asknet Solutions AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

 

asknet Solutions AG

Karlsruhe

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Two Partner Group, LLC., City of Wilmington, Delaware, USA; hat uns gemäß § 20
Abs. 5 in Verbindung mit § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr an unserer Gesellschaft
keine unmittelbare Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG mehr gehört.
Überdies hat die Two Partner Group, LLC., uns gemäß § 20 Abs. 5 in Verbindung mit
§ 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht länger mehr als der vierte Teil der Aktien
an unserer Gesellschaft unmittelbar gehört.

Herr Norman Hansen, Paris, hat uns mitgeteilt, dass ihm an unserer Gesellschaft keine
mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte)
i.S.d. § 20 Abs. 4, § 16 Abs. 1 AktG in Höhe von 72,98 % der Anteile und Stimmrechte
mehr gehört, da die ihm gem. § 16 Abs. 4 AktG über die Two Partner Group, LLC., City
of Wilmington, Delaware, USA, zugerechnete unmittelbare Beteiligung an unserer Gesellschaft
nicht mehr besteht. Darüber hinaus hat Herr Norman Hansen uns mitgeteilt, dass ihm
damit auch keine mittelbare Schachtelbeteiligung i.S.d. § 20 Abs.1 AktG von mehr als
dem vierten Teil der Aktien der Gesellschaft mehr gehört.

Die Good Cause Capital SA, Lausanne, Schweiz, hat uns mitgeteilt, dass ihr an unserer
Gesellschaft gem. § 20 Abs. 1 AktG unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien
gehört. Darüber hinaus hat die Good Cause Capital SA uns mitgeteilt, dass ihr eine
unmittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte)
i.S.d. § 20 Abs. 4, § 16 Abs. 1 AktG in Höhe von 72,98 % der Anteile und Stimmrechte
an unserer Gesellschaft gehört.

Herr Thomas Garrahan, Gingins, Schweiz, hat uns mitgeteilt, dass ihm an unserer Gesellschaft
eine mittelbare Schachtelbeteiligung i.S.d. § 20 Abs.1 AktG von mehr als dem vierten
Teil der Aktien der Gesellschaft gehört, da ihm die von der Good Cause Capital SA,
Lausanne, Schweiz, gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 4 AktG
zuzurechnen sind. Darüber hinaus hat Herr Thomas Garrahan uns mitgeteilt, dass ihm
eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte)
i.S.d. § 20 Abs. 4, § 16 Abs. 1 AktG in Höhe von 72,98 % der Anteile und Stimmrechte
an unserer Gesellschaft gehört.

Karlsruhe, im Januar 2022

asknet Solutions AG

Der Vorstand

 

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