KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft
Erfurt
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft
– KEBT AG –
am 09. Dezember 2021, 11.00 Uhr,
auf dem Gelände des Steigerwaldstadions, Mozartallee 3, 99096 Erfurt, Parksaal
Tagesordnung
1. |
Begrüßung |
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2. |
Bericht über den Geschäftsverlauf |
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3. |
Bericht zum Thema Breitband und zur Gründung der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) |
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4. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung der Satzung der KEBT AG Die KEBT AG soll sich neben dem Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) als Gesellschafter an der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) mit 20 % am Stammkapital beteiligen, vor diesem Hintergrund schlagen der Aufsichtsrat und der Vorstand der KEBT AG der Hauptversammlung vor zu beschließen, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung der KEBT AG wie folgt neu zu fassen: § 3 Abs. 1 Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Geschäftsanteilen an den Gesellschaften TEAG Thüringer Energie AG (TEAG) und Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) und ggf. ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern („Beteiligungsgesellschaften“) und die Wahrnehmung aller Gesellschafterrechte und -pflichten, die sich aus diesen Beteiligungen ergeben sowie alle unmittelbar damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere die Wahrnehmung und Sicherung der kommunal- und gesellschaftsrechtlich zulässigen Interessenvertretung der Aktionäre bei den Beteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaft unterstützt ihre Aktionäre insbesondere bei deren Aufgaben zur Sicherung einer wirtschaftlich sinnvollen Daseinsvorsorge und bei der Darbietung einer sicheren und preiswerten Strom-, Gas- und Breitbandversorgung. § 3 Abs. 2 Hierzu hat die Gesellschaft insbesondere die Aufgaben:
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5. |
Beschlussfassung zur Übertragung der direkt ver- bzw. zugekauften Aktien eines KEBT-Aktionärs an eine KET-Mitgliedskommune Der Aufsichtsrat und der Vorstand empfehlen der Hauptversammlung, der Aktienübertragung von 233 KEBT-Aktien der Gemeinde Utendorf auf die Gemeinde Ritschenhausen zuzustimmen. |
Erfurt, im November 2021
Der Vorstand