Reederei Herbert Ekkenga Aktiengesellschaft Passagierschiffahrt
Bad Zwischenahn
Einberufung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 28. Oktober 2021, um 11.00 Uhr in der Wandelhalle Bad Zwischenahn, Auf dem Hohen Ufer 24, 26160 Bad Zwischenahn, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses per 31. Oktober 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrates |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 01. November 2019 bis zum 31. Oktober 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 251.426,36 € zusammen mit dem Bilanzgewinn in Höhe von 316.219,96 € auf neue Rechnung vorzutragen. Neuer Bilanzgewinn 64.793,60 € |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr vom 01. November 2019 bis zum 31. Oktober 2020 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 01. November 2019 bis zum 31. Oktober 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
5. |
Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr vom 01. November 2020 bis zum 31. Oktober 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das laufende Geschäftsjahr dem Aufsichtsrat nachfolgende Vergütung zu zahlen: Aufsichtsratsvorsitzender 2.000,00 €, |
6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. November 2020 bis zum 31. Oktober 2021 Der Aufsichtsrat schlägt folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abstimmung vor: a) BDO Oldenburg GmbH & Co.KG, Oldenburg |
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister sind verpflichtet, diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft zu verarbeiten. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnahmeverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Dies erfolgt in der Regel vier Jahre nach der Hauptversammlung, es sei denn die längere Speicherung ist wegen gesetzlicher Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten oder wegen von oder gegen die Gesellschaft geführter Verfahren erforderlich.
Die Aktionäre haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung gemäß Art 12. ff. DSGVO. Für Ausübung der vorgenannten Rechte und Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft unter
Reederei Herbert Ekkenga AG
Peterstraße 14a
26160 Bad Zwischenahn
E-Mail: weisse-flotte-zwischenahn@t-online.de
zur Verfügung. Unabhängig davon haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen.
Bad Zwischenahn, im September 2021
– Der Vorstand –