First Sensor AGBerlinISIN: DE0007201907
|
I. |
TAGESORDNUNG |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der First Sensor AG und des gebilligten Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen werden vom Tag der Einberufung
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss |
|
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2021 amtierenden |
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2021 amtierenden |
|
4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt aufgrund des Vorschlags seines Prüfungsausschusses vor, die |
|
5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Nach der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung zugänglich. Ferner |
II. |
ANLAGE ZU PUNKT 5 DER TAGESORDNUNG |
Vergütungsbericht Rumpfgeschäftsjahr 2021
First Sensor AG, Berlin
Anwendung des Vorstandsvergütungssystems im Rumpfgeschäftsjahr 2021
Seit der Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat wird das aktuelle Vergütungssystem
für den Vorstand von der Gesellschaft beim Neuabschluss und bei Verlängerungen von
Vorstandsdienstverträgen, welche mit der Gesellschaft abgeschlossen werden, berücksichtigt.
Sofern Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 162 AktG im Rumpfgeschäftsjahr 2021 einzelne
Vergütungen gewährt wurden, die in früheren Geschäftsjahren unter dem seinerzeit geltenden
Vergütungssystem zugesagt worden waren, werden diese ebenfalls dargestellt und erläutert.
Das Vergütungssystem für Vorstände der First Sensor AG wird durch den Personal- und
Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats laufend überprüft, insbesondere im Rahmen
von Vertragsverhandlungen mit bestehenden oder zukünftigen Mitgliedern des Vorstands.
Eine förmliche und kalendarisch regelmäßige Überprüfung findet jedoch nicht statt.
Angaben zu den Vergütungsbestandteilen
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen
Komponenten zusammen. Durch diese Kombination schafft die Gesellschaft einen attraktiven
Anreiz für Vorstandsmitglieder, zu einer nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung
beizutragen.
Variable Vergütungen sind der wesentliche materielle Anreiz, um die Ziele der Geschäftspolitik
zu verfolgen. Sie sind Motivation und Belohnung für konkretes Handeln, für operative
Leistungen, für eine strategische Ausrichtung, die die langfristige Entwicklung der
Gesellschaft fördert, und für verantwortungsbewusstes Verhalten.
Die variable Vergütung steht in Abhängigkeit von der Erreichung mehrerer durch den
Aufsichtsrat vorab festgelegter Erfolgsziele. Die Erreichung der Ziele muss dabei
nicht unbedingt exakt messbar, aber auf jeden Fall verifizierbar sein. Der Zusammenhang
zwischen der Erreichung der Ziele und der variablen Vergütung muss vorher festgelegt
und darf nicht nachträglich verändert werden.
Die variable Vergütung setzt sich zusammen aus der kurzfristigen variablen Vergütung
(kurzfristiger Bonus) und der langfristigen variablen Vergütung (Long Term Incentive
Program).
Der kurzfristige variable Bonus berechnet sich nach dem Annual Incentive Plan („AIP“)
des TE Connectivity Konzerns. Das AIP-Programm dient dazu, Führungskräfte für das
Erreichen finanzieller oder strategischer Leistungsziele zu belohnen. Es gibt keine
garantierte Mindestzielerreichung; die Auszahlung kann daher auch komplett entfallen.
Der kurzfristige Bonus nach dem AIP Programm wird vom Aufsichtsrat der Gesellschaft
innerhalb von sechs Monaten nach dem Ablauf eines Geschäftsjahres der Höhe nach festgestellt
und an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt.
Als langfristige variable Vergütung erhalten die Mitglieder des Vorstands Restricted
Stock Units („RSU“) von der TE Connectivity Ltd. im Rahmen des Long-Term Incentive
(„LTI“) Programms. TE Connectivity Ltd. verwendet LTI-Zuteilungen, um eine wettbewerbsfähige
Vergütung zu bieten, die die Beiträge der Mitarbeiter anerkennt und ihre Vergütung
mit den Aktionären in Einklang bringt, indem sie sich auf langfristiges Wachstum und
Aktienperformance konzentriert.
