Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft

Unna

ISIN: DE0006601602
WKN: 660160

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, den 13. Oktober 2021, 10:00 Uhr.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir berufen auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020
(COVID-19-Gesetz) die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Aluminiumwerk Unna
Aktiengesellschaft als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten am Mittwoch, den 13. Oktober 2021, 10:00 Uhr, ein.

Die virtuelle Hauptversammlung wird im Ringhotel Katharinen Hof in Unna, Bahnhofstraße
49, stattfinden und im Wege der Bild- Tonübertragung für Aktionärinnen und Aktionäre
zugänglich sein. Nähere Informationen zur Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre
an der Hauptversammlung finden Sie unter III:

I.
TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
zum 31. Dezember 2020 (Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020), des Lageberichts
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 von € 30.397.892,51 vollständig auf neue Rechnung
vorzutragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, von denen
vier durch die Aktionäre und zwei gemäß den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes
von den Arbeitnehmern gewählt werden (§§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 4 Abs.
1 DrittelbG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Das von der Hauptversammlung am 18. Juli 2019 gewählte Aufsichtsratsmitglied Frau
Dr. Qingmei MA hat ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 30. Oktober 2020 niedergelegt.
Da dem Aufsichtsrat somit bis zur Wahl eines Ersatzmitgliedes durch die Hauptversammlung
länger als drei Monate weniger Mitglieder als die durch Gesetz oder Satzung festgesetzte
Zahl angehörten, wurde Herr I-Chen Wang als Ersatzmitglied durch Gericht bestellt.

Auch das von der Hauptversammlung am 30. August 2018 gewählte Aufsichtsratsmitglied
Herr Man Tat Kot hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 30. April 2021 niedergelegt.
Als Ersatzmitglied wurde Frau Ning Qu auch von Gericht bestellt, da auch in diesem
Fall dem Aufsichtsrat, bis zur Wahl durch die Hauptversammlung, länger als drei Monate
weniger Mitglieder als die durch Gesetz oder Satzung festgesetzte Zahl angehörten.

Die vorliegende Hauptversammlung soll dazu genutzt werden, anstelle der ausgeschiedenen
Mitglieder Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen, deren Amtsdauer mit der
Amtsdauer der übrigen von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet.
Deren Amtsdauer endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,

a) Frau Ning Qu, Finance Director der China Zhongwang Holdings Limited, wohnhaft in
Peking, Volksrepublik China

sowie

b) Herrn I-Chen Wang, General Manager Region Taiwan der China Zhongwang Holdings Limited,
wohnhaft in Taipei City, Taiwan

in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung
für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Keiner der zur Wahl Vorgeschlagenen gehört einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat
oder vergleichbaren Kontrollgremium im Sinne von § 125 Abs. 1 AktG an.

II.
Ausliegende Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können der festgestellte Jahresabschluss
der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 (Geschäftsjahr vom
01.01.2020 bis 31.12.2020), der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020, der Bericht
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie der Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns in den Geschäftsräumen der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft,
Vorstandsbüro, Uelzener Weg 36 in 59425 Unna, eingesehen werden.

Diese Unterlagen sind zudem im Internet unter www.alunnatubes.com/​hauptversammlung
für alle Aktionärinnen und Aktionäre zugänglich und werden während der Hauptversammlung
auf diesem Wege zur Verfügung stehen.

III.
Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

 
1.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, die diesjährige ordentliche Hauptversammlung
der Gesellschaft gemäß Art. 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft in Unna, Uelzener Weg 36, ohne physische Präsens der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Der Aufsichtsrat
der Gesellschaft hat diesem Beschluss des Vorstandes gemäß Art. 2 § 1 Abs. 1, Abs.
2 und Abs. 6 COVID-19-Gesetz zugestimmt.

