NATURSTROM Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

NATURSTROM Aktiengesellschaft

Düsseldorf

WKN 685 840

Wir laden die Aktionäre der NATURSTROM AG zu der am

Samstag, den 30.10.2020 um 11.00 Uhr

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die NATURSTROM AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Zu Tagesordnungspunkt 1 erfolgt keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat.

Die Unterlagen zu TOP 1 sind in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt und können dort eingesehen werden. Sie sind als ladbare Dateien auf der Homepage der Gesellschaft

https:/​/​naturstrom.ag/​hauptversammlung-2021/​

veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Während der Hauptversammlung liegen sie zur Einsichtnahme aus.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 17.814.662,80 Euro wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung eines Betrages von 0,60 Euro je Aktie, in Summe also von 1.464.000,00 Euro

b)

Vortrag des verbleibenden Betrages von 16.350.662,80 Euro auf neue Rechnung

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Die NATURSTROM AG ist gemäß Handelsgesetzbuch verpflichtet, sowohl einen Einzelabschluss als auch einen Konzernabschluss aufzustellen und eine Prüfung der beiden Abschlüsse vornehmen zu lassen. Aus diesem Grund schlägt der Aufsichtsrat vor, dass die Hauptversammlung wie folgt Beschluss fassen möge:

Zum Abschlussprüfer für den prüfungspflichtigen Einzelabschluss sowie für den prüfungspflichtigen Konzernabschluss der NATURSTROM AG für das Geschäftsjahr 2021 wird die RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, bestellt.

6.

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gem. § 95 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die gem. §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG von den Anteilseignern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Turnusmäßig endet die Amtszeit von Herrn Dr. Hermann Falk und Herrn Dr. Michael Ritzau als Mitglieder des Aufsichtsrates mit Ablauf der Hauptversammlung. Des Weiteren hatte Herr Prof. Dr. Uwe Leprich sein Mandat mit Wirkung zum 31.01.2021 niedergelegt. Für diese drei Mandate sind Neuwahlen durchzuführen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Nachfolger für Herrn Prof. Dr. Leprich für die verbleibende Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen:

a)

Herrn Dr. Hermann Falk, Berlin, Vorstand GLS Treuhand e.V.; Herr Dr. Falk ist nicht Mitglied in einem weiteren Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:

b)

Herrn Dr. Michael Ritzau, Aachen, Generalbevollmächtigter BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH; Herr Dr. Ritzau ist Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Schneeberg GmbH, der ASEAG (ÖPNV-Unternehmen der Stadt Aachen) sowie der E.V.A. (Konzern-Holding der Stadt Aachen).

c)

Herrn Dr. Martin Riedel, Berlin, selbständiger Rechtsanwalt; Herr Dr. Riedel ist Mitglied im Aufsichtsrat der BBH AG, Wirtschafsprüfungsgesellschaft.

7.

Beschlussfassung zur Aufsichtsratsvergütung

Gemäß Satzung legt die Hauptversammlung die Vergütung des Aufsichtsrates fest. Seit der Hauptversammlung am 14.08.2015 gilt:

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält bis zu einem Neubeschluss je Sitzungstag eine Vergütung von 1.000,00 Euro und zusätzlich eine monatliche Grundvergütung von 750,00 Euro. Der/​die Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält eine monatliche Grundvergütung von 1.500,00 Euro, sein/​e Stellvertreter/​in von 1.000,00 Euro.

Dieser Beschluss ist ergänzungsbedürftig, da der Aufsichtsrat im Jahr 2020 und 2021 verstärkt von der Möglichkeit der Digitaltechnik Gebrauch gemacht hat. Dadurch fanden häufigere und teils kürzere Sitzungen, verbunden mit weniger Reisezeit, statt. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher folgenden Beschluss ergänzend zu der bisherigen Regelung mit Wirkung ab dem 1.1.2021 vor:

Wenn eine Sitzung per elektronischer Medien stattfindet und zwischen 1 und 4 Stunden dauert, beträgt das Sitzungsgeld 500,00 Euro. Bei längeren mit Hilfe elektronischer Medien durchgeführten Sitzungen kann das normale Sitzungsgeld in Rechnung gestellt werden.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Ordentliche Hauptversammlung 2021 der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchzuführen. Dieser Beschluss wurde auf Grundlage des § 1 Abs. 2, Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020 („COVID-19-Gesetz“), gefasst und danach aktualisiert.

Die Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, Vorstand sowie des Abstimmungsvertreters der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft, Parsevalstr. 11, 40468 Düsseldorf, statt.

Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes zu einigen Änderungen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten wir die Aktionäre und deren Vertreter um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise.

