Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft – Einladung zur virtuellen Hauptversammlung

Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft

Andernach

Einladung zur virtuellen Hauptversammlung
25. März 2022

Tagesordnung auf einen Blick

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2020/​2021, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz
4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020/​2021

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2020/​2021

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2020/​2021

5.

Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr
2020/​2021

6.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

7.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Angaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212

 
A1 Eindeutige Kennung GMETEIS0322
A2 Art der Mitteilung Einladung zur Hauptversammlung
B1 ISIN DE0005658009
B2 Name des Emittenten Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
C1 Datum der Hauptversammlung 20220325
C2 Uhrzeit der Hauptversammlung 10:00 Uhr (UTC) (11:00 Uhr MEZ)
C3 Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung
C4 Ort der Hauptversammlung http:/​/​www.ehw.ag/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2022
C5 Nachweisstichtag (Record Date) 20220304
C6 Uniform Resource Locator (URL) http:/​/​www.ehw.ag/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2022

Einladung zur virtuellen Hauptversammlung

Wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
mit dem Sitz in Andernach. Die Hauptversammlung findet statt am Freitag, dem 25. März
2022, 11:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit – MEZ).

Leider können wir Sie auch in diesem Jahr nicht persönlich begrüßen. Trotz der bereits
erreichten Fortschritte bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ist es weiterhin
erforderlich, die Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden und Abstand zu halten.
Dabei ist es insbesondere unser Ziel, allen Beteiligten, vor allem unseren Aktionären,
eine sichere Teilnahme an unserer Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Hauptversammlung
wird deshalb erneut als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
abgehalten.

Die virtuelle Hauptversammlung wird live in Bild und Ton im HV-Portal übertragen.
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Rechte – wie unter Ziffer III.
dieser Einladung im Einzelnen beschrieben – schriftlich oder über das HV-Portal, das
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.ehw.ag/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2022

zur Verfügung steht, ausüben.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Eisen- und Hüttenwerke
Aktiengesellschaft, Koblenzer Str. 141, 56626 Andernach.

I. Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2020/​2021, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz
4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss entsprechend §
172 Aktiengesetz am 11. November 2021 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht,
der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sowie
der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach Aktiengesetz
einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020/​2021

Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020/​2021 soll eine Dividende von 0,40 Euro
je Stückaktie ausgeschüttet werden. Die Dividende soll entsprechend § 58 Absatz 4
Satz 2 Aktiengesetz am 30. März 2022 ausgezahlt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres
2020/​2021 in Höhe von 7.356.185,16 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,40 Euro je Stückaktie: 7.040.000,00 Euro
Vortrag auf neue Rechnung: 316.185,16 Euro

Die Dividende ist am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag zur Zahlung
fällig. Die Auszahlung ist daher für den 30. März 2022 vorgesehen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020/​2021 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2020/​2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020/​2021 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr
2020/​2021

Die Satzung der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft sieht in § 14 vor, dass
die Hauptversammlung die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats festsetzt.

Vorstand und Aufsichtsrats schlagen daher vor, die Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/​2021 wie folgt festzulegen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die entweder zusätzliche Organfunktionen bei Unternehmen
des thyssenkrupp Konzerns innehaben oder aber leitende Angestellte des thyssenkrupp
Konzerns sind, erhalten für das Geschäftsjahr 2020/​2021 keine Vergütung für ihre Aufsichtsratstätigkeit.

Alle übrigen (konzernexternen) Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das Geschäftsjahr
2020/​2021 eine Vergütung von 9.000,00 Euro und das Doppelte erhalten jeweils der konzernexterne
Vorsitzende und konzernexterne stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats.

6.

Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Absatz 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung
zu wählenden Mitgliedern. Frau Clarissa Odewald, geb. Müller, hat ihr Aufsichtsratsmandat
mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2021 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft ist auf Antrag des
Vorstandes der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft zunächst bis zur Beendigung
der am 25. März 2022 stattfindenden Hauptversammlung um Frau Dr. Marie Sophie Jaroni,
Ratingen, Leiterin des Centers of Decarbonization bei der thyssenkrupp Steel Europe
AG, Duisburg, durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts Koblenz vom 12. Juli 2021
ergänzt worden.

