Golf- und Country Club Seddiner See AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

Golf- und Country Club Seddiner See AG

Michendorf

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021
am Montag, den 25. Oktober 2021

im ESTREL BERLIN
Sonnenallee 225, 12057 Berlin

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Montag, den 25. Oktober 2021, 19.00 Uhr, im ESTREL BERLIN, Sonnenallee 225, 12057 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage und Erörterung des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats

Der vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020, der Lagebericht des Vorstands sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen von der Einberufung an zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Zum Weiher 44, 14552 Michendorf, zur Einsicht der Aktionäre aus.

Auf Wunsch erhält jeder Aktionär kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausgelegt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses des Geschäftsjahres 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag von € 857.808,64 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Horst Schubert für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Klaus Kosakowski, Dr. Klaus Herlitz, Sigrid Janitzek-Rauscher, Gösta Dobler, Ferdinand Salehi und Burkhard Leder für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zu wählen.

6.

Neuwahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. Nach §§ 96 Abs. 1 letzter Halbsatz, 101 Abs. 1 erster Halbsatz AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Gemäß § 95 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Oktober 2021 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, die bisherigen Mitglieder

a)

Klaus Kosakowski, Dipl. Volkswirt, Geschäftsführer Alkos GmbH, Berlin

b)

Sigrid Janitzek-Rauscher, Dipl. Volkswirt, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Berlin, im Ruhestand

c)

Burkhard Leder, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, selbständig, Berlin

d)

Gösta Dobler, Jurist, Berlin, im Ruhestand

e)

Ferdinand Salehi, Geschäftsführer A.T. Kearney, Berlin

sowie neu

f)

Frank Marszal, Bankkaufmann, Direktor Bank Julius Bär Deutschland AG, Niederlassung Berlin

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Stammaktionäre und die Vorzugsaktionäre der Gesellschaft berechtigt. Stimmberechtigt sind in dieser Hauptversammlung gemäß § 140 AktG in Verbindung mit § 17 der Satzung der Golf- und Country Club Seddiner See AG neben den Stammaktionären auch die Vorzugsaktionäre. Jede Stammaktie und – unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft – jede Vorzugsaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. den Zutritt zum Versammlungsort im Hotel ESTREL BERLIN, Sonnenallee 225, 12057 Berlin, das am Tag der Hauptversammlung geltende Hygienekonzept des ESTREL BERLIN Anwendung findet. Das Hygienekonzept entspricht den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben des Infektionsschutzes. Vor diesem Hintergrund kann es beim Einlass zu etwas längeren Wartezeiten kommen, so dass alle Teilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen gebeten werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt gilt für den Zutritt und Aufenthalt im ESTREL BERLIN die sog. „3-G-Regel“. Zutrittsberechtigt sind somit nur Personen, die entweder vollständig geimpft oder genesen oder aktuell getestet sind. Bei Bedarf kann ein Test auf eigene Kosten vor Ort im ESTREL BERLIN vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Regeln in Abhängigkeit der Entwicklung der Pandemielage und der dadurch bedingten Anpassung der rechtlichen Vorgaben noch ändern können. Das jeweils aktuell geltende Hygienekonzept des ESTREL BERLIN finden Sie auf der Webseite des ESTREL BERLIN unter folgendem Link:

https:/​/​www.estrel.com/​de/​hotel/​covid-19-hygienemassnahmen

Berlin, im September 2021

Golf- und Country Club Seddiner See AG

– Der Vorstand –

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