adidas AG: Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

adidas AG

Herzogenaurach

ISIN: DE000A1EWWW0

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Es ist beabsichtigt, die adidas Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Herzogenaurach als übertragende Gesellschaft auf die adidas AG mit Sitz in Herzogenaurach als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich das gesamte Stammkapital der adidas Verwaltungsgesellschaft mbH und damit mehr als 9/​10 des Stammkapitals in der Hand der übernehmenden adidas AG befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft nach § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Anteils (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG). Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird.

In den Geschäftsräumen der adidas AG, Adi-Dassler-Str. 1, 91074 Herzogenaurach, sind während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht für die Aktionäre der Verschmelzungsvertrag zwischen der adidas AG als übernehmender Gesellschaft und der adidas Verwaltungsgesellschaft mbH als übertragender Gesellschaft vom 14. Oktober 2021, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 sowie der Halbjahresfinanzbericht 2021 der adidas AG und die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020 der adidas Verwaltungsgesellschaft mbH ausgelegt. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der adidas AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

Herzogenaurach, im Oktober 2021

adidas AG

Der Vorstand

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