VERGÜTUNGSBESTANDTEIL | BEMESSUNGSGRUNDLAGE/PARAMETER |
Erfolgsunabhängige Vergütung | |
Festgehalt | Erfolgsunabhängige feste (fixe) Vergütung, die in monatlichen Raten ausbezahlt wird |
Nebenleistungen | Nutzung eines Dienstwagens oder BahnCard 100 1. Klasse; Versicherungsbeiträge; weitere einmalige oder zeitlich begrenzte (Übergangs-)Leistungen bei Neueintritten; Erstattung der Kosten von Dienstreisen |
Erfolgsabhängige Vergütung | |
Kurzfristige variable Vergütung | Berechnet sich nach dem Annual Incentive Plan („AIP“) des TE Connectivity Konzerns Jahres-Incentive-Zielbetrag in % in Relation zum Festgehalt |
Performance Level auf der Basis verschiedener Leistungskennzahlen z.B. Umsatz und Betriebsergebnis (60%), weitere KPIs und Ergebnis je Aktie der TE Connectivity Ltd. (40%) |
|
Berechnung des jährlichen Incentive Awards als Multiplikation des Jahres-Incentive-Zielbetrags mit der gewichteten Zielerreichung (0-200%) und dem persönlichen Performance Faktor (0-200%) |
|
In keinem Fall übersteigt die Auszahlung 300 % des individuellen Jahres-Incentive-Zielbetrags (Cap). |
|
Langfristige variable Vergütung | Aktienbezogene Langfristvergütung, Laufzeit 4 Jahre: Ausgabe von Restricted Stock Units („RSU“) der TE Connectivity Ltd. im Rahmen des Long-Term Incentive („LTI“) Programms |
Zuteilung einer Anzahl von RSUs zu einem Zuteilungsdatum | |
Vierjährige Vesting-Periode, d.h. pro Jahr verdienen sich die Vorstandsmitglieder ein Viertel der initial zugeteilten RSU |
|
Unverfallbare RSUs werden in Aktien der TE Connectivity Ltd. umgewandelt, die während eines offenen Handelsfensters verkauft werden können. |
|
Der Wert der RSU wird zum Zeitpunkt der Gewährung bemessen. Dabei wird ein maximaler Anstieg bis zum Ende der Vesting-Periode um 200% im Vergleich zum Zeitpunkt der Gewährung zu Grunde gelegt (Berechnung der Maximalvergütung). |
|
Maximalvergütung | Begrenzung der für ein Geschäftsjahr gewährten Gesamtvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG: Die Maximalvergütung für ein Geschäftsjahr – unabhängig davon, ob sie in diesem Geschäftsjahr oder zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird und unter Zugrundelegung der jeweiligen Höchstgrenzen für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung – beträgt für alle Vorstandsmitglieder jeweils EUR 580.000,00. |
Abfindungs-Cap | Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung in Höhe des Jahresfixgehalts für die restliche Vertragsdauer, maximal jedoch in Höhe von EUR 500.000,00 (Cap); im Falle eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots wird die Abfindungszahlung nicht auf die Karenzentschädigung angerechnet; die Abfindungszahlung und die Karenzentschädigung sind insgesamt auf zwei Jahresfixgehälter beschränkt |
Malus- und Clawback-Regelung | Nicht vorgesehen |
Bei Vorliegen der Voraussetzungen in dem Betrachtungszeitraum der nächsten vier Jahre
beträgt bei den Vorstandsmitgliedern der Anteil der
• |
festen Vergütung an der Maximalvergütung (Jahresfixgehalt und sonstige Bezüge) rund |
• |
der kurzfristigen variablen Vergütung (AIP) an der Maximalvergütung rund 30 % |
• |
der langfristigen variablen Vergütung (LTI) an der Maximalvergütung rund 35 % |
Eine Verpflichtung, Aktien der Gesellschaft zu erwerben und zu halten (Share Ownership
Guidelines), ist nicht Bestandteil des Vergütungssystems.