Eine physische Anwesenheit von Aktionärinnen und Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten
in der Hauptversammlung ist damit ausgeschlossen.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung
nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung
sowie bei den Rechten der Aktionäre:

scrollen
a)

Die Hauptversammlung wird für alle Aktionärinnen und Aktionäre, die den Nachweis der
Hinterlegung ihrer Aktien fristgerecht erbracht haben, vollständig in Bild und Ton
im Online-Service unter

https:/​/​aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

live übertragen.

b)

Das Stimmrecht können alle Aktionärinnen und Aktionäre, die den Nachweis der Hinterlegung
ihrer Aktien fristgerecht erbracht haben, durch schriftliche Briefwahl, im Wege der
elektronischen Briefwahl sowie durch Vollmachterteilung an Dritte, an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen
und Stimmrechtsberater ausüben.

c)

Die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte in der virtuellen Hauptversammlung
ist nur durch Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft oder durch schriftliche oder elektronische Briefwahl möglich. Ein
Recht zur elektronischen Teilnahme besteht nicht.

d)

Aktionärinnen und Aktionäre, die den Nachweis der Hinterlegung ihrer Aktien fristgerecht
erbracht haben, können bis einen Tag vor der Hauptversammlung, also bis Dienstag,
den 12. Oktober 2021, 10:00 Uhr, Fragen bei der Gesellschaft über den Online-Service
unter

https:/​/​aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

einreichen.

e)

Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können abweichend
von § 245 Nr. 1 AktG ohne Erscheinen in der Hauptversammlung während der Dauer der
Hauptversammlung über den Online-Service unter https:/​/​aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen.

Die Zugangsdaten zum passwortgeschützten Online-Service werden nach ordnungsgemäßer
Übermittlung des Nachweises der Hinterlegung mit der Zugangskarte versandt.

Auch bevollmächtigte Intermediäre (z. B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 Abs.
8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen
oder geschäftsmäßig Handelnde) sowie sonstige Bevollmächtigte können die gesamte Hauptversammlung
unter Verwendung der dem Aktionär zugesandten Zugangsdaten über den passwortgeschützten
Online-Service verfolgen und die weiteren Aktionärsrechte ausüben.

Wir bitten alle Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung
der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

scrollen
2.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung als Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte

Aktionärinnen, Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der virtuellen
Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts durch schriftliche oder elektronische Briefwahl (keine elektronische
Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre
Aktien mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens am
Mittwoch, dem 6. Oktober 2021, 24:00 Uhr, während der üblichen Geschäftsstunden bei
der Gesellschaft (Gesellschaftskasse, Uelzener Weg 36 in 59425 Unna), bei einem deutschen
Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
oder deren Niederlassungen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung
dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn
Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis
zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Für den Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank
oder der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, oder deren Niederlassungen ist der Gesellschaft
die ordnungsgemäße Hinterlegung mindestens in Textform (§ 126b BGB) nachzuweisen.
Die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft bis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist,
also spätestens am Donnerstag, 7. Oktober 2021 (24:00 Uhr) zugehen.

Als Nachweis des Anteilsbesitzes gilt auch die Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts.

3.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Für alle Aktionärinnen und Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die den Nachweis
der Hinterlegung ihrer Aktien fristgerecht erbracht haben, wird die gesamte Hauptversammlung
am 13. Oktober 2021 ab 10:00 Uhr live im Online-Service unter

https:/​/​aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

in Bild und Ton in voller Länge übertragen.

4.

Verfahren der Stimmabgabe einschließlich der Stimmrechtsvertretung

Aktionärinnen und Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/​oder
ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer
Rechte auch durch Bevollmächtigte, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person, vertreten lassen. Voraussetzung
für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte
Übermittlung des Nachweises der Hinterlegung der Aktien zur Hauptversammlung.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB) und können
an folgende Adresse übermittelt werden:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 /​ 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Einen Vollmachtvordruck erhalten die Aktionäre mit der Zugangskarte. Dieser steht
zudem unter der Internetadresse

www.alunnatubes.com/​hauptversammlung

zur Verfügung.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft können zudem elektronisch erfolgen und übermittelt werden,
indem der unter

https:/​/​aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

bereitgestellte Online-Service genutzt wird.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch das Aktiengesetz
gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen
Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden
Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
erfragt werden.

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung
des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
vertreten zu lassen. Soweit Aktionäre die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können elektronisch über den Online-Service der Gesellschaft unter

https:/​/​aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.

Alternativ zur Nutzung des Online-Service können Vollmachten und Weisungen an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung der von der Gesellschaft
dafür vorgesehenen Vollmachtformulare erteilt werden. Die Aktionärinnen und Aktionäre
erhalten diese Vollmachtformulare mit der Zugangskarte. Die Vollmacht und die Weisungen
für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind aus organisatorischen
Gründen spätestens bis zum 12. Oktober 2021 (24:00 Uhr) an die folgende Anschrift
zu senden:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 /​ 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation
oder schriftlich abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung
für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist der form- und fristgerechte Nachweis
der Hinterlegung der Aktien zur Hauptversammlung.

