FiNet Financial Services Network Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

FiNet Financial Services Network Aktiengesellschaft

Marburg

Sehr geehrter FiNet-Aktionär, wir laden Sie ein zur

Ordentlichen Hauptversammlung

(Virtuelle Hauptversammlung)

am Dienstag, 14 Dezember 2021, 15.00 Uhr

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung in dieser Einladung.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. – im Fall des Berichts des Aufsichtsrats – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der FiNet Financial Services Network AG („FiNet AG“), Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt sowie über die Internetseite (https:/​/​ag.finet.de, dort unter: Geschäftsberichte) zugänglich.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 275.069,29

a)

eine Dividende von EUR 0,25 pro Namensaktie, das sind insgesamt EUR 195.923,00, auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von EUR 783.692,00 an die Aktionäre auszuschütten und

b)

den verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 79.146,29 auf neue Rechnung vorzutragen.

Klarstellend weisen Vorstand und Aufsichtsrat darauf hin, dass die bereits in Höhe von EUR 0,13 pro Namensaktie, insgesamt somit EUR 101.879,96, erfolgte Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn auf die vorstehende Dividende in voller Höhe anzurechnen ist. Zur Auszahlung kommen auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses entsprechend dem vorstehenden Gewinnverwendungsvorschlag noch EUR 0,12 pro Namensaktie, insgesamt somit EUR 94.043,04.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 der FiNet AG

5.1

Sachstand

a)

Die FiNet AG erfüllt seit Abschluss des Geschäftsjahres 2020 nicht mehr die Voraussetzungen einer sog. mittelgroßen Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB). Damit besteht keine gesetzliche Verpflichtung mehr, den Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen (§ 316 HGB).

b)

Der Aufsichtsrat ist berechtigt, im Rahmen seiner Verpflichtung zur Überwachung des Vorstands, einschließlich dessen Angaben im Jahresabschluss, selbst die Prüfung durch einen Abschlussprüfer anzuordnen (§ 111 Abs. 2 Satz 2 AktG). Dann aber würde der Aufsichtsrat die Prüfungskosten in Höhe von derzeit jährlich rund EUR 40.000,00 ohne Transparenz gegenüber der Hauptversammlung selbst auslösen. Um die Transparenz sicherzustellen wird deshalb in der Praxis auch der freiwillige Abschlussprüfer durch die Hauptversammlung als das Organ bestellt, dass auch im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung zur Abschlussprüfung den Prüfer bestellen würde (§ 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG).

c)

Der Aufsichtsrat ist fachlich nicht in der Lage, eine Prüfung des Jahresabschlusses in einer auch nur annähernd vergleichbaren Tiefe vorzunehmen, wie dies im Rahmen der Prüfung durch einen Abschlussprüfer erfolgt. Der Aufsichtsrat möchte deshalb, dass weiterhin eine Prüfung des Jahresabschlusses der FiNet AG durch einen externen Prüfer erfolgt. Der Abschlussprüfer wäre für das Geschäftsjahr 2021 durch Beschluss der Hauptversammlung zu bestellen. Der Prüfungsauftrag wird dem Abschlussprüfer, wie im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung zur Prüfung, unverzüglich nach dem Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat erteilt (§ 318 Abs. 1 S. 4 HGB).

5.2

Beschlussfassung

Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor zu beschließen, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mendelssohnstraße 87, 60325 Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2021 zum Abschlussprüfer zu bestellen.

6.

