„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“: Bekanntmachung über die beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG

„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“

Hamburg

Bekanntmachung über die beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG

sowie

Erste Aufforderung zur Einreichung von unrichtig gewordenen Aktienurkunden zum Zwecke des Umtausches

Wertpapier-Kenn-Nr.: 686410, ISIN: DE0006864101

nach Zusammenlegung: Wertpapier-Kenn-Nr.: A3E5D8, ISIN: DE000A3E5D80

Die außerordentliche Hauptversammlung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“ oder „Gesellschaft“) hat am 15. Juni 2021 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 4:3 (nach Einziehung von einer Aktie) auf dann EUR 3.015.270,00 (die „Kapitalherabsetzung“) von zuvor EUR 4.020.361,00 beschlossen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Wertminderungen und zur Deckung von sonstigen Verlusten sowie um den darüber hinaus gehenden Betrag in die Kapitalrücklage einzustellen.

Mit der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170173 am 28. Juli 2021 sind die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils vier (4) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu drei (3) auf den Inhaber lautende Stückaktien zusammengelegt werden. Gemäß der Festlegungen des Vorstands mit erfolgter Zustimmung des Aufsichtsrats werden für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im Zusammenlegungsverhältnis von vier zu drei teilbare Anzahl von Stückaktien hält, in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten.

Die konvertierten Stückaktien der OAB AG sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M., hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der OAB AG an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.

Mit Wirkung zum 14. September 2021

erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der OAB AG im Verhältnis 4:3 im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (Börse Hamburg). Vorliegende, noch nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 13. September 2021.

Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der OAB AG nach dem Stand vom 15. September 2021 (Record Date), abends, umbuchen. Dieser Depotbestand bildet – auf Grundlage eines Zeitraums von zwei Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen – die Aktionärsstellung zum Ablauf des 13. September 2021 ab. An die Stelle von je vier (4) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE0006864101) treten drei (3) konvertierte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A3E5D80).

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 4 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN für Teilrechte DE000A3E5DQ6) eingebucht. Die Depotbanken werden sich um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet; ein Teilrechtehandel ist nicht vorgesehen.

Ein durch vier teilbarer Aktienbestand im Depot eines Aktionärs vor dem 14. September 2021 vermeidet somit die Entstehung von Teilrechten und deren Regulierung.

Erstattungen von Seiten der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A3E5D80) im Freiverkehr der Börse Hamburg sowie den weiteren Handelsplätzen ist für den 14. September 2021 (Ex-Tag) vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die konvertierten Aktien börsenmäßig lieferbar.

Erste Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden zum Zwecke des Umtausches

Mit Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses und der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister am 28. Juli 2021 ist der Inhalt der ausgegebenen Aktienurkunden der Gesellschaft unrichtig geworden.

Die neuen Aktien (konvertierte Aktien, ISIN DE000A3E5D80) sind nach Durchführung der Zusammenlegung in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils durch die Satzung ausgeschlossen ist, werden keine neuen effektiven Aktienurkunden ausgegeben; das Grundkapital in Höhe von EUR 3.015.270,00 ist in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft. Die Miteigentumsanteile an der Globalurkunde werden den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form von girosammelverwahrten Aktien gutgeschrieben.

Vor diesem Hintergrund sollen sämtliche Aktienurkunden eingezogen und diejenigen Aktienurkunden, die nicht bereits durch Umbuchung der Depotbanken eingezogen und im Anschluss entwertet wurden, für kraftlos erklärt werden.

Zur Durchführung der Kapitalherabsetzung richten wir hiermit an unsere Aktionäre die erste Aufforderung, in der Zeit

vom 16. September 2021 bis 20. Dezember 2021 (einschließlich)

ihre in ihrem (mittelbaren) Besitz befindlichen Aktienurkunden nebst Gewinn- und Erneuerungsscheinen bei einem Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots für die Verwahrung von Aktien führt, zur Weiterleitung an die Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, einzureichen.

Die Aufforderung zur Einreichung betrifft sämtlich ausgegebene Aktien der OAB AG soweit diese nicht bereits durch Umbuchung der Depotbanken eingezogen und entwertet wurden. Erfasst sind damit die nicht bei der Clearstream Banking AG verwahrten Sammel- oder Einzelurkunden. Erfasst sind auch diejenigen Aktienurkunden über den Bestand von Aktien der Gesellschaft, die auf den Namen Osnabrücker Aktien-Bierbrauerei lauten.

Von Aktionären, deren Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen.

(1) Soweit Aktionäre ihre Aktien an der OAB AG in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden sie gebeten, durch ihre Depotbank ihre Aktien in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen; die weiteren Schritte werden dann von dem Kreditinstitut veranlasst. (2) Diejenigen Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, diese innerhalb der oben genannten Frist bei einem Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots für die Verwahrung von Aktien führt, zur Girosammelverwahrung einzureichen; die weiteren Schritte werden wiederum von dem Kreditinstitut veranlasst.

Nach Prüfung der Ordnungsgemäßheit der eingelieferten Urkunden werden die konvertierten Aktien (ISIN DE000A3E5D80) als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG durch entsprechende Depotgutschrift an die einliefernden Aktionäre übertragen. Die unrichtig gewordenen Aktienurkunden der OAB AG, die trotz dreimaliger Aufforderung nicht bis zum 20. Dezember 2021 zum Umtausch gegen Gutschrift in Form von girosammelverwahrten Aktien eingereicht worden sind, werden nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Aktien nach § 226 AktG für kraftlos erklärt. Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden sind für die berechtigten Aktionäre, die ihre Aktienurkunden nicht eingereicht haben, die konvertierten Aktien (ISIN DE000A3E5D80) bis zum Zeitpunkt der Kraftloserklärung als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG verbucht und verfügbar.

Nach Kraftloserklärung werden diese Aktien für Rechnung der Beteiligten nach § 226 Abs. 3 AktG durch Verkauf zum Börsenpreis verwertet. Der Erlös wird – abzüglich der Kosten – den berechtigten ehemaligen Aktionären, die ihre Aktienurkunden nicht innerhalb der vorgenannten Frist eingereicht haben, gegen Einreichung der für kraftlos erklärten Aktien bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen anteilig auf ein von diesen benanntes Bankkonto gutgeschrieben oder, soweit die Aktionäre nicht auffindbar sind, beim zuständigen Amtsgericht Hamburg unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme hinterlegt.

Hamburg, im September 2021

OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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