Syncwork AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Syncwork AG

Dresden

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die außerordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in der Fassung vom 22. Dezember 2020 („Covid-19-AuswBekG“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am 26. November 2021 um 10:00 Uhr abgehalten. Der Ort, an dem sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und der Versammlungsleiter einfinden werden, sind die Räumlichkeiten der Syncwork AG, Lietzenburger Str. 69, 10719 Berlin. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den weiteren Angaben und Hinweisen, die im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind.

Tagesordnung:

1.

Von den zum 31.12.2020 im Jahresabschluss ausgewiesenen Gewinnrücklagen der Gesellschaft in Position III Nr. 2 der Bilanz („andere Gewinnrücklagen“) in Höhe von derzeit € 5.480.678,93 EUR wird ein Betrag in Höhe von 992.875,00 EUR aufgelöst.

2.

An die Aktionäre wird eine Sonderdividende in Höhe von 6,50 EUR je Aktie, somit ein Betrag von insgesamt 992.875,00 EUR ausgeschüttet.

Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die außerordentliche Hauptversammlung der Syncwork AG am 26. November 2021 gemäß § 1 Abs. 2 Covid-19-AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Für die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.

Die gesamte Hauptversammlung wird unter Nutzung des Videokonferenztools Microsoft Teams im Wege der Bild- und Tonübertragung im Internet übertragen. Die Gesellschaft wird den angemeldeten Aktionären unverzüglich nach Ablauf der Anmeldefrist Zugangsdaten zur Einwahl in die Hauptversammlung zukommen lassen.

Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen die Anmeldung der Aktionäre bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in deutscher verfasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens am 25. November 2021, 24:00 Uhr, unter der Adresse

Syncwork AG
Lietzenburger Str. 69
10719 Berlin

oder per Telefax an: +40 30 854081 99

zugehen.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind oder bis 25. November 2021 der Gesellschaft gegenüber ihre Aktionärseigenschaft nachgewiesen haben.

Aktionäre können sich auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Ausübung des Stimmrechts kann nur bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Vollmacht erfolgen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

 

Dresden/​Berlin, im Oktober 2021

Syncwork Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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