Für die elektronische Briefwahl steht der Online-Service der Gesellschaft unter

https:/​/​aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Zugangsdaten
erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre nach ihrer Übermittlung des Hinterlegungsnachweises.

Alternativ können die Aktionärinnen und Aktionäre für die Briefwahl auch das mit der
Anmeldebestätigung zugesandte Formular benutzen. Die schriftlichen Stimmabgaben müssen
spätestens bis zum 12. Oktober 2021 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der folgenden
Adresse eingegangen sein:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
c/​o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 /​ 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

5.

Fragerecht der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19

Aktionärinnen und Aktionären, die den Nachweis der Hinterlegung ihrer Aktien fristgerecht
erbracht haben, wird gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVID-19-Gesetz
ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat
mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, dass Fragen bis spätestens einen Tag
vor der Versammlung, d. h. bis 12. Oktober 2021, 10.00 Uhr, im Wege elektronischer
Kommunikation einzureichen sind. Nach Maßgabe von Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz
steht es im pflichtgemäßen, freien Ermessen des Vorstands, wie er die Fragen beantwortet.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Fragen elektronisch
über den Online-Service unter

https:/​/​aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

unter Nutzung des dort enthaltenen Online-Formulars an die Gesellschaft übermitteln.

6.

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht – persönlich oder durch Bevollmächtigte
– ausgeübt haben, können Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.
Widersprüche sind elektronisch über den Online-Service unter

https:/​/​aluminiumwerk-unna.hvanmeldung.de

unter Nutzung des dort enthaltenen Online-Formulars zu übermitteln. Widersprüche sind
ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
möglich.

7.

Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können
gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden.

Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung
der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Der Tag des Zugangs des Verlangens ist nicht
mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag
auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht.
Die §§ 187 bis 193 BGB sind nicht entsprechend anzuwenden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss
der Gesellschaft bis zum Ablauf des 18. September 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Wir bitten, entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu richten:

Aluminiumwerk Unna AG

-Der Vorstand-

Uelzener Weg 36

59425 Unna

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit dies nicht bereits
mit der Einberufung geschehen ist – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht. Sie werden den Aktionären außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.alunnatubes.com/​hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht.

8.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz

Die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten
der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen, sind nach der gesetzlichen
Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird den Aktionären die
Möglichkeit eingeräumt, in Anwendung der §§ 126, 127 AktG Gegenanträge sowie Wahlvorschläge
im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln.
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten.
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Aluminiumwerk Unna AG

Uelzener Weg 36

59425 Unna

Telefax: +49 2303 /​ 2060

Mail: hv-service@alunnatubes.com

Bis spätestens zum Ablauf des 28. September 2021 (24:00 Uhr) bei vorstehender Adresse
mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingetragene Gegenanträge und Wahlvorschläge,
die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden im Internet unter

www.alunnatubes.com/​hauptversammlung

unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

9.

Aluminiumwerk Unna AG Geschäftsbericht 2020 und weitere Unterlagen

Die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Berichte und Abschlüsse sowie weitere Unterlagen
zur Hauptversammlung 2021 sind im Internet unter

www.alunnatubes.com/​hauptversammlung

veröffentlicht und dort zugänglich.

Der Aluminiumwerk Unna AG Geschäftsbericht 2020 mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2020 wird in gedruckter Form jedem Aktionär auf Verlangen kostenlos zugesandt. Dazu
wenden Sie sich bitte an

Aluminiumwerk Unna AG

Corina Waldhof

Uelzener Weg 36

59425 Unna

E-Mail: hv-service@alunnatubes.com

IV.
Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene
Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist
die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“). Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur
Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen
Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Kapitel III DS-GVO ein jederzeitiges
Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich
der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung.
Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

corina.waldhof@alunnatubes.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Sekretariat des Vorstands
Ansprechpartnerin: Frau Corina Waldhof
Uelzener Weg 36, 59425 Unna
Telefax: +49 2303 /​ 206-116

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 DS-GVO zu.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:

datenschutz@alunnatubes.com

 

Unna, im August 2021

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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