Methauer AGRO-Aktiengesellschaft
Zettlitz
Amtsgericht Chemnitz, HRB 4388
Einladung
Die Aktionäre der Methauer AGRO-Aktiengesellschaft in 09306 Zettlitz OT Methau, Straße der Jugend 34
(eingetragen beim) werden hiermit zu der am
Donnerstag, dem 17. Februar 2022 um 9:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Methauer AGRO-AG,
Straße der Jugend 34 in 09306 Zettlitz OT Methau,
stattfindenden
30. Hauptversammlung
herzlich eingeladen.
Tagesordnung der 30. ordentlichen Hauptversammlung am 17. Februar 2022
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Methauer AGRO-AG für das Geschäftsjahr 2020/21 sowie des Berichtes des Aufsichtsrates |
2. |
Beschlussfassungen der 30. ordentlichen Hauptversammlung am 17. Februar 2022 |
2.1 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes Der Jahresabschluss der Methauer AGRO-AG weist zum 30.06.2021 einen Jahresüberschuss von 2.407.555,81 EUR und einen Bilanzgewinn von 13.353.684,59 EUR aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2020/21 wie folgt zu verwenden:
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2.2 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020/21 Entlastung zu erteilen. |
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2.3 |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/21 Entlastung zu erteilen. |
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2.4 |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/22 Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2021/22 die Firma Ebbinghaus Partnerschaft mbB, Höhscheiderstraße 116 in 42699 Solingen als Abschlussprüfer zu wählen.
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2.5 |
Beschlussfassung Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Das Grundkapital wird aus Gesellschaftsmitteln von 18.000.000 EUR um 9.000.000 EUR auf 27.000.000 EUR erhöht durch:
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2.6 |
Satzungsanpassungen, Änderungen Die Satzung der Methauer AGRO-AG wird den vorgenannten Änderungen entsprechend wie folgt angepasst: § 4 Grundkapital und Stückaktien, Absatz 1 lautet jetzt: § 29 Absatz 5. Absatz I, II und III Abs. 1 werden wie folgt angepasst und lauten jetzt:
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Für Aktionäre liegen zur Einsichtnahme vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen und während der Hauptversammlung aus:
Der Jahresabschluss 2020/21, ergänzt durch Lagebericht, Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes und der Bericht des Aufsichtsrates.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.
Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Methau, 10. Januar 2022
Für den Vorstand U. Böhme / D. Näther |
Für den Aufsichtsrat S. Teubner |