Übertragung der Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung wird am 30. Oktober 2021 ab 11.00 Uhr live im Internet übertragen. Es handelt sich um eine Bild- und Tonübertragung, die unter folgender Internetadresse zugänglich ist

https:/​/​naturstrom.ag/​hauptversammlung-2021/​

Hinweis zur Teilnahme; Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung; Umschreibestopp Aktien

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung von Fragemöglichkeit und Stimmrecht und zur Stellung von Anträgen sind gemäß Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die um 24.00 Uhr am fünften Tage vor der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die bis zum gleichen Zeitpunkt bei der Gesellschaft ihre Teilnahme angemeldet haben.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft damit bis zum 25. Oktober 2021, 24.00 Uhr, in Textform an folgende Adresse zugehen:

postalisch an: NATURSTROM AG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim

oder per Telefax unter der Nummer: 09545 443843 999

oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: hv@naturstrom.ag

Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären an ihre letzte dem Unternehmen bekannte Adresse übersandt werden.

Nach Ablauf der Anmeldefrist am 25. Oktober 2021, 24.00 Uhr, werden aus abwicklungstechnischen Gründen bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen.

Ausübung des Stimmrechts – Stimmabgabeverfahren

Aktionäre können ihr Stimmrecht, ohne physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege der Briefwahl sowie durch Vollmachtserteilung ausüben. Wie oben angegeben, sind nur diejenigen Aktionäre zur Ausübung ihres Stimmrechts über Briefwahl sowie Vollmachtserteilung berechtigt, die am Tage der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich rechtzeitig bis zum 25. Oktober 2021, 24.00 Uhr, angemeldet haben.

1.

Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts mittels Briefwahl sind nur diejenigen, am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich gemäß der unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Bestimmungen rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben.

Die Stimmabgabe per Briefwahl kann bis zum Ende der Anmeldefrist, damit bis zum 25. Oktober 2020, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehend postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen.

Etwaige Änderungen hinsichtlich der übersandten Abstimmung mittels Briefwahl können noch bis zum Eintritt in die Abstimmung am Tag der virtuellen Hauptversammlung per E-Mail an

hv@naturstrom.ag

erfolgen.

Zur wirksamen Ausübung ihres Stimmrechts per Briefwahl sollten Aktionäre möglichst das personalisierte Antwortformular, das ihnen mit den Einladungsunterlagen zugeht, verwenden. Ansonsten ist bei Stimmabgabe der vollständige Name, die Anschrift und das Geburtsdatum oder die auf dem Antwortformular angegebene Nummer anzugeben.

2.

Stimmrechtsvertretung

a.

Bevollmächtigung

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist die fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung nach den unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Bestimmungen erforderlich.

Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 4 S. 2 der Satzung der Textform. Die Übermittlung hat bis zum 25. Oktober 2021, 24.00 Uhr (eingehend), an die unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Postanschrift, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zu erfolgen. Danach können vorgenannte Handlungen in Bezug auf die Vollmachten bis zum Eintritt in die Abstimmung am Tag der virtuellen Hauptversammlung nur noch per E-Mail an

hv@naturstrom.ag

erfolgen.

Bitte verwenden Sie für die Bevollmächtigung das den Einladungsunterlagen beigefügte Antwortformular.

Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

b.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Zudem bietet die Gesellschaft ihren Aktionären die Möglichkeit an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das Stimmrecht nur nach Maßgabe ihm erteilter Weisungen aus. Auch in diesem Fall ist die rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung nach den unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung von Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und entsprechender Weisungen an diesen können bis zum Ende der Anmeldefrist, damit bis zum 25. Oktober 2021, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehend an die unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Postanschrift, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse erfolgen.

Danach kann die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters, deren Widerruf sowie die Erteilung oder Änderung von Weisungen bis zum Eintritt in die Abstimmung am Tag der virtuellen Hauptversammlung nur noch per E-Mail an

hv@naturstrom.ag

erfolgen.

Bitte verwenden Sie für die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft das den Einladungsunterlagen beigefügte Antwortformular.

Wir bitten Sie zu beachten, dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zur Stellung von Verfahrensanträgen entgegennehmen kann. Ebenso wenig nimmt der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Anforderung von Unterlagen zur Hauptversammlung

Unterlagen zur Hauptversammlung können unter der unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden.

Unterlagen, weitere Informationen zur Hauptversammlung sowie zugänglich zu machende Anträge von Aktionären sind außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar unter

https:/​/​naturstrom.ag/​hauptversammlung-2021/​

Auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Die Unterlagen werden auf der vorgenannten Internetseite auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und – soweit erforderlich – in der Hauptversammlung näher erläutert werden.

