fox e-mobility AG: Hinweis gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

fox e-mobility AG

München

WKN A2NB55
ISIN DE000A2NB551

Hinweis gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Mai 2021 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 120.000.000,00 zu begeben und den Gläubigern bzw. Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 28.000.000,00 zu gewähren.

Der vorgenannte Beschluss wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 242349) hinterlegt.

München, im September 2021

Der Vorstand

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