KAP AG: Dividendenbekanntmachung

KAP AG

Fulda

– ISIN: DE 0006208408 /​/​ WKN: 620840 –

DIVIDENDENBEKANNTMACHUNG und GEWINNVERWENDUNGSBESCHLUSS
(Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 WpHG, § 325 Abs. 1b Satz 2 HGB)

Die ordentliche Hauptversammlung der KAP AG vom 30. September 2021 hat beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 15.145.660,71 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 1,75
je dividendenberechtigter Stückaktie
= EUR 13.593.235,25
Einstellung in andere Gewinnrücklagen = EUR 0,00
Gewinnvortrag = EUR 1.552.425,46
Bilanzgewinn = EUR 15.145.660,71

Die Dividende wird voraussichtlich am 5. Oktober 2021 und grundsätzlich nach Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Commerzbank AG.

Bei inländischen Aktionären wird die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vorgenommen, wenn sie ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes vorgelegt haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Wohnsitzstaat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, eingegangen sein.

 

Fulda, im September 2021

KAP AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.