Nachwahl des Aufsichtsratsmitglieds Marcus Columbu

6.1

Sachstand

a)

Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Daniel Zinser, hat sein Aufsichtsratsmandat mit Schreiben vom 28. Dezember 2020 mit Wirkung zum 31. Januar 2021 niedergelegt. Er wurde durch die Hauptversammlung der FiNet AG vom 22. August 2017 zum Aufsichtsrat bestellt. Seine Amtszeit wäre mit Beendigung der Hauptversammlung im Jahr 2022 geendet, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Der Aufsichtsrat der FiNet AG bestand damit seit dem 31. Januar 2021 nicht mehr aus der nach der Satzung erforderlichen Mindestanzahl an Mitgliedern.

b)

Der Vorstand der FiNet AG, Herr Markus Neudecker, hat beim Amtsgericht Marburg beantragt, Herrn Rechtsanwalt Marcus Columbu für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats der FiNet AG zu bestellen. Mit Beschluss des Amtsgericht Marburg vom 10. Mai 2021 ist die Bestellung von Herrn Marcus Columbu antragsgemäß erfolgt. In seiner konstituierenden Sitzung vom 14. Juni 2021 hat der Aufsichtsrat Herrn Alexander Kirschweng zu seinem Vorsitzenden und Herrn Marcus Columbu zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

c)

Bis zum Ende der Amtszeit des bisherigen Vorsitzenden, Herrn Daniel Zinser, ist durch die Hauptversammlung ein Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

6.2

Beschlussfassung

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person zum Mitglied des Aufsichtsrats der FAM zu bestellen:

„Für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, wird die folgende Person als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats der FiNet bestellt: Herr Marcus Columbu, Rechtsanwalt, Dietzenbach.“

II.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

1.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

1.1

Stimmberechtigtes Grundkapital

Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung hat die FiNet AG nach § 4 Abs. 1 der Satzung ein Grundkapital in Höhe von EUR 784.692,00. Es ist eingeteilt in 784.692 Namensaktien zum Nennbetrag von je EUR 1,00. Davon werden derzeit 1.000,00 Aktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 als eigene Aktien von der FiNet AG gehalten, die in der Hauptversammlung nicht stimmberechtigt sind (§ 71b AktG). Das stimm- und dividendenberechtigte Grundkapital beträgt somit EUR 783.692,00.

Zur Ausübung des Stimmrechts und damit teilnahmeberechtigt sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt.

1.2

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, geändert durch Artikel 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts- Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 („MaßnG“) in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG, hat der Vorstand am 7. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 14. Juni 2021 entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters, als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre an der Hauptversammlung insbesondere auch im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre Stimmen abgeben. Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats, teils unter Hinzuschaltung durch Videokonferenz, in den Geschäftsräumen der FiNet AG, Neue Kasseler Straße 62 C-E, 30539 Marburg, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020 im Kalenderjahr 2021 („Hauptversammlung 2020“) als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des MaßnG führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre insbesondere auch über elektronische Kommunikation (Briefwahl oder elektronische Teilnahme) sowie Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den Aktionären wird das Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.

Wir bitten unsere Aktionäre um besondere Beachtung des Verfahrens zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

