Deutsche Geothermische Immobilien AG: Einladung zur Hauptversammlung

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 08.11.2021:

Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 08.11.2021

Deutsche Geothermische Immobilien AG

Frankfurt am Main

WKN: A16122 /​ ISIN: DE000A161226

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Mittwoch, 15. Dezember 2021, 13:00 Uhr (s.t.),

beginnenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Auf der Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Fassung vom 10.09.2021 („COVMG“) wird die ordentliche Hauptversammlung gemäß dem Beschluss des Vorstandes vom 03.11.2021 – mit der Zustimmung des Aufsichtsrats entsprechend dem Beschluss vom 03.11.2021 – als

VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden.

Diese Versammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​dgi.ag/​hauptversammlung/​

im zugangsgeschützten Aktionärs-Portal in Bild und Ton übertragen. Die Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG.

Ort der Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung und damit der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das

Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle
Tagungsraum 20
Berliner Platz 1-3, D-70174 Stuttgart

Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft sowie Organmitgliedern) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichts des Vorstands zum 31.12.2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten und durch Frau WP Lichtenstern testierten Jahresabschluss zum 31. Dezember unter dem 30.09.2021 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt.

Einer Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 AktG bedarf es satzungsgemäß nicht. Zu Tagesordnungspunkt 1 erfolgt keine Beschlussfassung.

Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​dgi.ag/​finanzberichte/​

abrufbar. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Sie werden auch während der Hauptversammlung unter der genannten Internetadresse zugänglich sein.

TOP 2

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

„Dem im Geschäftsjahr 2020 amtierenden (Allein-)Vorstand, Herrn Martin Müller, wird für diesen Zeitraum die Entlastung erteilt.“

TOP 3

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, den Herren Andreas Seidel, Dr. Marcus Opitz und Ulrich Schmid, wird für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung erteilt.“

TOP 4

Satzungsänderung Genehmigtes Kapital

4.1

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

„Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft für die Dauer von fünf Jahren vom Tag der Eintragung in das Handelsregister an mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 605.000,00 durch Ausgabe von bis zu 605.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen,

soweit die Kapitalerhöhung zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht überstiegt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet.

Der Vorstand legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Absatz 2 AktG festsetzen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 3 Absatz 1 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

4.2

Die Satzung wird nebst Streichung des § 3 Absatz 5 in § 3 Absatz 4 insoweit wie folgt geändert:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum für die Dauer von fünf Jahren vom Tag der Eintragung in das Handelsregister an mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 605.000,00 durch Ausgabe von bis zu 605.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist in folgenden Fällen zulässig:

a.

Für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsrechtsverhältnisses ergeben.

b.

Die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen übersteigt zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht, und der Ausgabebetrag unterschreitet den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich.

Über die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages sowie über den Inhalt der Aktienrechte entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Beginn der Dividendenberechtigung kann dabei auch auf den Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden, wenn über die Gewinnverwendung für dieses Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde.“

TOP 5

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96, 101 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

„1. Herr Andreas Seidel, Rechtsanwalt und Partner bei Schalast & Partner Rechtsanwälte mbB, wohnhaft in Meerbusch,

2. Herr Dr. Marcus Opitz, selbständiger Kaufmann, wohnhaft in Köln,

3. Herr Ulrich Schmid, Geschäftsführer der Cambridge Assets Management GmbH, Bad Wiessee, wohnhaft in Bad Wiessee

werden jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied gewählt. Die Bestellung erfolgt jeweils für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“

TOP 6

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

„Frau Jeanette Lichtenstern, Wirtschaftsprüferin, Landsberg, wird zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2021 gewählt.“

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.210.000 und ist in 1.210.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 1.210.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Auf der Grundlage des § 1 COVMG hat der Vorstand der Deutsche Geothermische Immobilien AG mit der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft) abzuhalten. Diese Art der Durchführung der Hauptversammlung führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre.

Wir bitten die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse spätestens mit Ablauf des 08. Dezember 2021 (Mittwoch) zugegangen sein:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
c/​o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
Telefax: 0711 23 43 18-33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Umschreibungen im Aktienregister finden ab Donnerstag, dem 09. Dezember 2021, bis zur Beendigung der Versammlung nicht statt. Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich.

Nach der ordnungsgemäßen Anmeldung wird den Aktionären eine Anmeldebestätigung für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Zusammen mit der Anmeldebestätigung werden auch die Zugangsdaten für das Aktionärs-Portal sowie Formulare für die Bevollmächtigung Dritter und die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters übermittelt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung Sorge zu tragen.

Übertragung der virtuellen Hauptversammlung in Bild und Ton im Internet

Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte für die gesamte Dauer der Versammlung am 15. Dezember 2021 ab 13:00 Uhr in Bild und Ton im Internet über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal unter

https:/​/​dgi.ag/​hauptversammlung/​

übertragen. Die Zugangsdaten für das Aktionärs-Portal werden zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt (siehe vorhergehender Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“).