Nach § 7 Absatz 2 der Satzung ist für die verbleibende Amtszeit des ausgeschiedenen
Mitglieds ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Frau Dr. Marie Sophie Jaroni, Ratingen, Leiterin des Centers of Decarbonization bei der thyssenkrupp Steel Europe
AG, Duisburg, als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Beendigung der am 25.
März 2022 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2022 für die Dauer von einem
Jahr bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021/​2022 beschließt, zu wählen.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nicht an Wahlvorschläge
gebunden.

Unter Ziffer II. dieser Tagesordnung sind der Lebenslauf sowie weitere Informationen
der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatin beigefügt.

7.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2021/​2022 zu wählen.

II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6

Lebenslauf

Dr. Marie Sophie Jaroni

Ratingen
*1984
Nationalität: Deutsch
Leiterin des Centers of Decarbonization bei
der thyssenkrupp Steel Europe AG

Ausbildung

 
2005-2011 Studium an den RWTH Aachen der Metallurgie und Werkstofftechnik
2016 Promotion an der RWTH Aachen zu Dr.-Ing.

Beruflicher Werdegang

scrollen
2011-2017 McKinsey & Company – Unternehmensberaterin
2017-2020 thyssenkrupp Industrial Solutions – Leiterin der Strategie
06/​2020-06/​2021 thyssenkrupp Steel Europe AG – Leiterin der Strategie und Kommunikation
Seit 06/​2021 thyssenkrupp Steel Europe AG – Leiterin des Centers of Decarbonization

Aktuelle Mandate

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

– Keine –

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

– Keine –

Unabhängigkeit (Empfehlung C.13 DCGK)

Es liegen keine Beziehungen zum Unternehmen oder Organen der Eisen- und Hüttenwerke
AG vor; es liegen folgende Beziehungen zu einem wesentlich beteiligten Aktionär der
Gesellschaft vor: Frau Dr. Jaroni ist Leiterin des Centers of Decarbonization bei
der thyssenkrupp Steel Europe AG. Die thyssenkrupp Steel Europe AG hält eine wesentliche
Beteiligung an der Eisen- und Hüttenwerke AG im Sinne von Empfehlung C.13 DCGK.

III. Weitere Angaben zur Einberufung

 
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital eingeteilt
in 17.600.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 17.600.000 Stück beträgt.

 
2.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung am 25. März 2022, wie im Vorjahr, auf
Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie vom 27. März 2020 in der Fassung des Aufbauhilfegesetzes vom 15. September
2021 (nachfolgend „COVID-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Sitz der Gesellschaft in der
Koblenzer Str. 141 in 56626 Andernach abzuhalten.

Dies führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung und bei den Rechten
der Aktionäre gegenüber einer Präsenzhauptversammlung. Die gesamte Hauptversammlung
wird am 25. März 2022 ab 11:00 Uhr MEZ vollständig in Bild und Ton im HV-Portal übertragen.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist hingegen ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von
§ 118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz ist nicht möglich. Den Aktionären wird ein Fragerecht
im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Schließlich können Aktionäre,
die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären.

Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir Sie
um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten.

 
3.

Voraussetzungen für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen
Hauptversammlung und insbesondere die Ausübung des Stimmrechts

Zur Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung
und insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Personen berechtigt,
die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 4. März 2022, 00:00
Uhr MEZ, (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht
zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem auf den Nachweisstichtag
erstellten Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher
oder englischer Sprache in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) oder einem Nachweis
gemäß § 67c Absatz 3 Aktiengesetz spätestens bis zum 18. März 2022, 24:00 Uhr MEZ,
bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.