1.2.1 Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Unbeschadet der nachstehend im Einzelnen beschriebenen weiteren Möglichkeiten zur Verfolgung der Hauptversammlung und der Ausübung ihrer Stimmrechte können Aktionäre am Tag der Hauptversammlung über das internetbasierte Hauptversammlungs- und Abstimmungssystem („FiNet-HV-System“) an der Hauptversammlung virtuell teilnehmen. Sie können über die dort vorgesehenen Auswahlfelder auch ihre Stimmrechte ausüben und Bevollmächtigungen zur Ausübung des Stimmrechts erteilen. Das FiNet-HV-System ist unter
https:/​/​ag.finet.de
zugänglich. Die Login-Daten für das FiNet-HV-System sowie weitere Einzelheiten werden den Aktionären mit der auch auf dem Postweg versandten Einladung übermittelt.
1.2.2 Stimmabgabe über das FiNet-HV-System bei Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen teilnahmeberechtigten Aktionäre können an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen und ihre Stimmen während der Hauptversammlung unmittelbar über das FiNet-HV-System abgeben.
Die Stimmabgabe von teilnehmenden Aktionären durch das FiNet-HV-System erfolgt in dem vom Versammlungsleiter bestimmten Zeitraum nach der Freigabe der Abstimmung. Bis zum Ende dieses Zeitraums ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der über das Internet erfolgten Stimmabgabe möglich. Um die Stimmabgabe mit dem FiNet-HV-System vornehmen zu können, bedarf es individueller Login-Daten. Der Zugang zum FiNet-HV-System erfolgt über die Internetseite der Gesellschaft unter
https:/​/​ag.finet.de
Ausführlichere Informationen zu diesem Verfahren erhalten die Aktionäre mit der schriftlichen Einladung. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https:/​/​ag.finet.de
abgerufen werden.
1.2.3 Stimmabgabe durch Briefwahl
Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen teilnahmeberechtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht alternativ im Wege der Briefwahl ausüben, d.h. ohne an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen. Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nicht aus.
Per Briefwahl abzugebende Stimmen können über das Internet
https:/​/​ag.finet.de
oder unter Verwendung des hierfür der Einladung beigefügten bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https:/​/​ag.finet.de
zur Verfügung gestellten Briefwahlformulars abgegeben werden.
Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über das Internet muss spätestens bis zum Ende der Abstimmung auf der Hauptversammlung vollständig erfolgt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der über das Internet erfolgten Stimmabgabe möglich. Um die Briefwahl per Internet vornehmen zu können, bedarf es der erforderlichen Login-Daten, die in der schriftlichen Einladung enthalten sind. Der Zugang zu dem FiNet-HV-System erfolgt über die Internetseite der Gesellschaft unter
https:/​/​ag.finet.de
Die mittels des Briefwahlformulars und somit nicht über das Internet abgegebenen Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 11. Dezember 2021 (24.00 Uhr MEZ) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:
FiNet AG c/​o Hauptversammlung
Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg
Telefax: 06421 1683-221
E-Mail: HV2020@finet.de
Sollte der Aktionär sein Stimmrecht durch Briefwahl fristgemäß sowohl mittels des Briefwahlformulars als auch über das Internet ausüben, wird unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die mittels des Briefwahlformulars erfolgte Stimmabgabe als verbindlich betrachtet. Sofern sich der Aktionär allerdings für die virtuelle Teilnahme an der Hauptversammlung über das FiNet-HV-System entscheidet, werden alle zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen, sei es per Brief oder Internet, widerrufen.
Auch Aktionärsvertreter können sich der Briefwahl bedienen. Insoweit gelten die Vorschriften für die Stimmrechtsvertretung und Vollmachtserteilung (wie nachstehend jeweils beschrieben, vgl. Abschnitt „Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung“) entsprechend, insbesondere auch hinsichtlich des Nachweises der Bevollmächtigung.
Ausführlichere Informationen zu dem Verfahren der Briefwahl erhalten die Aktionäre zusammen mit der schriftlichen Einladung. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https:/​/​ag.finet.de
abgerufen werden.
1.2.4 Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung von einem Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).
a) Vollmachtserteilung
Für die Bevollmächtigung bitten wir unsere Aktionäre, dass der Einladung beigefügte Vollmachtsformular oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https:/​/​ag.finet.de
abrufbare Vollmachtsformular („Formular für die Vollmachtserteilung an einen Dritten“) zu verwenden. Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Verlangen auch von der Gesellschaft übersandt.
Bevollmächtigungen unter Verwendung des Vollmachtformulars müssen der Gesellschaft, eingehend spätestens bis zum Ablauf des 13. Dezember 2021 (24.00 Uhr MEZ), an folgende Adresse übermittelt werden:
FiNet AG c/​o Hauptversammlung
Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg
Telefax: 06421 1683-221
E-Mail: HV2020@finet.de
