Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 08.11.2021: Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 08.11.2021 |
Deutsche Geothermische Immobilien AGFrankfurt am MainWKN: A16122 / ISIN: DE000A161226EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNGWir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der amMittwoch, 15. Dezember 2021, 13:00 Uhr (s.t.),beginnenden ordentlichen Hauptversammlung ein.Auf der Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Fassung vom 10.09.2021 („COVMG“) wird die ordentliche Hauptversammlung gemäß dem Beschluss des Vorstandes vom 03.11.2021 – mit der Zustimmung des Aufsichtsrats entsprechend dem Beschluss vom 03.11.2021 – als VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNGohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden. Diese Versammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://dgi.ag/hauptversammlung/im zugangsgeschützten Aktionärs-Portal in Bild und Ton übertragen. Die Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG. Ort der Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung und damit der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das
Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft sowie Organmitgliedern) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. TAGESORDNUNG
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.210.000 und ist in 1.210.000 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 1.210.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Auf der Grundlage des § 1 COVMG hat der Vorstand der Deutsche Geothermische Immobilien AG mit der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft) abzuhalten. Diese Art der Durchführung der Hauptversammlung führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten. Teilnahme an der Hauptversammlung Teilnahmebedingungen Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter folgender Adresse spätestens mit Ablauf des 08. Dezember 2021 (Mittwoch) zugegangen sein:
Umschreibungen im Aktienregister finden ab Donnerstag, dem 09. Dezember 2021, bis zur Beendigung der Versammlung nicht statt. Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Nach der ordnungsgemäßen Anmeldung wird den Aktionären eine Anmeldebestätigung für die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Zusammen mit der Anmeldebestätigung werden auch die Zugangsdaten für das Aktionärs-Portal sowie Formulare für die Bevollmächtigung Dritter und die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters übermittelt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung Sorge zu tragen. Übertragung der virtuellen Hauptversammlung in Bild und Ton im Internet Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte für die gesamte Dauer der Versammlung am 15. Dezember 2021 ab 13:00 Uhr in Bild und Ton im Internet über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal unter https://dgi.ag/hauptversammlung/übertragen. Die Zugangsdaten für das Aktionärs-Portal werden zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt (siehe vorhergehender Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“). Verfahren der Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl Aktionäre können ihre Stimmen im Wege einer so genannten Briefwahl über elektronische Kommunikation (über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal) abgeben und ändern. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich wie vorstehend unter dem Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“ beschrieben, ordnungsgemäß angemeldet haben. Nach erfolgter ordnungsgemäßer Anmeldung steht die Möglichkeit zur Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal unter https://dgi.ag/hauptversammlung/zur Verfügung. Die für das Aktionärs-Portal erforderlichen Zugangsdaten werden mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt (siehe Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“). Die Möglichkeit zur Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über das Aktionärs-Portal besteht bis unmittelbar vor Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung am 15. Dezember 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt können Briefwahlstimmen über das Aktionärs-Portal auch noch geändert werden. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Anmeldebestätigung, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugesendet wird. Für die Erteilung einer Vollmacht im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung kann auch der zusammen mit dem Einladungsschreiben versandte Antwortbogen verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen. Der Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt werden. Ein Formular zur Vollmachtserteilung an Dritte oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird den Aktionären zusammen mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übermittelt. Vollmachten an Dritte oder den von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft spätestens mit Ablauf des 14. Dezember 2021 unter der folgenden Adresse zugegangen sein:
Vollmachten und Weisungen können der Gesellschaft auch elektronisch über die vorgenannte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Nach der ordnungsgemäßen Anmeldung (wie vorstehend unter dem Abschnitt „Teilnahmebedingungen“ beschrieben) steht zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Wegen auch die Möglichkeit zur Verfügung, die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal unter https://dgi.ag/hauptversammlung/zu übermitteln. Die für das Aktionärs-Portal erforderlichen Zugangsdaten werden mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt (siehe Abschnitt „Teilnahmebedingungen „). Die Möglichkeit zur Übermittlung über das Aktionärs-Portal besteht noch bis unmittelbar vor Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung am 15. Dezember 2021. Auch Vollmachten, die bereits (wie oben beschrieben) per Post, Telefax oder E-Mail gegenüber der Gesellschaft erteilt oder nachgewiesen worden sind, können bis zu diesem Zeitpunkt noch über das Aktionärs-Portal widerrufen werden. Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht aus den von ihnen vertretenen Aktien lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl (wie oben unter dem Abschnitt „Verfahren der Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl“ beschrieben) oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht, insbesondere an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben. Damit ein Bevollmächtigter die virtuelle Hauptversammlung über das Aktionärs-Portal verfolgen und eine elektronische Briefwahl oder eine Erteilung von (Unter-)Vollmacht auch auf elektronischem Weg über das Aktionärs-Portal vornehmen kann, benötigt dieser Bevollmächtigte die Zugangsdaten des Aktionärs für das Aktionärs-Portal. Bei Erteilung der Vollmacht gleichzeitig mit der Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung werden die Zugangsdaten direkt an den Bevollmächtigten übersandt. Ansonsten ist die Weitergabe der Zugangsdaten an den Bevollmächtigten durch den Aktionär erforderlich. Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (ausgenommen der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter) haben ein Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 COVMG. Das Fragerecht besteht nur für Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die sich wie unter dem Abschnitt „Teilnahmebedingungen“ beschrieben ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Fragen der Aktionäre sind spätestens einen Tag vor der virtuellen Hauptversammlung, das heißt spätestens mit Ablauf des 13. Dezember 2021, ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal unter https://dgi.ag/hauptversammlung/einzureichen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere ähnliche Fragen zusammenfassen. Der Vorstand behält sich vor, Antworten auf Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://dgi.ag/hauptversammlung/zu veröffentlichen und in diesem Fall auf eine erneute Beantwortung während der virtuellen Hauptversammlung zu verzichten. Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 COVMG Aktionäre und Bevollmächtigte, die das Stimmrecht ausgeübt haben, können im Wege elektronischer Kommunikation über das zugangsgeschützte Aktionärs-Portal unter https://dgi.ag/hauptversammlung/gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 COVMG Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung erklären. Das Recht, Widerspruch zu erklären, besteht am 15. Dezember 2021 vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter. Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen sind ausschließlich zu richten an:
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Absatz 1 AktG unter der vorstehenden Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.dgi.ag/InvestorRelations/Hauptversammlungzugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Information zum Datenschutz für Aktionäre Die Deutsche Geothermische Immobilien AG verarbeitet personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Deutsche Geothermische Immobilien AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung. Die Dienstleister der Deutsche Geothermische Immobilien AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Deutsche Geothermische Immobilien AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Deutsche Geothermische Immobilien AG. Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Deutsche Geothermische Immobilien AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse info@dgi.agoder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Frankfurt, im November 2021 Der Vorstand der Deutschen Geothermischen Immobilien AG |