Agrar Aktiengesellschaft Rhinow
Winsen (Aller)
Amtsgericht Lüneburg, HRB 209394
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre werden hiermit zu der
am Freitag, den 25. Februar 2022 um 10:00 Uhr |
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Agrar Aktiengesellschaft Rhinow eingeladen.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 |
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2. |
Nachträgliche Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2007 |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 |
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6. |
Nachträgliche Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 |
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7. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen. |
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8. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen. |
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9. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 |
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10. |
Nachträgliche Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 |
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11. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. |
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12. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. |
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13. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 |
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14. |
Nachträgliche Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 |
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15. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. |
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16. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. |
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17. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 |
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18. |
Nachträgliche Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 |
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19. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. |
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20. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. |
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21. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 |
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22. |
Nachträgliche Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 |
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23. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. |
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24. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. |
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25. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 |
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26. |
Nachträgliche Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 |
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27. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. |
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28. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. |
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29. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 |
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30. |
Nachträgliche Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 |
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31. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
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32. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
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33. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 |
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34. |
Nachträgliche Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 |
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35. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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36. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
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37. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 |
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38. |
Nachträgliche Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 |
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39. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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40. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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41. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 |
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42. |
Nachträgliche Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 |
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43. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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44. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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45. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 |
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46. |
Nachträgliche Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 |
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47. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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48. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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49. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 |
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50. |
Nachträgliche Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 |
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51. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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52. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
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53. |
Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 |
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54. |
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 |
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55. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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56. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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57. |
Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. |
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58. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Gemäß Satzung scheidet zum Schluss der ordentlichen Hauptversammlung Herr Thomas Kirschner, Syndikusanwalt, Winsen (Aller), aus dem Aufsichtsrat aus. Da der Aufsichtsrat satzungsgemäß aus drei Mitgliedern zu bestehen hat, ist infolge des Ausscheidens ein Aufsichtsratsmitglied von der Hauptversammlung neu zu wählen. Der Aufsichtsrat der Agrar Aktiengesellschaft Rhinow setzt sich nach § 96 Abs.1 des Aktiengesetzes nur aus von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen; durch Arbeitnehmer werden keine Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Hauptversammlung schlägt vor, Herrn Thomas Kirschner, Syndikusanwalt, Winsen (Aller) mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. |
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der im Besitz einer oder mehrerer Aktien an der Agrar Aktiengesellschaft Rhinow ist. Zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am fünften Tag vor dem Versammlungstag bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anschrift zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, die keiner Einhaltung einer besonderen Form bedarf, ist zu richten an:
Agrar Aktiengesellschaft Rhinow
Rechtsabteilung
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
oder per Telefax: 05143 9810-813
oder per E-Mail: rechtsabteilung@jlwag.de
Der Tag des Zugangs der Anmeldung bei der Gesellschaft wird bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet. Fällt der letzte Tag der Anmeldefrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so endet die Anmeldefrist den satzungsmäßigen Bestimmungen zufolge mit Ablauf des letzten diesem Tag vorangehenden Werktages.
Stimmrechtsvertretung
Die Ausübung des Stimmrechtes kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 des Aktiengesetztes gleichgestellten Personen und Institutionen sowie für den Widerruf und für den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder des Widerrufs gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 des Aktiengesetzes. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung nebst Begründung gemäß § 126 Abs.1 des Aktiengesetzes sowie Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 127 des Aktiengesetzes sind ausschließlich zu richten an:
Agrar Aktiengesellschaft Rhinow
Rechtsabteilung
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
oder per Telefax: 05143 9810-813
oder per E-Mail: rechtsabteilung@jlwag.de
Nur Anträge nebst Begründung sowie Wahlvorschläge, die bei der Gesellschaft mindestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter der vorgenannten Adresse eingegangen sind, werden gemäß § 126 Abs.1 des Aktiengesetzes den in § 125 Abs.1 bis 3 des Aktiengesetzes genannten Berechtigten zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge oder Wahlvorschläge werden insoweit nicht berücksichtigt. Der Tag des Zugangs des Antrags bzw. Wahlvorschlages bei der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse wird bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet.
Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung mündlich gestellt beziehungsweise unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 des Aktiengesetzes verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens vierundzwanzig Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen. Der Tag des Zugangs des Ergänzungsverlangens wird hierbei nicht mitgerechnet.
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 des Aktiengesetzes nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser Frist sind die §§ 70 und 121 Abs. 7 des Aktiengesetzes zu beachten.
Winsen (Aller), im Januar 2022
Heiner Groß
Vorstand