Erfolgt die Bevollmächtigung nicht unter fristgerechter Übermittlung wie vorstehend beschrieben über das Vollmachtsformular, gilt mit Blick auf eine gegenüber dem Bevollmächtigten erteilte Bevollmächtigung das Folgende: Durch Verwendung des FiNet-HV-Systems erklärt der Bevollmächtigte, dass er ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde. In diesem Fall ist der Gesellschaft ein Nachweis der Bevollmächtigung bis zum 14. Dezember 2021 um 15:00 Uhr MESZ (Eingang bei der Gesellschaft) zu übermitteln. Für die Übermittlung dieses Nachweises bitten wir darum, die vorstehend genannte Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zu verwenden.
b) Stimmrechtsvertretung
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe ihrer Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er wird die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Der von der Gesellschaft bestellte Stimmrechtsvertreter wird das Stimmrecht nur zu solchen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen ihm ausdrückliche und eindeutige Weisungen vorliegen. Soweit eine solche ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.
Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter können über das Internet
https:/​/​ag.finet.de
oder in Textform unter Verwendung der hierfür in der schriftlichen Einladung vorgesehenen bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https:/​/​ag.finet.de
zur Verfügung gestellten Vollmachts- und Weisungsformulare erteilt werden.
Über das Internet erteilte Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zum Ende der Abstimmung auf der Hauptversammlung vollständig erteilt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf der über das Internet erteilten Vollmachten oder eine Änderung über das Internet erteilter Weisungen möglich. Um das FiNet-HV-System zu nutzen, werden Login-Daten benötigt, die den Aktionären mit der schriftlichen Einladung mitgeteilt werden. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter
https:/​/​ag.finet.de
In Textform mittels der Formulare erteilte Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter können der Gesellschaft schon vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden:
FiNet AG c/​o Hauptversammlung
Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg
Telefax: 06421 1683-221
E-Mail: HV2020@finet.de
In diesem Fall muss das vollständig ausgefüllte Formular aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 13. Dezember 2021 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein. Unberührt bleibt die Möglichkeit, den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter auch noch während der laufenden Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Sollte der Aktionär dem von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter sowohl in Textform mittels der Formulare als auch über das Internet Vollmacht und Weisungen erteilen, werden unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die in Textform erteilten Vollmachten und Weisungen als verbindlich betrachtet. Sofern sich der Aktionär allerdings für die virtuelle Teilnahme an der Hauptversammlung über das HV-System entscheidet, werden alle zuvor abgegebenen Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter widerrufen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere dieser Personen zurückweisen.
Ausführlichere Informationen zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen, auch an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der schriftlichen Einladung. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https:/​/​ag.finet.de
abgerufen werden.
1.2.5 Ausübung des Fragerechts im Wege der elektronischen Kommunikation
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 MaßG wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat vorgegeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind.
An der Hauptversammlung teilnahmeberechtigte Aktionäre können ihre Fragen bis Sonntag, 12. Dezember 2021 (24.00 Uhr MEZ), der Gesellschaft über das FiNet-HV-System unter Nutzung des dort enthaltenen (Online-)Formulars übermitteln. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Beantwortung von Fragen gegebenenfalls auch der Name des die Frage übermittelnden Aktionärs genannt wird.
2.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Alle Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung am 14. Dezember 2021 in unserem FiNet-HV-System unter

https:/​/​ag.finet.de

verfolgen. Für den Zugang bedarf es der erforderlichen Login-Daten, die in der schriftlichen Einladung enthalten sind. Der Bericht des Vorstands steht nach der Hauptversammlung auch für die interessierte Öffentlichkeit unter der genannten Webadresse zur Verfügung.

3.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten, die Stimmabgabe sowie im Vorfeld der Hauptversammlung eingereichte Fragen. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert. solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat. Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenachutz@finet.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

FiNet AG c/​o Datenschutz
Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg
Telefax: 06421 1683-221

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

FiNet AG
z. Hd. Datenschutzbeauftragter
Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg
E-Mail: datenschutz@finet.de

Mit freundlichen Grüßen

 

Marburg, im November 2021

FiNet AG

Der Vorstand

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