Ehemalige und aktuelle Mitglieder des Vorstands haben keine Pensionszusagen erhalten.
Angaben zu Aktien und Aktienoptionen
Die Mitglieder des Vorstands erhalten keine Vergütungskomponenten in Form von Aktien
oder Optionen auf Aktien der First Sensor AG. Die langfristige variable Vergütung
steht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Restricted Stock Units Programm der TE
Connectivity Ltd.
Angaben zur Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder stellt sicher, dass besondere Leistungen angemessen
honoriert werden und Zielverfehlungen zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung
führen. Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems hat der Aufsichtsrat angesichts
des hohen Bedarfs an strategischen Veränderungen bei First Sensor auf die Einführung
von Clawback-Klauseln verzichtet.
Angaben zu Abweichungen vom Vergütungssystem
Die Gesellschaft hat mit den derzeit bestellten Vorstandsmitgliedern keine Dienstverträge
geschlossen. Alle derzeit bestellten Vorstandsmitglieder waren bereits vor ihrer Tätigkeit
für First Sensor für Konzerngesellschaften der TE Connectivity tätig und werden von
diesen vergütet. Für die Übernahme des Vorstandsmandats bei First Sensor haben die
Vorstandsmitglieder keine zusätzliche Vergütung erhalten. Folglich findet das Vergütungssystem
von First Sensor auf ihre Vergütung keine Anwendung, was jedoch gleichzeitig keine
Abweichung vom Vergütungssystem begründet.
Angaben zur Umsetzung des Beschlusses der Hauptversammlung
Das Vergütungssystem für den Vorstand wird beim Neuabschluss und bei Verlängerungen
von Vorstandsdienstverträgen, welche mit der Gesellschaft abgeschlossen werden, berücksichtigt.
Das Vergütungssystem fand deshalb keine Anwendung für den Vorstandsvertrag mit Markus
Resch, der bei der Beschlussfassung bereits lief und zum 31. Mai 2021 beendet wurde.
Die Vorstandsmitglieder Sibylle Büttner, Robin Maly und Dirk Schäfer wurden vor der
Beschlussfassung zu Mitgliedern des Vorstands berufen. Alle drei Mitglieder des Vorstands
werden durch Verträge mit TE-Konzerngesellschaften vergütet, die keine Vergütungskomponenten
für ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglieder der First Sensor AG enthalten. Folglich
findet das Vergütungssystem für ihre Tätigkeit keine Anwendung.
Angaben zur Einhaltung der Maximalvergütung
Die aktuell bestellten Mitglieder des Vorstands erhalten weder durch die First Sensor
AG noch durch andere Gesellschaften von TE Connectivity eine Vergütung für ihre Vorstandstätigkeit
bei der First Sensor AG. Deshalb findet auch die Maximalvergütung des Vergütungssystems
auf sie keine Anwendung.
Marcus Resch | Sibylle Büttner | Robin Maly | Dirk Schäfer | |||||
CEO/CFO | Mitglied des Vorstands | Mitglied des Vorstands | Mitglied des Vorstands | |||||
14. März 2020 bis 31. Mai 2021 |
seit 20. April 2021 | seit 20. April 2021 | seit 01. Juni 2021 | |||||
GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG IN T€ | 2020 | RGJ 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 |
Festvergütung | 220 | 115 | – | 0 | – | 0 | – | 0 |
Nebenleistungen | 36 | 6 | – | 0 | – | 0 | – | 0 |
Summe | 256 | 121 | – | 0 | – | 0 | – | 0 |
Einjährige variable Vergütung | 88 | 52 | – | 0 | – | 0 | – | 0 |
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) | 70 | 86 | – | 0 | – | 0 | – | 0 |
Summe | 158 | 138 | – | 0 | – | 0 | – | 0 |
Abfindung | – | 345 | – | – | – | – | – | – |
Versorgungsaufwand | 3 | 2 | – | 0 | – | 0 | – | 0 |
Gesamtvergütung | 417 | 606 | – | 0 | – | 0 | – | 0 |
Anteil der festen Vergütung | 61,8% | 46,7% | – | – | – | – | – | – |
Anteil der variablen Vergütung | 38,2% | 53,3% | – | – | – | – | – | – |
Der Vorstandsvertrag mit Markus Resch ist im Rumpfgeschäftsjahr 2021 zum 31. Mai 2021
vorzeitig beendet worden. Er hat dafür eine Abfindung in Höhe von 345.000,00 Euro
erhalten. Zum 30. September 2021 wird keine Vergütung mehr geschuldet. Im Anschluss
an die Tätigkeit als Vorstand der Gesellschaft wurde mit ihm ein Beratungsvertrag
abgeschlossen, der zum 31. Oktober 2021 beendet wurde.