 

Anmeldestelle:

Eisen- und Hüttenwerke AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per Telefax: +49-(0)89-210 27 289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche Anmeldung
und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre
werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut
zu wenden. Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem Nachweis des Anteilsbesitzes
erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre die Stimmrechtskarte mit den erforderlichen
Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals übersandt.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Der
Umfang des Stimmrechts ergibt sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen,
erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder über Ihren Bevollmächtigten.
Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
zu ermöglichen.

Die Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft verarbeitet Ihre Daten als Verantwortliche
unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen
Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO finden Sie im HV-Portal, welches über die
Internetseite der Gesellschaft unter

www.ehw.ag

oder

www.eisenhuetten.de

über den Link „Hauptversammlung“ zur Verfügung steht.

 
4.

HV-Portal

Für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten
stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter

www.ehw.ag/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2022

ein internetgestütztes Hauptversammlungssystem (HV-Portal) zur Verfügung. Nach fristgerechter
Anmeldung zur Hauptversammlung erhalten angemeldete Aktionäre per Post eine Stimmrechtskarte,
auf der Zugangsdaten abgedruckt sind. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionäre
im HV-Portal anmelden und nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen ihre Aktionärsrechte
im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ausüben. Die Ausübung von Aktionärsrechten
auf anderem Wege – wie nachstehend ebenfalls beschrieben – bleibt hiervon unberührt.
Das HV-Portal wird voraussichtlich ab dem 4. März 2022 freigeschaltet.

 
5.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen mittels Briefwahl abgeben. Dies setzt eine rechtzeitige
Anmeldung des Aktionärs, wie unter vorstehender Ziffer III.3 beschrieben, voraus.
Zur Stimmabgabe durch Briefwahl steht den Aktionären das auf der Stimmrechtskarte
abgedruckte Formular zur Verfügung. Die in Textform per Briefwahl abgegebenen Stimmen
müssen bis einschließlich 24. März 2022, 24:00 Uhr MEZ, bei der Gesellschaft unter
der in der vorstehenden Ziffer III.3 angegebenen Adresse eingegangen sein.

Briefwahlstimmen können ferner elektronisch im HV-Portal der Gesellschaft über die
Internetseite der Gesellschaft unter

www.ehw.ag/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2022

abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch Briefwahl über das HV-Portal ist auch noch
während der virtuellen Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem
vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein.

Für Widerruf oder Änderung der abgegebenen Briefwahlstimmen sowie das Verhältnis zwischen
abgegebenen Briefwahlstimmen und der Vollmachtserteilung (mit Weisungen) an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft gelten die Regelungen in Ziffer III.6. Weitere Einzelheiten zur Briefwahl
können die Aktionäre den Erläuterungen im Briefwahlformular beziehungsweise dem HV-Portal
auf der Internetseite

www.ehw.ag/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2022

entnehmen.

 
6.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Bevollmächtigung eines Dritten

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen
Dritten ausüben lassen.

Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs wie unter vorstehender
Ziffer III.3 beschrieben, Sorge zu tragen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung
noch ein sonstiger von § 135 Aktiengesetz erfasster Intermediär noch eine andere diesen
nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung
des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Zur Erteilung der Vollmacht kann das auf der
Stimmrechtskarte abgedruckte Formular verwendet werden. Die so erteilte Vollmacht
muss bis einschließlich 24. März 2022, 24:00 Uhr MEZ, bei der Gesellschaft unter der
in der vorstehenden Ziffer III.3 angegebenen Adresse eingegangen sein. Die Vollmacht
kann unter Verwendung der Daten der Stimmrechtskarte auch über das HV-Portal der Gesellschaft
erteilt werden. Unter Nutzung des HV-Portals kann die Vollmacht an Dritte noch bis
zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Beginn der Abstimmung, erfolgen sowie
geändert oder widerrufen werden. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen,
sonstigen von § 135 Aktiengesetz erfassten Intermediären oder anderen diesen nach
§ 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten
zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Bitte beachten
Sie, dass auch bevollmächtigte Dritte nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung
teilnehmen können und diese zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte die Zugangsdaten
zum HV-Portal benötigen.

Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft

Außerdem wird rechtzeitig angemeldeten Aktionären (siehe Ziffer III.3) angeboten,
sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen
unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können ebenfalls über das HV-Portal der Gesellschaft erteilt werden.

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
die außerhalb des HV-Portals erteilt werden, müssen der Gesellschaft in Textform (§
126b Bürgerliches Gesetzbuch) bis einschließlich 24. März 2022, 24:00 Uhr MEZ, unter
der in der vorstehenden Ziffer III.3 angegebenen Adresse zugehen. Unter Nutzung des
HV-Portals können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
noch bis zum Tag der Hauptversammlung, und zwar bis zum Beginn der Abstimmung, erteilt,
geändert oder widerrufen werden.

 
7.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Alle Aktionäre der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft können die Hauptversammlung
am 25. März 2022 ab 11:00 Uhr MEZ in voller Länge live im Internet über das HV-Portal
unter

www.ehw.ag/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2022

verfolgen.

 
8.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro am Grundkapital erreichen (letzteres entspricht
195.313 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich zugehen, wobei
der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also der 22. Februar 2022, 24:00 Uhr MEZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen
werden nicht berücksichtigt.

Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG
Koblenzer Str. 141
56626 Andernach

oder in elektronischer Form gemäß § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches per E-Mail:

ehw@ehw.ag

Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
des Vorstands über den Antrag halten. Auf § 70 Aktiengesetz wird hingewiesen.

 
9.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz

Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/​oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern, an die nachstehende
Anschrift zu übersenden.

 

Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Herrn Torsten Ratschat
Koblenzer Straße 141
56626 Andernach
Telefax: 02632-309526
E-Mail: ehw@ehw.ag

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung
zu übermitteln, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen
sind, spätestens also bis zum 10. März 2022, 24:00 Uhr MEZ.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft fristgerecht
zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen zugänglich
zu machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über das Internet
unter

www.ehw.ag/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2022

unverzüglich veröffentlicht.

Während der virtuellen Hauptversammlung können Gegenanträge und Vorschläge zur Wahl
von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten
nicht gestellt werden.

Nach §§ 126 und 127 Aktiengesetz zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge
gelten gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz in der virtuellen Hauptversammlung
als gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende
Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. Das Recht
des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen,
bleibt hiervon unberührt. Auf § 70 Aktiengesetz wird hingewiesen.

 
10.

Fragerecht der Aktionäre

Den Aktionären wird gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 COVID-19-Gesetz ein Fragerecht
im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung,
wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind,
also bis spätestens 23. März 2022, 24:00 Uhr MEZ, im Wege der elektronischen Kommunikation
über das HV-Portal der Gesellschaft unter

www.ehw.ag/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2022

von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten eingereicht werden können. Eine anderweitige
Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Frist können keine Fragen
eingereicht oder gestellt werden.

Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 des COVID-19-Gesetzes nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich
Fragen in deutscher Sprache berücksichtigt werden. Bei der Beantwortung von Fragen
werden die Namen der Fragesteller nur dann offengelegt, wenn diese bei Übersendung
ihrer Fragen dies ausdrücklich erklären.

 
11.

Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Bevollmächtigte ausgeübt
haben, wird die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
zu erklären. Widerspruch kann während der gesamten Dauer der Hauptversammlung bis
zum Ende der Hauptversammlung über das HV-Portal erklärt werden. Entsprechende Erklärungen
können über das HV-Portal abgegeben werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des die
Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären.

 
12.

Veröffentlichungen auf der Internetseite gemäß § 124a Aktiengesetz /​ Ergänzende Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge
von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

www.ehw.ag/​hauptversammlung/​hauptversammlung-2022

zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse
veröffentlicht.

Die Einladung ist am 11. Februar 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.

 

Andernach, im Februar 2022

Eisen- und Hüttenwerke
Aktiengesellschaft

DER VORSTAND

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