreitet,
muss der Erwerb bzw. die Annahme unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen
Andienungsrechts der Aktionäre im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen.
Ein bevorrechtigter Erwerb bzw. eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen
bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär der Gesellschaft
kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur
Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden. Ebenfalls vorgesehen werden kann eine Rundung
nach kaufmännischen Gesichtspunkten zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien.
Die nähere Ausgestaltung des Angebots bzw. einer an die Aktionäre gerichteten öffentlichen
Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand der Gesellschaft.

Das öffentliche Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann
weitere Bedingungen vorsehen.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung
erworbenen eigenen Aktien über ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. Bei einem
Angebot an alle Aktionäre wird das Bezugsrecht für etwaige Spitzenbeträge ausgeschlossen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früheren Ermächtigung
erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch
zu den folgenden, zu verwenden:

Sie können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere als (Teil-) Gegenleistung
im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen
an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Erwerb sonstiger Vermögensgegenstände
verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

Sie können an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer der mit ihr im Sinne
der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden. Sie können auch verwendet
werden für die Ausgabe an ausgewählte Mitarbeiter in Führungs- und/​oder Schlüsselpositionen
der Gesellschaft sowie an Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführung und ausgewählte
Mitarbeiter in Führungs- und/​oder Schlüsselpositionen der mit ihr im Sinne der §§
15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, nach Maßgabe eines gegebenenfalls später zu beschließenden
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.

Sie können, insoweit unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, auch in anderer
Weise als durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen
Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den durch einen Wirtschaftsprüfer
festgestellten Marktwert der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet.
Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die Summe der unter Ausschluss
des Bezugsrechts gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
veräußerten Aktien insgesamt 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht
überschreiten dürfen. Maßgebend für die Berechnung der 10%-Grenze ist die Höhe des
Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser
Wert geringer ist – die Höhe des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser
Ermächtigung. Sofern während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung
von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft
oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen
oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht gemäß oder entsprechend
§ 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte
10%-Grenze anzurechnen

d)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien einzuziehen,
ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses
bedarf. Durch die Einziehung wird das Grundkapital in dem Umfang herabgesetzt, der
dem Anteil der eingezogenen Aktien am Grundkapital entspricht. Die Einziehung kann
aber auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des
anteiligen Betrags des Grundkapitals der übrigen Aktien gemäß § 8 Abs. 3 AktG erfolgen.
Der Aufsichtsrat ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in
der Satzung anzupassen.

e)

Sämtliche vorbezeichneten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal
oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt
werden. Die Ermächtigungen – mit Ausnahme der Ermächtigung zur Einziehung der eigenen
Aktien – können auch durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden.“

wird gemäß § 244 Satz 1 des AktG bestätigt.

Virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Die Hauptversammlung wird ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
mit der Möglichkeit zur Verfolgung der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im
Wege der elektronischen Wort- und Bildübertragung unter

https:/​/​www.jp-rosselet.de/​de/​aktionaere/​

in einem passwortgeschützten Bereich durchgeführt. Eine Teilnahme der Aktionäre bzw.
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) ist
somit ausgeschlossen. Diese elektronische Wort- und Bildübertragung ermöglicht keine
Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG und keine
elektronische Teilnahme im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. COVMG.

Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Verfolgung der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Wort- und Bildübertragung
und zur Ausübung des Stimmrechts sind entsprechend § 11 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich (i) vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und
(ii) der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Den ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionären werden, anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte, eine Anmeldebestätigung
mit individuellen Zugangsdaten zum passwortgeschützten InvestorPortal zugeschickt,
mit denen die Aktionäre das passwortgeschützten InvestorPortal nutzen können

Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache unter der unten genannten Adresse zugehen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat entsprechend der Satzung durch einen in Textform
(§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erfolgen. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich dabei auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages
vor der Hauptversammlung, also auf den

Mittwoch, 15. September 2021

0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag),

zu beziehen. Die Bedeutung des Stichtags für den Nachweis des Anteilsbesitzes wird
unten gesondert erläutert. Wird der Nachweis des Anteilsbesitzes nicht oder nicht
in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am

Mittwoch, 29. September 2021

(24:00 Uhr MESZ),

unter der Adresse

Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

zugegangen sein.

Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG ist für die Anmeldung und den Nachweis
des Anteilsbesitzes die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.

Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich des Eingangs des Nachweises des Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären individuelle Zugangsdaten für die Nutzung
des passwortgeschützten InvestorPortals übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig
für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.

Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung (i) des Rechts zur Verfolgung der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Wort- und Bildübertragung und (ii) des Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt für die das Recht zur Verfolgung der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Wort- und Bildübertragung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Personen, die zum
Record Date noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind weder
berechtigt die Hauptversammlung im Wege der elektronischen Wort- und Bildübertragung
zu verfolgen noch stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder
zur Rechtsausübung ermächtigen (siehe unten „Stimmrechtsvertretung“).

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht haben, sind auch dann zur Verfolgung der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Wort- und Bildübertragung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Record Date veräußern. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Der Nachweisstichtag ist kein
relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Passwortgeschütztes InvestorPortal zur Hauptversammlung

Unter

https:/​/​www.jp-rosselet.de/​de/​aktionaere/​

steht ab dem 15. September 2021, 0:00 Uhr (MESZ), ein passwortgeschütztes InvestorPortal
zur Verfügung. Über diesen können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf.
deren Bevollmächtigte) unter anderem gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren die Hauptversammlung
in Bild und Ton verfolgen, Vollmachten erteilen und ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben.
Um das passwortgeschützte InvestorPortal nutzen zu können, müssen sie sich mit den
individuellen Zugangsdaten, die sie nach erfolgter Anmeldung und dem Nachweis des
Anteilsbesitzes erhalten, einloggen.

Die individuellen Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten InvestorPortals
unter

https:/​/​www.jp-rosselet.de/​de/​aktionaere/​

werden nach der fristgerechten Anmeldung einschließlich des Eingangs des Nachweises
des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft (siehe dazu vorheriger Abschnitt „Berechtigung
zur Verfolgung der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts“) übersandt.

Ausübung des Stimmrechts durch (elektronische) Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (siehe oben unter „Berechtigung zur Verfolgung
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts“) können ihre Stimmen im Wege
elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt elektronisch über das passwortgeschützten
InvestorPortal unter

https:/​/​www.jp-rosselet.de/​de/​aktionaere/​

Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist jeweils bis zum Beginn der Abstimmung möglich.

Für einen Widerruf oder Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden
Angaben einschließlich der Fristen entsprechend.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater gemäß
§ 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich
der Briefwahl bedienen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch
durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Auch in diesen Fällen ist
eine rechtzeitige Anmeldung (siehe oben unter „Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl
Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft
in Betracht.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte eine Anmeldebestätigung
mit den Zugangsdaten zum passwortgeschützten InvestorPortal. Das passwortgeschützte
InvestorPortal unter

https:/​/​www.jp-rosselet.de/​de/​aktionaere/​

ermöglicht die Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter oder die Bevollmächtigung eines Dritten.

Die Aktionäre, die von der Möglichkeit einer Stimmrechtsvertretung Gebrauch machen
wollen, werden insbesondere auf das Folgende hingewiesen:

Von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird aufgrund
einer ihm erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihm eine Weisung
erteilt wurde; ist er verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).

Soweit Vollmachten mit Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
per Brief, Telefax oder E-Mail (z.B. als eingescannte Datei z.B. im pdf-Format) übersandt,
geändert oder widerrufen werden, sind diese aus organisatorischen Gründen bis zum

Montag, den 4. Oktober 2021

(24:00 Uhr MESZ)

an die nachfolgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse:

Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

zu senden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Per Brief,
Telefax oder E-Mail erteilte Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können darüber hinaus über das InvestorPortal bis zum Beginn der Abstimmung geändert
oder widerrufen werden.

Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können ebenfalls unter Nutzung des unter

https:/​/​www.jp-rosselet.de/​de/​aktionaere/​

zugänglichen passwortgeschützten InvestorPortals bis zum Beginn der Abstimmung erteilt,
geändert oder widerrufen werden.

Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG ist für den Nachweis der Bevollmächtigung
die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.

Bevollmächtigung anderer Personen

Wenn die Erteilung einer Vollmacht zugunsten einer anderen Person als dem von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfolgt und nicht dem Anwendungsbereich
des § 135 AktG (insbesondere Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen
und Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG) unterliegt, ist für die Erteilung und den
Widerruf von Vollmachten sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
Textform (§ 126b BGB) erforderlich.

Die Erteilung einer Vollmacht zugunsten einer anderen Person kann mit der Anmeldung
oder unter Verwendung des Vollmachtsformulars auf der Anmeldebestätigung erfolgen.