Verfahren der Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen im Wege einer so genannten Briefwahl über elektronische Kommunikation (über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal) abgeben und ändern. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich wie vorstehend unter dem Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“ beschrieben, ordnungsgemäß angemeldet haben. Nach erfolgter ordnungsgemäßer Anmeldung steht die Möglichkeit zur Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal unter

https:/​/​dgi.ag/​hauptversammlung/​

zur Verfügung. Die für das Aktionärs-Portal erforderlichen Zugangsdaten werden mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt (siehe Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“). Die Möglichkeit zur Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über das Aktionärs-Portal besteht bis unmittelbar vor Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung am 15. Dezember 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt können Briefwahlstimmen über das Aktionärs-Portal auch noch geändert werden.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Anmeldebestätigung, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugesendet wird. Für die Erteilung einer Vollmacht im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung kann auch der zusammen mit dem Einladungsschreiben versandte Antwortbogen verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Die Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt werden.

Ein Formular zur Vollmachtserteilung an Dritte oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übermittelt. Vollmachten an Dritte oder den von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft spätestens mit Ablauf des 14. Dezember 2021 unter der folgenden Adresse zugegangen sein:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
c/​o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Str. 4a
70565 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711/​234318-33
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Vollmachten und Weisungen können der Gesellschaft auch elektronisch über die vorgenannte E-Mail-Adresse übermittelt werden.

Nach der ordnungsgemäßen Anmeldung (wie vorstehend unter dem Abschnitt „Teilnahmebedingungen“ beschrieben) steht zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Wegen auch die Möglichkeit zur Verfügung, die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal unter

https:/​/​dgi.ag/​hauptversammlung/​

zu übermitteln. Die für das Aktionärs-Portal erforderlichen Zugangsdaten werden mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt (siehe Abschnitt „Teilnahmebedingungen „). Die Möglichkeit zur Übermittlung über das Aktionärs-Portal besteht noch bis unmittelbar vor Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung am 15. Dezember 2021. Auch Vollmachten, die bereits (wie oben beschrieben) per Post, Telefax oder E-Mail gegenüber der Gesellschaft erteilt oder nachgewiesen worden sind, können bis zu diesem Zeitpunkt noch über das Aktionärs-Portal widerrufen werden.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht aus den von ihnen vertretenen Aktien lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl (wie oben unter dem Abschnitt „Verfahren der Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl“ beschrieben) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht, insbesondere an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben. Damit ein Bevollmächtigter die virtuelle Hauptversammlung über das Aktionärs-Portal verfolgen und eine elektronische Briefwahl oder eine Erteilung von (Unter-)Vollmacht auch auf elektronischem Weg über das Aktionärs-Portal vornehmen kann, benötigt dieser Bevollmächtigte die Zugangsdaten des Aktionärs für das Aktionärs-Portal. Bei Erteilung der Vollmacht gleichzeitig mit der Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung werden die Zugangsdaten direkt an den Bevollmächtigten übersandt. Ansonsten ist die Weitergabe der Zugangsdaten an den Bevollmächtigten durch den Aktionär erforderlich.

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (ausgenommen der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter) haben ein Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 COVMG. Das Fragerecht besteht nur für Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die sich wie unter dem Abschnitt „Teilnahmebedingungen“ beschrieben ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Fragen der Aktionäre sind spätestens einen Tag vor der virtuellen Hauptversammlung, das heißt spätestens mit Ablauf des 13. Dezember 2021, ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal unter

https:/​/​dgi.ag/​hauptversammlung/​

einzureichen.

Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere ähnliche Fragen zusammenfassen. Der Vorstand behält sich vor, Antworten auf Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​dgi.ag/​hauptversammlung/​

zu veröffentlichen und in diesem Fall auf eine erneute Beantwortung während der virtuellen Hauptversammlung zu verzichten.

Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 COVMG

Aktionäre und Bevollmächtigte, die das Stimmrecht ausgeübt haben, können im Wege elektronischer Kommunikation über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal unter

https:/​/​dgi.ag/​hauptversammlung/​

gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 COVMG Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung erklären. Das Recht, Widerspruch zu erklären, besteht am 15. Dezember 2021 vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter.

Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
Moselstraße 27
60329 Frankfurt a. M.
Telefax: +49 (0) 69 67 77 99 59
E-Mail: hauptversammlung@dgi.ag

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Absatz 1 AktG unter der vorstehenden Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter

www.dgi.ag/​InvestorRelations/​Hauptversammlung

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Deutsche Geothermische Immobilien AG verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Deutsche Geothermische Immobilien AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Deutsche Geothermische Immobilien AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Deutsche Geothermische Immobilien AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Deutsche Geothermische Immobilien AG.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Deutsche Geothermische Immobilien AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@dgi.ag

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Deutsche Geothermische Immobilien AG
Moselstraße 27
60329 Frankfurt a. M.
Telefax: +49 (0) 69 67 77 99 59

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Frankfurt, im November 2021

Der Vorstand der Deutschen Geothermischen Immobilien AG

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