Leistungszusagen von Dritten
Die Mitglieder des Vorstands haben keine Leistungszusagen von Dritten erhalten, die
im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Vorstandsmitglieder der First Sensor AG stehen.
Sie erhalten auch keine variablen Vergütungsbestandteile, die sich auf operative oder
strategische Ziele der First Sensor AG beziehen.
Leistungen im Fall der regulären Beendigung
Für den Fall der regulären Beendigung eines Vorstandsvertrags wurden keine separaten
Regelungen vorgesehen und keine diesbezüglichen Vereinbarungen getroffen.
Ausgestaltung und Anwendung des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in der Satzung geregelt und gibt sowohl
den abstrakten als auch den konkreten Rahmen für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
vor. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets
dem von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem entspricht.
Die Aufsichtsratsmitglieder der First Sensor AG erhalten für ihre Tätigkeit eine fixe
Vergütung, deren Höhe im Einzelnen von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat abhängt.
Eine variable Vergütung, die vom Erreichen bestimmter Erfolge bzw. Ziele abhängt,
ist für die Aufsichtsratsmitglieder nicht vorgesehen. Mit der Vergütung ist auch die
Übernahme von Mitgliedschaften und Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. Aufsichtsratsmitglieder,
die dem Aufsichtsrat nur für einen Teil des Geschäftsjahres angehören, erhalten eine
zeitanteilige Vergütung.
Der Aufsichtsrat überprüft mit Unterstützung des Personal- und Nominierungsausschusses
in unregelmäßigen Abständen, jedoch spätestens alle vier Jahre, die Struktur und Angemessenheit
seiner Vergütung. Aufgrund der besonderen Art der Aufsichtsratsvergütung, welche sich
wegen des aufsichtsrechtlichen Charakters grundlegend von der Tätigkeit von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern der Gesellschaft unterscheidet, erfolgt kein sogenannter vertikaler
Vergleich mit der Arbeitnehmervergütung.
Jedes einfache Aufsichtsratsmitglied erhält eine jährliche Grundvergütung von EUR
20.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält wie auch der stellvertretende
Vorsitzende eine höhere Vergütung im Hinblick auf den höheren Organisations- und Verwaltungsaufwand.
Diese beträgt für den Vorsitzenden EUR 50.000,00 und für den stellvertretenden Vorsitzenden
EUR 30.000,00.
Die Gesellschaft stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Versicherungsschutz in einem
für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessen Umfang zur Verfügung und entrichtet
die hierfür fälligen Prämien. Außerdem erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied
die ihm bei der Ausübung seines Amtes entstandenen angemessenen und nachgewiesenen
Auslagen sowie die auf die Vergütung gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine reine Fixvergütung, während eine variable
Vergütung, die vom Erreichen bestimmter Erfolge bzw. Ziele abhängt, nicht vorgesehen
ist. Daher kann die Vergütung nur eingeschränkt auf die Geschäftsstrategie ausgerichtet
werden und so auch nur bedingt auf die langfristige Entwicklung der Gesellschaft Einfluss
nehmen. Die First Sensor AG ist jedoch der Überzeugung, dass eine Festvergütung der
objektiven Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats und seiner neutralen beratenden
Tätigkeit am besten dient. Der Aufsichtsrat kann damit seine Entscheidungen zum Wohle
der Gesellschaft und damit an einer langfristigen Geschäftsstrategie und einer nachhaltigen
Entwicklung ausrichten, ohne dabei anderweitige Motive zu verfolgen.