Soweit diese Vollmachten per Brief, Telefax oder E-Mail (z.B. als eingescannte Datei
z.B. im pdf-Format) übersandt, geändert oder widerrufen werden, ist die Vollmachtserteilung,
die Vollmachtsänderung bzw. der Vollmachtswiderruf aus organisatorischen Gründen bis
zum

Montag, den 4. Oktober 2021

(24:00 Uhr MESZ)

an die nachfolgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse:

Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

zu senden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Per Brief,
Telefax oder E-Mail erteilte Vollmachten können darüber hinaus über das InvestorPortal
bis zum Beginn der Abstimmung geändert oder widerrufen werden.

Vollmachten können ebenfalls unter Nutzung des unter

https:/​/​www.jp-rosselet.de/​de/​aktionaere/​

zugänglichen passwortgeschützten InvestorPortals bis zum Beginn der Abstimmung erteilt,
geändert oder widerrufen werden.

Die Computershare Deutschland GmbH & Co. KG ist für den Nachweis der Bevollmächtigung
die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft.

Auch im Falle der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Vereinigung von Aktionären
oder eines sonstigen Dritten muss die eigentliche Stimmabgabe letztlich durch den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder durch den Bevollmächtigten per Briefwahl
erfolgen.

Im Anwendungsbereich des § 135 AktG (insbesondere Bevollmächtigung von Intermediären,
Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern gemäß § 134a AktG) wird weder von §
134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall
eine besondere Regelung. Deshalb können Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater
gemäß § 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen für
ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachtserteilung
geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen.

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVMG wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben,
dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation
einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden,
wie er Fragen beantwortet.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis zum

Montag, 04. Oktober 2021

(24:00 Uhr MESZ)

der Gesellschaft an die E-Mail-Adresse

hv2021@jp-rosselet.de

übermitteln. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Mit
der Frage bzw. den Fragen ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln,
indem der vollständige Name und die Nummer der Anmeldebestätigung angegeben werden.
Fragen, die nach Ablauf der obigen Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Im
Rahmen der Fragenbeantwortung werden die Namen der Fragesteller grundsätzlich genannt.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären,
die ihr Stimmrecht per Briefwahl oder über Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter
ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind der Gesellschaft über die E-Mail-Adresse

widerspruch@jp-rosselet.de

zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung
durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der Erklärung ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft
zu übermitteln, indem der Name und die Nummer der Anmeldebestätigung angegeben werden.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht
69.010 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital
der Gesellschaft erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens bis zum Ablauf des

Samstag, 11. September 2021

(24:00 Uhr MESZ),

unter folgender Adresse zugehen:

Vorstand der Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung
der Aktienbesitzzeiten Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht
mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag
auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht.
Die §§ 182 bis 193 BGB sind nicht entsprechend anzuwenden.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens
im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie
zur Geschäftsordnung zu stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des COVMG bei
der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten mangels Teilnahme ausgeschlossen. Gleichwohl können Aktionäre
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Ein
Gegenantrag muss begründet werden, ein Wahlvorschlag eines Aktionärs muss nicht begründet
werden. Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung), Wahlvorschläge und sonstige
Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die nachstehende
Adresse zu richten:

Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
Zum Panrepel 17a
28307 Bremen

Telefax: +49 421 7930 991
E-Mail: hv2021@jp-rosselet.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Bis 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des

Dienstag, 21. September 2021

(24:00 Uhr MESZ)

bei vorstehender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs
sowie zugänglich zu machender Begründungen werden nach ihrem Eingang den anderen Aktionären
im Internet unter

https:/​/​www.jp-rosselet.de/​de/​aktionaere/​

zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung
erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.

Entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der Hauptversammlung allerdings
in Übereinstimmung mit der Konzeption des COVID-19-Gesetzes nicht zur Abstimmung gestellt
und auch nicht anderweitig behandelt.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung)
auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für die Berechtigung
zur Verfolgung der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zwingend erforderlich.
Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-,
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden
Kontaktdaten geltend machen:

Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
c/​o IT-Kanzlei Lutz
Teerhof 59
28199 Bremen

Telefax: +49 421 40892660
E-Mail: info@jp-rosselet.de

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Die Aktionäre erreichen den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft unter:

Datenschutzbeauftragter der Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG
c/​o IT-Kanzlei Lutz
Teerhof 59
28199 Bremen

Telefax: +49 421 40892660
E-Mail: info@jp-rosselet.de

Veröffentlichung auf der Internetseite /​ Sonstige Hinweise

Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen,
Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.jp-rosselet.de/​de/​aktionaere/​

zur Verfügung.

 

Bremen, im August 2021

Jean Pierre Rosselet Cosmetics AG

Der Vorstand

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