RA-MICRO Software AG: Außerordentliche Hauptversammlung

RA-MICRO Software AG

Berlin

WKN: A1MMD3 /​ ISIN: DE000A1MMD34

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am 11.01.2022 um 10:00 Uhr

im CUBE Berlin, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin,

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2020 inkl. des Gewinnvortrages der Vorjahre in Höhe von 7.457.915,31 € wie folgt zu verwenden:

1.

Zahlung einer Dividende in Höhe von 7,25 € je Aktie auf Stück 1.000.000 dividendenberechtigte Aktien. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 7.250.000,00 €. Die Dividende ist am 14.01.2022 zahlbar.

2.

Vortrag des verbleibenden Betrags des Bilanzgewinns in Höhe von 207.915,31 € auf neue Rechnung.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der RA-MICRO Software AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis spätestens 04.01.2022, 24:00 Uhr (MEZ), unter nachfolgender Anschrift angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform fristgerecht unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:

RA-MICRO Software AG
Washingtonplatz 3
10557 Berlin
E-Mail: aktien@ra-micro.de

Nach Eingang der Anmeldung bei der RA-MICRO Software AG werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Der Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt durch die Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 04.01.2022, 24:00 Uhr (MEZ), bis einschließlich 11.01.2022, 24:00 Uhr (MEZ), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der Teilnahme- und Stimmrechte zur Hauptversammlung maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am 04.01.2022, 24:00 Uhr (MEZ), entsprechen. Technischer Bestandsstichtag (sog. „Technical Record Date“) ist daher der Ablauf des 04.01.2022. Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung jederzeit frei verfügen.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht gemäß § 7 Abs. 9 der Satzung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen der Schriftform.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung (nebst einer etwaigen Begründung) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

RA-MICRO Software AG
Investor Relations /​ Hauptversammlung
Washingtonplatz 3, 10557 Berlin
Telefax: +49 (0) 30 435 98 851
E-Mail: aktien@ra-micro.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

www.ra-micro.de

zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 27.12.2021, 24:00 Uhr (MEZ), unter der oben genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags und ggf. seiner Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außerdem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort enthalten.

Infektionsschutzmaßnahmen /​ Hygienemaßnahmen

Aufgrund der Bestimmungen der Dritten SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Oktober 2021 dürfen nur solche Personen an der Hauptversammlung teilnehmen, die einen Negativtest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen können. Ausgenommen davon sind geimpfte oder genesene Personen. Außerdem haben alle Teilnehmer eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wenn sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Die Gesichtsmasken werden von der Gesellschaft kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

Berlin, Oktober 2021

Vorstand der RA-MICRO Software AG

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