BN Automation AG – Einladung zur Hauptversammlung

BN Automation AG

Ilmenau

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir, der Vorstand der BN Automation AG, Ilmenau, laden Sie ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft, die am Freitag, 25.03.2022, 14:00 Uhr, als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet. Ort
der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Gewerbepark „Am Wald“ 5a, 98693
Ilmenau.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BN Automation AG zum 30.09.2021,
des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020/​2021

Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter

www.bn-automation.com/​de/​investoren.html

zugänglich und können in unseren Geschäftsräumen am Sitz der BN Automation AG, Gewerbepark
„Am Wald“ 5a, 98693 Ilmenau, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage
auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung näher erläutert.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat
den Jahresabschluss gebilligt hat. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und
der Satzung ist der Jahresabschluss damit festgestellt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 3.357.121,35
€ (davon 1.546.661,75 € Gewinnvortrag aus dem Vorjahr) der BN Automation AG für das
Geschäftsjahr 2020/​2021 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von 2,15 € je B-Aktie, gewinnberechtigt sind 213.272 B-Aktien 458.534,80 €
Zahlung einer Dividende von 2,10 € je A-Aktie, gewinnberechtigt sind 426.544 A-Aktien 895.742,40 €
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 456.182,40 €
der verbleibende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen (Gewinnvortrag) 1.546.661,75 €
Bilanzgewinn 3.357.121,35 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2020/​2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr
2020/​2021 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2020/​2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2020/​2021 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/​2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erfurt,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/​2022 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats

Das Amt aller Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit der Beendigung der Hauptversammlung
am 25.03.2022. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei
von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern und einem von der Hauptversammlung
zu wählenden Ersatzmitglied zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr.-Ing. Frank Bonitz, Diplomingenieur für Elektrotechnik, wohnhaft in Geraberg

Herrn Andreas Beaucamp, Berater, wohnhaft in München

Herrn Andreas Richter, Geschäftsführer, wohnhaft in Berlin

als Aufsichtsratsmitglieder und

Herrn Uwe Neunast, Fachmann für Versicherungen und Finanzen, wohnhaft in Lotte

als Ersatzmitglied zu wählen. Das Ersatzmitglied wird als Ersatz für alle gewählten
Aufsichtsratsmitglieder gewählt und rückt für das erste Aufsichtsratsmitglied nach,
das während seiner Amtszeit ausscheiden sollte. Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglied
werden gewählt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das erste Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

7.

Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung

Der Aufsichtsrat soll von 3 auf 4 Mitglieder erweitert werden, das Ersatzmitglied
soll weiter Bestand haben. Hierfür ist die Änderung der Satzung der BN Automation
AG erforderlich. Weiterhin ist das in der Hauptversammlung am 15.04.2016 beschlossene
genehmigte Kapital durch Zeitablauf zum 15.04.2021 gegenstandslos geworden. Der entsprechende
Absatz der Satzung soll gestrichen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

7.1.

§ 7 Abs. 1 S. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Der Aufsichtsrat besteht
aus 4 Mitgliedern und einem Ersatzmitglied.“

7.2.

§ 8 Abs. 2 S. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig,
wenn mindestens 3 Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.“

7.3.

Der durch Zeitablauf gegenstandslos gewordene bisherige § 4 Abs. 5 der Satzung entfällt,
der bisherige Absatz 6 wird Absatz 5.

8.

Beschlussfassung über die Nachwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Aufgrund der beschlossenen Satzungsänderung ist ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats
zu wählen, dessen Amtszeit mit Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister
beginnt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Michala Rudorfer-Mertes, Investorin, wohnhaft in Frankfurt am Main

mit Wirkung ab Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2022/​2023 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand der BN Automation AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden,
die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen. Grundlage dieser Entscheidung
ist § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
vom 27.03.2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14, S. 570), dessen Geltung
durch Artikel 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“
und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen
und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10.09.2021 (Bundesgesetzblatt
Jahrgang 2021 Teil I Nr. 63, S. 4147) bis zum 31.08.2022 verlängert wurde.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am Freitag,
25.03.2022, ab 14.00 Uhr mit Bild und Ton im Livestream über das Internet verfolgen.
Die Einwahl über das Internetportal ist ab 13:30 Uhr möglich. Die Zugangsdaten zur
Liveübertragung werden rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung auf elektronischem
Wege mittels E-Mail an die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten übermittelt.
Fragen können während der Hauptversammlung über eine Chatfunktion gestellt werden.
Auf diesem Wege ist für Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, auch möglich,
einen Widerspruch zur Niederschrift zur erklären.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
§ 12 Abs. 3 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung
im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet
haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis Freitag, den 18.03.2022, bei der Gesellschaft
eingegangen ist.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich durch Rücksendung des
Anmeldebogens per Post oder durch Übermittlung des Anmeldebogens in elektronischer
Form an die BN Automation AG unter der Anschrift

 

BN Automation AG, Gewerbepark „Am Wald“ 5a, 98693 Ilmenau
E-Mail-Adresse: ir@bn-automation.de

anmelden.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch
einen schriftlich Bevollmächtigten, einen Intermediär (z.B. Kreditinstitut) oder eine
Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Wir bitten unsere Aktionäre in diesem Fall, die
ihnen übersandten Formulare zusammen mit ihren jeweiligen Weisungen an einen Bevollmächtigten
ihres Vertrauens zu übergeben. Bevollmächtigte haben sich rechtzeitig selbst anzumelden
oder durch den Aktionär anmelden zu lassen.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht ausschließlich über Briefwahl
ausüben. Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren befinden sich auf dem zusammen mit
dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldbogen.

Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung sind Änderungen Ihrer Briefwahl noch wie folgt
möglich: Sie können per Brief oder E-Mail an die oben genannte Adresse übermittelt
werden, wo sie spätestens bis zum Beginn der Abstimmung am Tag der Hauptversammlung
eingegangen sein müssen, damit sie noch berücksichtigt werden können.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Anzahl der teilnahme-
und stimmberechtigten A-Aktien auf 426.544 Stückaktien und die Anzahl der teilnahmeberechtigten,
aber stimmrechtslosen B-Aktien auf 213.272 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den
Namen.

Anträge und Anfragen

Aktionäre können ihre Anträge und Anfragen zur Hauptversammlung ausschließlich an

 

BN Automation AG, Gewerbepark „Am Wald“ 5a, 98693 Ilmenau

oder per E-Mail an

 

ir@bn-automation.de

richten. Wir werden zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die bis zum 10.03.2022,
24:00 Uhr, bei uns eingehen, sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unter
der Internetadresse

 

www.bn-automation.com/​de/​hauptversammlung.php

veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ilmenau, den 11.02.2022

BN Automation AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.