Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- StörmthalMarkkleebergEinberufung der 30. Jahreshauptversammlung
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1. |
Vorlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes des |
2. |
Beschluss über Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung |
3. |
Beschluss über Entlastung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das |
4. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 den Wirtschaftsprüfer |
Ein Beschluss über die Verwendung Bilanzgewinn entfällt, da dieser zum 31.12.2020
Null Euro beträgt.
Zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
im Aktienbuch eingetragen sind.
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020, der Lagebericht des Vorstandes und der
Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Landwirtschafts-Aktiengesellschaft
Wachau-Störmthal eingesehen werden.
Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche, nach Bekanntmachung der Einberufung
der Jahreshauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger, der Gesellschaft zu übersenden.
Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und /oder des Aufsichtsrates
widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Vorschlag zu
stimmen.
Markkleeberg, August 2021
Der Aufsichtsrat