independent capital AG: Einladung zur Hauptversammlung

independent capital AG

Althengstett

ISIN: DE000A1K0441

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Freitag, den 17. Dezember 2021 um 10:30 Uhr, Einlass ab 10:00 Uhr,

im SSB-Veranstaltungszentrum Waldaupark, Raum Möhringen,
Friedrich-Strobel-Weg 4-6, 70597 Stuttgart,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

Die zuvor genannten Unterlagen sind im Internet unter

www.independent-capital.de

abrufbar. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

Die zuvor genannten Unterlagen sind im Internet unter

www.independent-capital.de

abrufbar. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 2 kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

Die zuvor genannten Unterlagen sind im Internet unter

www.independent-capital.de

abrufbar. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 3 kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

9.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

10.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Sitz der Gesellschaft: Wipperfürth, Zweigniederlassung Köln, Breite Str. 42 – 46, 50667 Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitzes notwendig. Alternativ hierzu reicht ein vom Letztintermediär ausgestellter Nachweis gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 26. November 2021, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 10. Dezember 2021, 24.00 Uhr, zugehen:

independent capital AG
c/​o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax 0711/​ 715 90 99
e-mail: hv@aeb-ag.de

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Textform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.

Anfragen, Mitteilungen und Anträge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

independent capital AG
c/​o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Fax: 0711 /​ 715 90 99

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 1.126.178 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

Hinweis aufgrund der Corona-Pandemie: Die am Versammlungstag geltenden Schutzvorschriften des Bundes, des Landes Baden-Württemberg sowie der Stadt Stuttgart sind zu beachten. Personen, die unmittelbar oder mittelbar aus solchen Regionen anreisen, die das Robert-Koch-Institut am Versammlungstag als Risikogebiete eingestuft hat, können durch den Versammlungsleiter von einer persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung ausgeschlossen werden. Die Teilnehmer werden gebeten den Versammlungsraum nur mit ordnungsgemäß aufgezogener Gesichtsmaske zu betreten.

Althengstett, 5. November 2021

Der Vorstand
Thorsten Mattis

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:

Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte AEB AG, z. Hd. Herrn Gaebler, Sautterweg 5, 70565 Stuttgart, Fax 0711/​ 715 90 99, e-mail: hv@aeb-ag.de. Die Unterlagen werden wahlweise in schriftlicher oder elektronischer Form übermittelt.

 

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