SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung über die Neueinteilung des Grundkapitals durch Aktiensplit im Verhältnis 1:10

SIMONA Aktiengesellschaft

Kirn/​Nahe

Bekanntmachung über die Neueinteilung des Grundkapitals durch Aktiensplit im Verhältnis
1:10

Die ordentliche Hauptversammlung der SIMONA AG, Kirn, hat am 02. Juni 2021 u. a. beschlossen,
das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 15.500.000, eingeteilt in 600.000
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von rund EUR 25,83, im
Verhältnis 1:10 neu einzuteilen.

Aktionäre, die zum Stichtag eine Aktie gehalten haben, erhalten zusätzlich weitere
neun Aktien. Damit ist das Grundkapital der SIMONA AG in Höhe von EUR 15.500.000 nach
dem Aktiensplit in 6.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von rund EUR 2,58 EUR eingeteilt. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 19.
Juli 2021 in das Handelsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach (HRB 1390) eingetragen
und ist damit wirksam geworden.

Sämtliche Aktien der SIMONA AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der
Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Die Aktionäre erhalten im Rahmen der Umbuchung
mittels Depotgutschrift Miteigentum an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten
Globalurkunden. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist gemäß
Satzung ausgeschlossen.

Nach dem Stand vom Freitag, 27. August 2021, abends werden die Depotbanken die Depotbestände
mit der ISIN DE 0007239402 im Verhältnis 1:10 umstellen. Die Umstellung der Depotbestände
ist für die Aktionäre der Gesellschaft kostenfrei. Der Börsenhandel findet ab Montag,
30. August 2021, unter neuer WKN/​ISIN statt. Erteilte Orders erlöschen ggf. nach Maßgabe
der jeweiligen Börsengeschäftsbedingungen.

Von den Aktionären der Gesellschaft ist wegen der Umstellung des Grundkapitals durch
den Aktiensplit nichts zu veranlassen.

 

Kirn, im August 2021

 

Der Vorstand

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