Die Abstimmergebnisse werden im Anschluss an die Hauptversammlung ebenfalls unter oben aufgeführter Internetadresse bekannt gegeben.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können gem. § 122 Abs. 2 AktG (i.V.m. § 1 Abs. 3 S. 4 COVID-19-Gesetz) verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung und ein Beschlussvorschlag beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten:

postalisch an: NATURSTROM AG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim

oder per Telefax unter der Nummer: 09545 443843 999

oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: antrag.hv@naturstrom.ag

Das schriftliche Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung – der Tag des Zugangs und der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen – damit bis spätestens zum 15. Oktober 2021, 24.00 Uhr, zugegangen sein. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft von dieser bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG; Ausschluss des Antragsrechts während der Hauptversammlung

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge der Verwaltung zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG).

Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung nach § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden – vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG – auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft bis zum 17. Oktober 2021, 24.00 Uhr, zugehen an:

postalisch an: NATURSTROM AG, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim

oder per Telefax unter der Nummer: 09545 443843 999

oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: antrag.hv@naturstrom.ag

Aufgrund der Ausgestaltung der diesjährigen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne Präsenz der Aktionäre und deren Bevollmächtigten, bei der die Ausübung des Stimmrechts nur über Briefwahl oder Vollmachtserteilung mit Weisung – nicht aber über elektronische Teilnahme – möglich ist, ist das Antragsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ausgeschlossen. Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sowie Verfahrensanträge können in der Hauptversammlung nicht gestellt werden.

Daher werden der Gesellschaft ordnungsgemäß übermittelte und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

Fragemöglichkeit nach § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 COVID-19-Gesetz

Auf Grundlage von § 1 Abs. 2 Nr. 3, Satz 2 Halbsatz 2 des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Aktionäre ihre Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation bei der Gesellschaft einreichen müssen. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Die Verwaltung ist nicht gezwungen, alle Fragen zu beantworten; sie kann vielmehr Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Es ist des Weiteren möglich, Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten.

Nur ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen einreichen. Dies muss bis spätestens 28. Oktober 2021, 24.00 Uhr, per E-Mail geschehen an:

frage.hv@naturstrom.ag

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Fragen können nur berücksichtigt werden, wenn mit ihnen die Aktionärseigenschaft durch Nennung von Namen, Geburtsdatum und Adresse oder der auf dem Antwortformular angegebenen Nummer nachgewiesen wird.

Bei der Beantwortung wird der Name des Fragenstellers nur offengelegt, wenn mit der Übermittlung der Frage ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung erklärt wurde.

Widerspruch

Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder über die Erteilung von Vollmachten ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind der Gesellschaft über die E-Mail-Adresse

widerspruch.hv@naturstrom.ag

zu übermitteln und sind ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der Erklärung ist ein Nachweis der Aktionärseigenschaft durch Nennung von Namen, Geburtsdatum und Adresse oder der auf dem Antwortformular angegebenen Nummer zu übermitteln.

Informationen zum Datenschutz

Die NATURSTROM AG verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren Vertreter (Name, Vorname, Anschrift, Sitz/​Wohnort, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl), um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären oder deren Vertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist damit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Daten über die Teilnahme an Hauptversammlungen werden solange aufbewahrt, wie dies gesetzlich geboten ist, z.B. aufgrund aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (jeweilige Norm in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO). Darüber hinaus erfolgt eine Verarbeitung oder Speicherung der Daten nur, wenn die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse daran hat (z.B. im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten anlässlich der Hauptversammlung oder zur Erstellung von Statistiken; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO). Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die o.g. Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

Ebenso verarbeitet die NATURSTROM AG als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes personenbezogene Daten von zur Hauptversammlung zugelassenen Gästen.

Soweit sich die NATURSTROM AG externer Dienstleister für die Ausrichtung der Hauptversammlung bedient, wird sie diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28 DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Aktionäre, deren Vertreter und der Gäste ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. Eine Datenübermittlung an sonstige Dritte erfolgt nicht.

Unseren Aktionären, deren Vertretern und Gästen steht bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu.

Diese Rechte können Sie unmittelbar gegenüber folgender Kontaktadresse geltend machen:

NATURSTROM AG
Parsevalstraße 11
40468 Düsseldorf
Telefon 0211 779 00 – 0
Fax 0211 779 00 – 599
betroffenenrechte@naturstrom.de

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Horst Pittner
SECIANUS GmbH & Co. KG
Further Straße 14
90530 Wendelstein
datenschutz@naturstrom.de

 

Düsseldorf, den 28. September 2021

NATURSTROM AG

Der Vorstand

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