Im Rumpfgeschäftsjahr 2021 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat in allen
Aspekten wie in § 13 der Satzung der Gesellschaft geregelt angewendet. Die Mitglieder
des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für
persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen,
erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden darüber hinaus weder Kredite noch Vorschüsse
gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats
Die folgende Tabelle stellt die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im abgelaufenen
Rumpfgeschäftsjahr nach § 162 AktG dar:
in T€ | RGJ
2021 |
2020 | |
Michael Gerosa | Mitglied seit 18.02.2021, Vors. seit 19.04.2021 | * | * |
Peter McCarthy | Stellv. Vors. | * | * |
Stephan Itter | seit 01.05.2020 | 15 | 13 |
Rob Tilmans | seit 24.06.2021 | * | * |
Dirk Schäfer | bis 31.05.2021 | * | * |
Olga Wolfenberg | 15 | 20 | |
Tilo Vollprecht | bis 26.08.2021 | 13 | 20 |
Christoph Findeisen | seit 27.08.2021 | 2 | 0 |
Gesamtvergütung | 45 | 53 |
* Diese Mitglieder des Aufsichtsrats sind Mitarbeiter im TE-Konzern und verzichten
auf ihre Vergütung.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis mit
Gesellschaften des TE-Konzerns stehen, haben im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Aufsichtsratsvergütung
bezogen.
Im Vorjahr hatten zudem die zum 30. April 2020 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder
die folgenden Vergütungen erhalten.
in T€ | 2020 | |
Prof. Dr. Alfred Gossner | Vors., bis 30.04.2021 | 17 |
Prof. Dr. Christoph Kutter | Stellv. Vors., bis 30.04.2021 | 10 |
Marc de Jong | bis 30.04.2021 | 7 |
Guido Prehn | bis 30.04.2021 | 7 |
Gesamtvergütung | 41 |
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der Vergütung
der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung
der Gesellschaft und der Vergütung aller Beschäftigten dar, wobei für Letztere auf
die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter der Gruppe in Deutschland
im jeweiligen Geschäftsjahr abgestellt wird.
Vergütung der Organmitglieder
Veränderung in % | 2017 zu
2016 |
2018 zu
2017 |
2019 zu
2018 |
2020 zu
2019 |
RGJ 2021
zu 2020 |
Gegenwärtige
Vorstandsmitglieder |
|||||
Sibylle Büttner | |||||
Robin Maly | |||||
Dirk Schäfer | |||||
Gegenwärtige
Aufsichtsratsmitglieder |
|||||
Michael Gerosa | |||||
Peter McCarthy | 0% | ||||
Stephan Itter | 13% | ||||
Rob Tilmans | |||||
Olga Wolfenberg | 48%1 | -25% | |||
Christoph Findeisen | |||||
Frühere
Vorstandsmitglieder |
|||||
Marcus Resch (bis 31.05.2021) | 145% | ||||
Dr. Dirk Rothweiler (bis 30.06.2020) | 41% | -9% | 999%2 | ||
Dr. Mathias Gollwitzer (bis 20.03.2020) | 46% | -21% | 116%2 | 211%2 | |
Frühere
Aufsichtsratsmitglieder |
|||||
John Mitchell (01.05.-31.10.2020) | |||||
Dirk Schäfer (26.05.2020-31.05.2021) | 0% | ||||
Jörg Mann (01.05.-26.05.2020) | |||||
Prof. Dr. Alfred Gossner (bis 30.04.2020) | 0% | 0% | 0% | -67%3 | |
Götz Gollan (bis 03.05.2019) | 0% | 0% | -67%3 | ||
Prof. Dr. Christoph Kutter (bis 30.04.2020) | 67%3 | 0% | -67%3 | ||
Marc de Jong (bis 30.04.2020) | 0% | 0% | 0% | -67%3 | |
Guido Prehn (bis 30.04.2020) | k.A. | ||||
Tilo Vollprecht (bis 26.08.2021) | 48%1 | -35%3 | |||
Entwicklung der
Gesellschaft |
|||||
Jahresüberschuss der First Sensor AG (HGB) | -49,5% | 303,0% | -78,7% | 3.053,4%4 | -52,3%4 |
EBIT des First Sensor-Konzerns (IFRS) | 6,0% | 16,0% | 10,2% | 991,7%4 | -67,1%4 |
Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer | 3,9% |
1 Mitglied des Aufsichtsrats seit 03.05.2019, deshalb nur zeitanteilige Vergütung für
2019
2 Enthält Abfindung aufgrund des Ausscheidens infolge Change of Control
3 Differenz beruht auf unterjährigem Ein- bzw. Austritt aus dem Gremium
4 Beeinflusst durch Sondereinflüsse (u.a. Desinvestitionen) und ab 2021 vor Ergebnisabführung
Die Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder stellen auf die geschuldete Vergütung
ab.
III. |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE |
1. |
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ abrufbar. Hier Etwaige bei der First Sensor AG eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Über die Internetseite ist auch das passwortgeschützte Online-Portal der Gesellschaft |
||||
2. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 51.511.980,00 und ist eingeteilt in |
||||
3. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ über das passwortgeschützte
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zugängliche passwortgeschützte |
||||
4. |
Passwortgeschütztes HV-Portal Unter der Internetadresse
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ unterhält die Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“. Bitte beachten |
||||
5. |
Voraussetzungen für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, Zur Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere
bis spätestens zum Ablauf des 8. März 2022 (24:00 Uhr) zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und die Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter |
||||
6. |
Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ erreichbare passwortgeschützte Erhält die Gesellschaft für ein und denselben Aktienbestand mehrere Stimmabgaben per |
||||
7. |
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, einen von der Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit der Stimmrechtskarte
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ heruntergeladen
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ erreichbare passwortgeschützte Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen Erhalten die Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand mehrere Vollmachten |
||||
8. |
Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch Bevollmächtigte, Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber Bei Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Diese Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind jeder Stimmrechtskarte beigefügt
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zugänglich. Aktionäre, Die Rechtsausübung durch einen Bevollmächtigten sowie die Zuschaltung über das HV-Portal Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und sonstigen Intermediären |
||||
9. |
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz Das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist im Falle einer virtuellen Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, im Wege der elektronischen Kommunikation
über das passwortgeschützte HV-Portal gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren einzureichen. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können eingereichte Fragen nicht berücksichtigt Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Maßnahmengesetz, 1. Halbsatz |
||||
10. |
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zugängliche HV-Portal |
||||
11. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 |
a. |
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Die Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ bekannt gemacht |
|||||
b. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Aufsichtsrat
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ unverzüglich veröffentlicht.
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ veröffentlicht. Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen etwaige Begründung bzw. einen Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“ zugänglich gemacht. |
12. |
Information zum Datenschutz für Aktionäre Die First Sensor AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, elektronische Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Zuschaltung zur und die Die Dienstleister der First Sensor AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Sofern Sie als Aktionär von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Vorfeld der virtuellen Der Nennung Ihres Namens während der virtuellen Hauptversammlung können Sie aus Gründen, Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. Sie erreichen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der First Sensor AG unter:
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der First Sensor
sowie in unseren Datenschutzhinweisen unter
zu finden. |
||||||
13. |
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung Für den Zugang zum passwortgeschützten HV-Portal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten
im Bereich „Investor Relations“ unter der Rubrik „Hauptversammlung“. |
||||||
14. |
Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre können über das HV-Portal die Hauptversammlung |
Berlin, im Februar 2022
First Sensor AG
Der Vorstand